Sonderkündigungsrecht beim Handyvertrag

Sonderkündigungsrecht
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Möchtest Du prüfen, ob Du ein Sonderkündigungsrecht bei Deinem Handyvertrag hast?

Kommt es ständig zu Verbindungsproblemen, die Abrechnung ist fehlerhaft, oder Dein Mobilfunkvertrag ist einfach viel zu teuer: Gibt es Ärger mit dem Provider, oder möchtest Du Deinen Handyvertrag einfach nur so schnell wie möglich kündigen?

Eine Kündigung vor Ablauf der eigentlichen Vertragslaufzeit wird als Sonderkündigung oder auch außerordentliche Kündigung bezeichnet. Eine außerordentliche Kündigung des Handyvertrags ist aber nur in ganz bestimmten Fällen mit eindeutig und rechtsgültig belegbaren Gründen möglich.

Hier erfährst Du, wann Dir ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Außerdem stelle ich Dir als Bonus eine Vorlage für die Sonderkündigung Deines Mobilfunkvertrags kostenfrei zur Verfügung.

Sonderkündigungsrecht bei Handyverträgen: Alles was Du wissen musst …

Inhalt

Was unterscheidet eine reguläre Kündigung von einer Sonderkündigung?

Wenn Du Deinen Handyvertrag kündigen möchtest, musst Du Dich an die Kündigungsfristen halten. Neu abgeschlossene Mobilfunkverträge laufen normalerweise über 24 Monate. Geht während dieser Zeit keine Kündigung ein, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.

Wenn Dir Dein Provider zum Ende der ersten 24 Monate ein neues Angebot gemacht hat und Du dieses angenommen hast, dann gilt dieser Vertrag als Neuvertrag. In diesem Fall gilt wieder die Vertragslaufzeit von 24 Monaten.

Zum Ende der Vertragslaufzeit kannst Du die reguläre Kündigung aussprechen. Im Juristendeutsch heißt diese auch ordentliche Kündigung. Die ordentliche Kündigung erfolgt in aller Regel schriftlich, Gründe musst Du dabei keine angeben.

Doch wie sieht es aus, wenn Du Deinen Handyvertrag vorzeitig kündigen möchtest? In einigen Fällen steht Dir das Recht auf Sonderkündigung zu. Eine Sonderkündigung, auch außerordentliche Kündigung genannt, musst Du allerdings immer begründen – siehe auch unsere Vorlage für eine Sonderkündigung. Nicht alle Gründe sind dabei zulässig.

Mögliche Gründe für eine Sonderkündigung

Ein Mobilfunkvertrag ist aus rechtlicher Sicht ein beidseitiger Vertrag (auch Willenserklärung genannt) zwischen Dir und dem jeweiligen Mobilfunkanbieter. Dich verpflichtet dieser Vertrag zum Beispiel, regelmäßig und pünktlich Deine Handyrechnung zu zahlen.

Doch auch der Provider muss seinen Pflichten nachkommen und die vertraglich vereinbarten Leistungen zur Verfügung stellen. Kommt es dabei zu Problemen oder Störungen, kannst Du die Sonderkündigung aussprechen und den Vertrag vorzeitig beenden.

Hier biete ich Dir den Überblick über Fälle, in denen eine Sonderkündigung des Mobilfunkvertrags möglich ist – und sage Dir auch, wann kein Recht auf Sonderkündigung besteht.

Und als Bonus findest Du ein Muster für die Sonderkündigung weiter unten …

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Ändert der Mobilfunkanbieter mitten in der Vertragslaufzeit die Preise, steht Dir in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu. Wenn beispielsweise die monatliche Grundgebühr angehoben wird oder auch Verbindungspreise steigen, würde ich eine Sonderkündigung in Betracht ziehen.

Sonderkündigung wegen fehlerhafter Rechnung

Deine Handyrechnung solltest Du jedes Mal genau prüfen. Fallen Dir Fehler auf, bitte den Mobilfunkanbieter zunächst darum, die Rechnung zu korrigieren, und nenne die Gründe für Deinen Wunsch.

Ein derartiger Fehler kann zum Beispiel eine zu hohe Grundgebühr oder ein falsch berechneter Umsatzsteuerbetrag sein. Kommt der Anbieter dem nicht nach oder stellt er immer wieder fehlerhafte Rechnungen aus, besteht Sonderkündigungsrecht.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht auch, wenn der Provider einen Vertrag mit ganz anderen Konditionen abrechnet, als Du abgeschlossen hast. Allerdings musst Du eine angemessene Frist setzen, in der Dein Anbieter das Problem beheben kann – aber dazu mehr weiter unten.

Sonderkündigung bei Tod des Anschlussinhabers

Stirbt der Inhaber eines Mobilfunkanschlusses, kann auch der Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Dafür musst Du dem Provider allerdings ein amtliches Dokument wie zum Beispiel die Sterbeurkunde vorlegen.

In der Regel ist die Sonderkündigung dann aber problemlos möglich. Du solltest jedoch beachten, dass Zugaben zum Vertrag wie zum Beispiel ein Smartphone anteilig in Rechnung gestellt werden können. Das mag im Angesicht der Umstände pietätlos wirken, ist aber das Recht und die Pflicht des Anbieters.

Sonderkündigung bei Sperrung des Anschlusses

Hat der Mobilfunkanbieter Deinen Anschluss unberechtigt gesperrt, fordere ihn dazu auf, die Sperrung bis zu einem gewissen Termin zu beheben. Kommt der Provider dem nicht nach, besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung.

Achtung: Sperrt der Provider Deinen Anschluss aufgrund nicht geleisteter Zahlungen, ist dies sein gutes Recht und begründet. Dann steht Dir natürlich kein Sonderkündigungsrecht zu.

Sonderkündigung bei nicht durchgeführter Rufnummernportierung

Viele Mobilfunkkunden vereinbaren mit ihrem Provider, ihre alte Telefonnummer in den neuen Vertrag zu übernehmen – die sogenannte Rufnummernportierung. Führt der Mobilfunkanbieter diese trotz vertraglicher Vereinbarung nicht durch, besteht ebenfalls Sonderkündigungsrecht. Mehr Infos zur Rufnummernmitnahme.

Aber Achtung: Bitte vergewissere Dich vorher, dass Dein neuer Anbieter dich nicht vorher kontaktiert hat. In der Regel erhältst Du von Deinem neuen Provider die Information das es zu einem Fehler bei der Portierung gekommen und was nun zu tun ist. Reagierst Du nicht auf dieses Informationsschreiben, kann der Provider Dich auch völlig rechtens mit einer neuen Rufnummern aktivieren. Dieses „Hintertürchen“ lassen sich die meisten Anbieter offen.

Sonderkündigung, weil Drittanbieterleistungen abgerechnet werden

Drittanbieterleistungen sind zum Beispiel Premiumdienste oder Sonderrufnummern. Findest Du auf Deiner Handyrechnung solche Leistungen, die Du nie genutzt hast oder die trotz eingerichteter Drittanbietersperre abgerechnet wurden, musst Du zunächst einmal schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung einlegen.

Fordere Deinen Mobilfunkanbieter auf, diese Fremdleistungen zu stornieren. Kommt der Provider dem nach, schicken Dir die Fremdfirmen eventuell selbst Rechnungen zu, denen Du ebenfalls widersprechen musst.

Folgt der Provider Deiner Aufforderung zur Stornierung der Drittanbieterleistungen nicht, hast Du das Recht zur außerordentlichen Kündigung.

Du benötigst eine kostenlose Vorlage zur Sonderkündigung? Dann klicke einfach hier, um die Vorlage herunterzuladen!

Sonderkündigung aufgrund unzureichenden Empfangs

Grundsätzlich kann kein Mobilfunkanbieter flächendeckenden Empfang garantieren. Ist der Empfang daher ab und zu unterbrochen, reicht das als Grund für eine Sonderkündigung nicht aus.

Eine Ausnahme gibt es allerdings: Wenn Du mit Deinem Provider vereinbart hast, an einem bestimmten Ort, zum Beispiel in Deiner Wohnung oder am Arbeitsplatz, garantiert Empfang zu haben. Dieses Versprechen muss der Provider auch halten.

Wird der Empfang plötzlich schlechter, etwa aufgrund unbegründeter Arbeiten an Mobilfunkmasten, kann ebenfalls ein Recht auf Sonderkündigung bestehen.

Hast Du einen Vertrag mit Homezone abgeschlossen und anders als vertraglich vereinbart in der Homezone keinen Empfang, kann dies ebenfalls ein Grund für die außerordentliche Kündigung sein.

Sonderkündigungsrecht bei Verbindungsstörungen

Gelegentliche Verbindungsstörungen können immer einmal auftreten und sind an sich kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Passiert es jedoch regelmäßig, dass Gespräche abbrechen oder Du keine SMS verschicken kannst, kannst Du, unter Umständen, eine außerordentliche Kündigung aussprechen.

Deinem Provider muss aber zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden. Daher ist es wichtig das Du dir notierst:

  • Wann die Störung auftreten (Datum, Uhrzeit)
  • Bei welchem Empfänger tritt die Störung auf
  • Tritt die Störung auch mit anderen Smartphones und SiM-Karten auf.

Anhand dieser Daten kann dein Provider eine sog. Verbindungsprüfung durchführen. Bleibt diese jedoch Ergebnis los und es tritt keine Verbesserung ein, ist eine Sonderkündigung in Betracht zu ziehen.

Außerordentliche Kündigung beim Umzug ins Ausland

Ein Umzug ins Ausland steht an. Zunächst einmal ist dies kein Grund für eine Sonderkündigung des Mobilfunkvertrags. Der Umzug stellt ja keinen Fehler auf Seiten des Anbieters dar, sondern liegt in Deiner Verantwortung.

Viele Anbieter zeigen sich jedoch kulant und stimmen der Kündigung zu oder legen den Vertrag still. Glück kannst Du vor allem haben, wenn der Umzug aus beruflichen Gründen stattfindet und Du dies belegen kannst.

Wann steht Dir kein Recht auf Sonderkündigung zu?

Hast Du irgendwo ein günstigeres Angebot für einen Handyvertrag gefunden, ist der Wunsch nach einem Anbieterwechsel nachvollziehbar. Für eine außerordentliche Kündigung reicht das aber nicht aus. In diesem Fall musst Du das Ende der regulären Vertragslaufzeit abwarten.

Kündigung aus Kulanz bei finanziellen Problemen

Wenn sich Deine Lebensumstände und damit Deine finanzielle Situation so verändert haben, dass Du den Mobilfunkvertrag nicht mehr bezahlen kannst, besteht aus rechtlicher Sicht kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.

Du kannst aber Deinen Provider um eine Kündigung aus Kulanz bitten. Weise dabei Deine Zahlungsschwierigkeiten mit entsprechenden Dokumenten nach. Eventuell lässt sich Dein Anbieter darauf ein oder bietet Dir den Wechsel in einen günstigeren Vertrag an. Bei einem Vertragswechsel gelten wieder die normalen Vertragslaufzeiten, meist mit einer Erstlaufzeit von 24 Monaten.

Du benötigst eine kostenlose Vorlage zur Sonderkündigung? Dann klicke einfach hier, um die Vorlage herunterzuladen!

Sonderkündigung bei Privatinsolvenz

Ein Sonderfall besteht, wenn Du Privatinsolvenz anmelden musst. Dann hat der Anbieter zwar keine rechtliche Pflicht zur Sonderkündigung, in den meisten Fällen wird er jedoch selbst die außerordentliche Kündigung aussprechen – allein schon, um sich vor finanziellem Schaden durch unbezahlte Rechnungen zu schützen.

Sonderkündigung wegen defektem Handy

Ein häufig vorkommender Irrtum. Ist Dein Smartphone defekt, so stellt das keinen Grund für eine Sonderkündigung dar. Warum das so ist? Das Smartphone ist nämlich kein Vertragsbestandteil. Vertragsbestandteil sind die Leistungen welche über die mitgegebene SIM-Karte zur Verfügung gestellt werden. Der Erwerb des Smartphone stellt einen zusätzlichen Kaufvertrag dar, welcher durch eine Zuzahlung von 1 € bis XXXX € abgewickelt wird.

Ist Dein Smartphone defekt, hast Du das Recht auf Nachbesserung bzw. Tausch jedoch nicht auf die vorzeitige Beendigung deines Vertrages. Dazu sei aber noch erwähnt, dass man sich hier auch in einer rechtlichen Grauzone befindet und man kann nur hoffen, dass der Gesetzgeber hier auch noch einmal nachbessert.

Mögliche Alternative: Das Widerspruchsrecht

Die Grenzen für eine Sonderkündigung des Handyvertrags sind eng gesteckt. Oft bleibt keine andere Möglichkeit, als den Ablauf der Vertragslaufzeit abzuwarten. Eine Ausnahme bildet nur die gesetzlich gewährte Widerspruchsfrist von 14 Tagen.

Hast Du Deinen Vertrag über das Internet oder das Telefon abgeschlossen, besteht jeweils das Recht, innerhalb von zwei Wochen schriftlich Widerspruch einzulegen. Den Widerspruch musst Du nicht begründen.

Das Widerspruchsrecht von 14 Tagen gilt auch, wenn Du den Vertrag während eines sogenannten Haustürgeschäfts abgeschlossen hast, etwa bei einem Vertreterbesuch oder auf einer Kaffeefahrt. Mehr Infos dazu im Artikel zum Widerrufsrecht beim Handyvertrag.

Wie sollte das Schreiben zur Sonderkündigung aussehen?

Die außerordentliche Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Rechtsanwälte raten sogar dazu, das Kündigungsschreiben gleich auf drei Wegen an den Mobilfunkanbieter zu schicken:

  • als Einschreiben mit Rückschein
  • als Fax
  • als E-Mail

Dann kannst Du ganz sichergehen, dass der Provider Deine Kündigung erhalten hat.

Ins Schreiben zur außerordentlichen Kündigung gehört zum einen die Angabe des Grundes. Zum anderen musst Du Deinem Anbieter eine Frist setzen, innerhalb derer er die geschilderten Probleme beheben kann.

Wir stellen Dir hier auch eine Vorlage zur Sonderkündigung als Word-Dokument zum Download zur Verfügung, an der Du Dich zur vorzeitigen Kündigung Deines Handyvertrags orientieren kannst.

Welche Fristen musst Du für eine Sonderkündigung beachten?

Bevor die Sonderkündigung des Handyvertrags wirksam wird, muss der Provider erst die Gelegenheit bekommen, die aufgetretenen Probleme zu beheben, zum Beispiel eine Rechnung zu korrigieren oder Verbindungsprobleme zu beseitigen. Dafür setzt Du ihm wie geschildert eine Frist.

Anwälte empfehlen, eine Frist von drei Wochen einzuräumen. Das sei für die Behebung der meisten Schwierigkeiten eine realistische Zeitspanne.

Für Fristsetzung und Kündigung reicht meist ein zusammengefasstes Schreiben aus. Schildere das Problem, bitte um Behebung bis zu einem bestimmten Datum und spreche andernfalls die Kündigung aus – siehe auch unser Muster zur außerordentlichen Kündigung.

Besteht das Problem nach Ablauf der Frist immer noch, tritt die Sonderkündigung des Handyvertrags automatisch in Kraft.

Wann muss ich keine Frist setzen?

Es gibt auch einige wenige Ausnahmen, in denen Du keine Frist setzen musst, bist die außerordentliche Kündigung wirksam wird. Das ist etwa dann der Fall, wenn Dein Mobilfunkbetreiber bereits angekündigt hat, das Problem nicht beheben zu können oder zu wollen, wenn er Dich beleidigt hat (beispielsweise über einen Mitarbeiter der Hotline – allerdings musst Du das nachweisen können) oder eine Straftat begangen hat.

In diesen Fällen kannst Du eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung aussprechen.

Was passiert nach der Sonderkündigung?

Hat Dein Provider die Sonderkündigung erhalten, muss er versuchen, innerhalb der Frist die geschilderten Probleme zu beheben. Gelingt ihm dies nicht, tritt die Kündigung automatisch in Kraft, Du musst nichts mehr weiter tun. Nach Ablauf der Frist musst Du auch keine weiteren Zahlungen mehr leisten.

Schickt Dein Mobilfunkanbieter Dir dennoch weiter Rechnungen, ignoriere diese nicht einfach. Lege schriftlichen Widerspruch ein und nimm dabei Bezug auf die ausgesprochene Sonderkündigung.

Darfst Du das Handy behalten?

Zu vielen Mobilfunkverträgen gibt es ein Handy oder Smartphone als Zugabe im Bundle. Ob Du dieses auch nach der Sonderkündigung behalten kannst, entscheidet der Provider. Er ist dazu verpflichtet, Dir nach Eingang der Sonderkündigung eine entsprechende Mitteilung zukommen zu lassen.

Bist Du so eine Mitteilung erhältst, bewahre Dein Handy einfach gut auf. Verkaufen oder verschenken solltest Du es natürlich nicht, bist Du Nachricht vom Mobilfunkanbieter erhalten hast.

Musterschreiben zur Sonderkündigung

Hier findest Du ein Musterschreiben für die Sonderkündigung bzw. die außerordentliche Kündigung Deines Mobilfunkvertrags als Word-Dokument zum kostenfreien Download. Bitte verändere in dem Sonderkündigungs Muster noch Deine Adresse, die Adresse Deines Anbieters, Deine Handynummer, die Problembeschreibung und natürlich Deinen Namen. Vergiss‘ bitte auch nicht, die außerordentliche Kündigung Deines Handyvertrags zu unterschreiben.

Du benötigst eine kostenlose Vorlage zur Sonderkündigung? Dann klicke einfach hier, um die Vorlage herunterzuladen!

 

Fazit: Sonderkündigung nur in bestimmten Fällen möglich

Eine Sonderkündigung des Mobilfunkvertrags ist also nur in ganz bestimmten Fällen zulässig. Bist Du einfach nur enttäuscht von Deinem Anbieter oder hast einen günstigeren Vertrag gefunden, reicht das allein für eine außerordentliche Kündigung nicht aus.

Zudem sind nicht alle Fälle rechtlich eindeutig, häufig hängt es von der Kulanz des Providers ab, ob er Dir das Recht zur Sonderkündigung gewährt.

Auch rechtmäßige Sonderkündigungen sind außerdem mit einigem Aufwand verbunden. Du musst Dich schriftlich an Deinen Mobilfunkanbieter wenden, ihm die Gründe für die außerordentliche Kündigung schildern und eine Frist zur Behebung der Probleme setzen. Meine Vorlage für eine Sonderkündigung des Mobilfunkvertrages macht Dir diesen Schritt leichter. Du kannst sie weiter oben als Word-Dokument herunterladen.

Und noch ein wichtiger Hinweis (muss leider sein): Alle Inhalte in diesem Artikel wurden gewissenhaft und mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch übernehmen wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Informationen. Dieser Artikel zur Sonderkündigung im Mobilfunk stellt Informationen allgemeiner Art zur Verfügung und ist keinesfalls als Rechtsberatung für den Einzelfall zu verstehen. Dazu empfehle ich Dir, dich mit einer Verbraucherschutzzentrale oder einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen. 

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Simone von smartphonepiloten.de

Simone Gerdesmeier ist als freie Journalistin und ausgewiesene Mobilfunk-Expertin seit mehr als drei Jahren ein fester Bestandteil der smartphonepiloten-Redaktion.

Sie beschäftigt sich mit Themen wie Digital Lifestyle, aktuellen Tarifchecks sowie die Toplisten der Apps, die Du kennen musst.

Themen wie Gesundheit, Fitness und Ernährung haben es ihr besonders angetan und daher versuchen wir, den Spagat zwischen diesen Bereichen und der Welt des Mobilfunks hier zu meistern

Artikel & Beiträge von Simone Gerdesmeier

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75 Responses

  1. Michael Burghard sagt:

    Ich habe am 19.02.2018 mein Mobiltelefon mit einem xxl Vertrag bei 1&1 abgeschlossen und mein Handy erhalten mit einer Laufzeit von 24 Monaten Vertragsbindung. Wäre auch kein Problem wenn ich mit meinen Handy erreichbar wäre und ich auch telefonieren könnte. Als Operationspfleger ist es üblich rufdienste zu machen und jederzeit zu notwendigen Operationen gerufen werden zu können. Pflicht Dienste und sind Dienstvertragsbestandteil. Nun bin ich seit Wochen schlecht und seit Tagen garnicht zu erreichen und ich versuche es täglich mit 1 und 1 zu klären. Die sagen mir nur das sie nichts machen können weil die Sendemastes defekt sind und somit tut es Ihnen leid. Ich möchte von meinem sonderkpndigungsrecht Gebrauch machen

    • Shohre sagt:

      Guten Tag,

      meine Frage. wenn Anbieter (1&1) nach eine Woche die Neue Sim-Karte nicht gesendet hat. (Die Alte wurde gestohlen) und es wurde 3 Mal telefonisch und 3 Mal per Email reklamiert, darf man von Sonder Kündigungsrecht profitieren?
      vielen Dank
      Shohre

      • Jannik Degner Jannik Degner sagt:

        Hallo,

        das ist pauschal schwer zu beantworten – Du kannst es natürlich versuchen und United Internet (1&1) eine Frist setzen, in der das Problem behoben werden muss. Sollte das nicht der Fall sein, bleibt abzuwarten, ob die außerordentliche Kündigung erfolgreich ist.

        Viele Grüße,
        Jannik

    • Ute sagt:

      Ich habe gleiche Problem seit Mitte Mai. Mir wurde gesagt, dass es seitdem Probleme mit einem Sendemast im Raum Bedburg gibt. Ich habe in meiner Wohnung keinen Empfang und muss sogar raus gehen um die Hotline anzurufen. Dort hänge ich gerade wieder eine Stunde in der Warteschleife. Ich versuche nun auch eine außerordentliche Kündigung, da mir ein Vertrag nichts bringt, wenn ich in meiner Wohnung keinen Empfang habe.

  2. Max sagt:

    Hallo zusammen,
    ich war bis September 2017 Vodafone-Kunde. Als ich dann erfahren habe, dass Otelo das Vodafone-Netz nutz, bin ich auf Otelo gegangen, da ich mehr Leistung für weniger Geld erhalte.
    Nun ist es aber so, dass ich hier in unserer doch ländlicheren Umgebung, kaum Netz habe bzw. wenn, dann auch nur Edge-Netz.
    Das bringt mir leider nicht viel fürs Internet. Telefonieren ist ab und zu ok der Rest ist unmöglich.
    Habe ich irgendeine Chance diesen Vertrag zu kündigen?

    Danke für eure Mühe!

    Liebe Grüße
    Max

  3. Daniel sagt:

    Guten Morgen,

    ich habe vor 2 Monaten meinen O2 Vertrag verlängert und nun statt 2 GB Datenvolumen 15 GB. Diese kann ich jedoch nicht nutzen, da O2 nach wie vor nach 2 GB meine Datenleistung drosselt. Laut O2 wäre es ein Problem welches die IT beheben müsste und man würde ein Supportticket stellen. Das war vor fast 2 Wochen, seit dem ist nichts passiert.

    Kann ich in dem Fall von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen bzw. eine Kostenentschädigung fordern?

    Mit freundlichen Grüßen

    • Jannik Degner Jannik Degner sagt:

      Hallo Daniel,

      ich würde es in jedem Fall versuchen und eine entsprechende außerordentliche Kündigung mit Problembeschreibung und Fristsetzung absenden. Dort würde ich auch darauf eingehen, dass Dir von o2 bestätigt wurde, dass es sich um ein IT-Problem handelt. Sofern nicht innerhalb der Frist nachgebessert wird, sollte eine Sonderkündigung gute Aussicht auf Erfolg haben, würde ich vermuten.

      Viele Grüße,
      Jannik

  4. Dennis sagt:

    Hallo ich habe meinen Vertrag am 4.4.2018 bei mobilcom verlängert plus Handy das sollte an den nächsten zwei Tagen mir zugeschickt werden das aber bis jetzt noch nicht Versand worden was kann ich tun und außerdem sind die Leistungen ziemlich schwach und zu teuer
    MFG
    Dennis

  5. Lothar sagt:

    Hallo,

    ich habe einen Handyvertrag mit klarmobil.de am 27.09.2017 abgeschlossen. Umfang ALLNET FLAT 10GB/42Mbit/s für 19,85€ im Monat. Während des Bestellvorgangs habe ich mitgeteilt das mein vorheriger Vertrag am 28.10.2017 endet. Die Portierung/Aktivierung wurde für den 30.10.2017 zugesichert. Auf Nachfrage wurde mir gesagt: ich kann mich beim Online-Service erst anmelden wenn die SIM-Karte aktiviert ist (Zur Bestellung bekam ich ein Info zum Basistarif mit dem Verweis das der volle Umfang im Online-Service ersichtlich ist). Am 30.10. habe ich mich eingeloggt und musste feststellen das der Tarif 2GB mit 21Mbit/s beträgt. Ich habe umgehend den Kundendienst angeschrieben um auf den falschen Tarif hinzuweisen und den Tarif wie bestellt umzustellen. Nach 11 Tagen bekam ich die Antwort das die 10 GB nur mit Aktivierung der SIM-Karte bis zum 05.10.2017 gewährt werden können (Hinweis: ich wurde während der Bestellung darauf hingewiesen). Mir wurde zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt das, dass zugesicherte Datenvolumen/Geschwindigkeit an einem Termin hängt. Ich habe gestern Klarmobil aufgefordert (Frist bis 24.11.2017) den Tarif wie vertraglich festgehalten umzustellen. Bekam heute schon die Antwort das die Bedingung der 05.10.2017 ist.

    Kann ich jetzt mein Sonderkündigungsrecht ohne Frist in Anspruch nehmen? Es kann doch nicht sein das Verbraucher so getäuscht werden!

    • Jannik Degner Jannik Degner sagt:

      Hallo Lothar,

      soweit ich weiß, gilt für alle Mobilfunkdiscounter die Deadline vom 5. Oktober 2017 für die 5 GB oder 10 GB Variante im Telekom-Netz. Das scheint eine Vorgabe der Deutschen Telekom zu sein. Inwieweit dies während der Bestellung angegeben wurde, weiß ich leider nicht. Sofern dies aber der Fall ist und Du darüber aufgeklärt wurdest, dürfter der Vertrag leider rechtlich bindend sein. Ich kann diesbezüglich aber gerne bei Gelegenheit nochmals nachfragen.

      Ich würde Dir raten, ein weiteres Schreiben mit Schilderung der Problematik an klarmobil per Einschreiben mit dem Zusatz „Geschäftsführung“ zu senden. Eventuell kann eine andere Abteilung Dir weiterhelfen. Falls auch das nicht der Fall sein sollte, würde ich es mit einer außerordentlichen Kündigung versuchen. Über die Widerrufsfrist bist Du mittlerweile ja leider hinaus, würde ich annehmen. Daher bleibt Dir wohl leider nur dieser Weg oder eine Einigung auf Kulanz mit klarmobil. Probiere es am Besten nochmals schriftlich, eventuell lässt sich da etwas machen.

      Tut mir leid, dass ich keine besseren Nachrichten für Dich habe.

      Viele Grüße,
      Jannik

  6. Alexander sagt:

    Hallo Jannik,

    hier noch eine Info von Alexander bz. O2 Sonderkündigungsrecht wegen
    Sendemastabschaltung.

    Habe jetzt (am 29.06.2017) nach 4 Monaten Wartezeit eine Bestätigung der
    Kündigung zum 15.07.2017 erhalten.

    Jetzt geht es fast zu schnell für mich, da Ich mich gerade geschäftlich
    in China aufhalte.

    Gruß

    Alexander

  7. Christoph sagt:

    Hallo.

    Ich habe 1&1 Handyvertrag. Genau seit 1.Juni 2017 habe ich immer Netz-Störung zu Hause. Ich hab mehrmals 1&1 angerufen. Erst gab es keine Störung laut CallCenter, dann haben sie die Störung bestätigt. Inzwischen bin ich für 2 Wochen verreist. Nach dem Rückkehr nach Hause war die Störung immer noch. Der Mitarbeiter von 1&1 hat gesagt, die haben einfach einen Mast bei mir mit 3G Sender abgebaut. Nach der Verbindung von 1&1 und O2 müssen die viele Anlagen abbauen.

    Ich kann jetzt nur sprechen, wenn ich auf den Hof gehe, die Gespräche werden aber auch sehr oft unterbrochen. Das gleiche gilt für Internetverbindung.

    Jetzt die Frage: gilt das als Grund für die Sonderkündigung (laut Gesetz)?

    Da ich selbständig bin brauche ich Netzempfang auch zu Hause, damit ich für meine Kunden erreichbar bin. Es ist auch unvorstellbar, dass ich im Winter nach draußen gehe um mit dem Kunden zu sprechen.

    Danke für die Info.

    LG

    Christoph

    • Jannik Degner Jannik Degner sagt:

      Hallo Christoph,

      ich kann Dir leider nur meine juristische Laien-Meinung mit auf den Weg geben. Ich habe schon von o2-Kunden gehört, die beim nachgewiesenen Abbau eines Funkmastes ein Sonderkündigungsrecht erwirken konnte – das kann aber durchaus auch auf Kulanzbasis entschieden worden sein. Inwieweit 1und1 dort mit sich handeln lässt, weiß ich leider nicht. Ich würde es einfach mal versuchen und eine außerordentliche Kündigung an 1und1 senden mit dem Hinweis auf die von Dir genannten Störungen, die seit Abbau des Funkmastes auftreten. Dann heißt es leider erst einmal warten.

      Eventuell bringt es Dir etwas, vorübergehend auf einen günstigen D1 Prepaid Tarif zu wechseln und zu prüfen, ob die Netzqualität damit besser ist. Als Beispiel dafür kommen die MagentaMobil Start Tarife in Betracht.

      Halte mich aber gern auf dem Laufenden, wie 1und1 auf die Sonderkündigung reagiert.

      Beste Grüße,
      Jannik

  8. Maurice sagt:

    Hallo an alle,

    ich habe seit Jahren (ca. 10-12 Jahre) einen Mobilfunkvertrag bei 1&1, womit ich auch immer recht zufrieden war.
    Seit Feb. 2017 bin ich arbeitslos und auf ALG 2 (sprich: Hartz 4 angewiesen). Hilfebedürftigkeit wurde mir bescheinigt, auch bin ich von der GEZ befreit.
    Mein Handyvertrag läuft noch genau ein Jahr, wobei ich nicht mehr in der Lage bin die monatlichen Rechnungen zu bezahlen. Ich habe den Sachverhalt bereits schriftlich (mit Anlagen und Bescheinigung über die Hilfebedürftigkeit) dem Unternehmen mitgeteilt. Mehrfach hatte ich telefonischen Kontakt, jedoch ohne Erfolg. Lediglich einmal wurde mir mitgeteilt, dass es die Möglichkeit gibt, den Vertrag herunter zu stufen bzw. einen Betrag zu bezahlen, um schließlich den Vertrag zu kündigen.
    In der Folge wurde mir jedoch schriftlich, als auch telefonisch mitgeteilt, dass es keinerlei Möglichkeiten gäbe.
    Aktuell konnte ich die letzten zwei monatlichen Raten nicht mehr bezahlen und weiß nicht mehr weiter.

    Hat jemand einen Tip zum weiteren Vorgehen?

    Grüße Maurice

  9. Alexander sagt:

    Hallo zusammen,
    ich habe 2 Handy-Verträge bei O2. Seit Dezember 2016 hat sich unser Handyempfang zu Hause rapide verschlechtert oder zum Teil gibt es keinen. Habe 2 mal bei der O2 Hotline nachgefragt (einmal im Dezember 2016 und einmal im Januar 2017), jedes mal lautete die Antwort am Telefon Wartungsarbeiten. In der anschliessender SMS kam die Aussage von O2 Netzservice: „Es können keine Netzprobleme festgestellt werden.“ ??? Habe noch beide SMS mit der Fall-Nummer, unter welcher diese Anliegen bearbeitet wurden. Im Februar erfuhren wir dann aus dem Gemeideblatt, dass O2 ein Sendemast in unserem Gebiet abgeschaltet hatte und dadurch wir alle (es gab wohl viele Beschwerden und Nachfragen im Rathaus) ein Sonderkündigungsrecht haben. Am 28.02.2017 habe ich beide Verträge schriftlich gekündigt und per Einschreiben geschickt. Seit dem ist nichts passiert. Bei der Kundenhotline werde ich seit dem aus der Leitung geschmissen oder lande in der Warteschlange ( Rekord war 1h 20 Minuten, danach Verbinungsabbruch). Nach längerem Suchen im Internet und auf der O2 Seite, fande ich andere Telefonnummern, die ich dann mehrfach anrief. Man hatte mir jedes mal den Eingang der schriftlichen Sonderkündigung am 02.03.2017 bestättigt aber keine weiteren Infos geben können.
    Es lautete jedes mal nur: „Bitte um Gedult, da die Bearbeitung einer Sonderkündigung mehr Zeit bräuchte.“ Es sind jetzt schon fast 3,5 Motate vergangen. Hatte Anfang Mai eine Mail an die Kundenbetreuung geschrieben und es ist nichts passiert. Könnten Sie mir da vielleicht weiterhelfen?
    Vielen Dank im Voraus.

    MfG
    Alexander

    • Jannik Degner Jannik Degner sagt:

      Hallo Alexander,

      Vielen Dank für Deine Nachricht. Leider sind mir bei direkten Vertragsangelegenheiten mit den Anbietern die Hände ziemlich gebunden. Aber ich kann versuchen, Dir vielleicht ein paar Tipps zu geben:

      1. Dass die Bearbeitung einer Sonderkündigung länger dauert, ist durchaus üblich. Der Anbieter prüft im Endeffekt, ob ein rechtliche Grundlage für die Sonderkündigung besteht oder nicht. Das nimmt leider etwas Zeit in Anspruch. Wobei ich mehr als drei Monate schon ordentlich finde.

      2. Ich rate Dir in jedem Fall dazu, weiter nachzuhaken: Versuche es weiter telefonisch und vielleicht auch über Social Media Kanäle.

      Facebook: https://www.facebook.com/o2/
      o2 Chat: https://www.o2online.de/chat-ui/chat.html

      Vielleicht kannst Du auch eine Frist setzen. Wenn Du immer noch nichts von o2 hörst, kann es sich auch lohnen, einen Anwalt einzuschalten. Gerade, wenn bei Euch mehrere Verbraucher betroffen sind. Dieser kann auch beurteilen, ob der Anspruch auf das Sonderkündigungsrecht besteht – das kann und darf ich leider nicht. Weitere Informationen zum Thema findest Du eventuell auch in den folgenden Artikeln der smartphonepiloten.

      https://www.smartphonepiloten.de/ratgeber/sonderkuendigungsrecht-handyvertrag
      https://www.smartphonepiloten.de/news/o2-hotline-ueberlasteter-o2-kundenservice-beschaeftigt-bundesnetzagentur

      Ich hoffe, dass ich Dir damit weiterhelfen konnte und drücke die Daumen, dass bei Dir von nun an alles möglichst reibungslos abläuft! 🙂

      Viele Grüße,

      • Alexander sagt:

        Hallo Jannik,

        vielen Dank für die Antwort und deine Hlife.

        Habe Gestern von meinen Nachbarn, die auch O2 Kunden sind und auch außerordentlich gekündigt haben, erfahren, dass da wohl Bewegung in die Sache rein kommt.

        Mal schauen, wie sich das ganze in meiner Angelegenheit weiter entwickelt.

        Ich werde auf jeden Fall euch weiter empfehlen. Dicken Daumen hoch.:-)

        Gruß

        Alexander

  10. Nowak sagt:

    Hallo, die Blau Kundenservice&Hotline existiert nicht. Meine Vertrag mit Simyo hat Blau geändert. Jetzt muss ich Monatlich mehr Zahlen und Vertrag ist nicht wie bei Simyo.
    Keine Antwort auf meine Email, Faxen oder Briefe. Meine Vertrag will ich Kündigen, der läuft bis
    Dezember 2017.
    MfG
    Lech

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