Sonderkündigungsrecht beim Handyvertrag

Sonderkündigungsrecht
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Möchtest Du prüfen, ob Du ein Sonderkündigungsrecht bei Deinem Handyvertrag hast?

Kommt es ständig zu Verbindungsproblemen, die Abrechnung ist fehlerhaft, oder Dein Mobilfunkvertrag ist einfach viel zu teuer: Gibt es Ärger mit dem Provider, oder möchtest Du Deinen Handyvertrag einfach nur so schnell wie möglich kündigen?

Eine Kündigung vor Ablauf der eigentlichen Vertragslaufzeit wird als Sonderkündigung oder auch außerordentliche Kündigung bezeichnet. Eine außerordentliche Kündigung des Handyvertrags ist aber nur in ganz bestimmten Fällen mit eindeutig und rechtsgültig belegbaren Gründen möglich.

Hier erfährst Du, wann Dir ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Außerdem stelle ich Dir als Bonus eine Vorlage für die Sonderkündigung Deines Mobilfunkvertrags kostenfrei zur Verfügung.

Sonderkündigungsrecht bei Handyverträgen: Alles was Du wissen musst …

Inhalt

Was unterscheidet eine reguläre Kündigung von einer Sonderkündigung?

Wenn Du Deinen Handyvertrag kündigen möchtest, musst Du Dich an die Kündigungsfristen halten. Neu abgeschlossene Mobilfunkverträge laufen normalerweise über 24 Monate. Geht während dieser Zeit keine Kündigung ein, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.

Wenn Dir Dein Provider zum Ende der ersten 24 Monate ein neues Angebot gemacht hat und Du dieses angenommen hast, dann gilt dieser Vertrag als Neuvertrag. In diesem Fall gilt wieder die Vertragslaufzeit von 24 Monaten.

Zum Ende der Vertragslaufzeit kannst Du die reguläre Kündigung aussprechen. Im Juristendeutsch heißt diese auch ordentliche Kündigung. Die ordentliche Kündigung erfolgt in aller Regel schriftlich, Gründe musst Du dabei keine angeben.

Doch wie sieht es aus, wenn Du Deinen Handyvertrag vorzeitig kündigen möchtest? In einigen Fällen steht Dir das Recht auf Sonderkündigung zu. Eine Sonderkündigung, auch außerordentliche Kündigung genannt, musst Du allerdings immer begründen – siehe auch unsere Vorlage für eine Sonderkündigung. Nicht alle Gründe sind dabei zulässig.

Mögliche Gründe für eine Sonderkündigung

Ein Mobilfunkvertrag ist aus rechtlicher Sicht ein beidseitiger Vertrag (auch Willenserklärung genannt) zwischen Dir und dem jeweiligen Mobilfunkanbieter. Dich verpflichtet dieser Vertrag zum Beispiel, regelmäßig und pünktlich Deine Handyrechnung zu zahlen.

Doch auch der Provider muss seinen Pflichten nachkommen und die vertraglich vereinbarten Leistungen zur Verfügung stellen. Kommt es dabei zu Problemen oder Störungen, kannst Du die Sonderkündigung aussprechen und den Vertrag vorzeitig beenden.

Hier biete ich Dir den Überblick über Fälle, in denen eine Sonderkündigung des Mobilfunkvertrags möglich ist – und sage Dir auch, wann kein Recht auf Sonderkündigung besteht.

Und als Bonus findest Du ein Muster für die Sonderkündigung weiter unten …

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Ändert der Mobilfunkanbieter mitten in der Vertragslaufzeit die Preise, steht Dir in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu. Wenn beispielsweise die monatliche Grundgebühr angehoben wird oder auch Verbindungspreise steigen, würde ich eine Sonderkündigung in Betracht ziehen.

Sonderkündigung wegen fehlerhafter Rechnung

Deine Handyrechnung solltest Du jedes Mal genau prüfen. Fallen Dir Fehler auf, bitte den Mobilfunkanbieter zunächst darum, die Rechnung zu korrigieren, und nenne die Gründe für Deinen Wunsch.

Ein derartiger Fehler kann zum Beispiel eine zu hohe Grundgebühr oder ein falsch berechneter Umsatzsteuerbetrag sein. Kommt der Anbieter dem nicht nach oder stellt er immer wieder fehlerhafte Rechnungen aus, besteht Sonderkündigungsrecht.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht auch, wenn der Provider einen Vertrag mit ganz anderen Konditionen abrechnet, als Du abgeschlossen hast. Allerdings musst Du eine angemessene Frist setzen, in der Dein Anbieter das Problem beheben kann – aber dazu mehr weiter unten.

Sonderkündigung bei Tod des Anschlussinhabers

Stirbt der Inhaber eines Mobilfunkanschlusses, kann auch der Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Dafür musst Du dem Provider allerdings ein amtliches Dokument wie zum Beispiel die Sterbeurkunde vorlegen.

In der Regel ist die Sonderkündigung dann aber problemlos möglich. Du solltest jedoch beachten, dass Zugaben zum Vertrag wie zum Beispiel ein Smartphone anteilig in Rechnung gestellt werden können. Das mag im Angesicht der Umstände pietätlos wirken, ist aber das Recht und die Pflicht des Anbieters.

Sonderkündigung bei Sperrung des Anschlusses

Hat der Mobilfunkanbieter Deinen Anschluss unberechtigt gesperrt, fordere ihn dazu auf, die Sperrung bis zu einem gewissen Termin zu beheben. Kommt der Provider dem nicht nach, besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung.

Achtung: Sperrt der Provider Deinen Anschluss aufgrund nicht geleisteter Zahlungen, ist dies sein gutes Recht und begründet. Dann steht Dir natürlich kein Sonderkündigungsrecht zu.

Sonderkündigung bei nicht durchgeführter Rufnummernportierung

Viele Mobilfunkkunden vereinbaren mit ihrem Provider, ihre alte Telefonnummer in den neuen Vertrag zu übernehmen – die sogenannte Rufnummernportierung. Führt der Mobilfunkanbieter diese trotz vertraglicher Vereinbarung nicht durch, besteht ebenfalls Sonderkündigungsrecht. Mehr Infos zur Rufnummernmitnahme.

Aber Achtung: Bitte vergewissere Dich vorher, dass Dein neuer Anbieter dich nicht vorher kontaktiert hat. In der Regel erhältst Du von Deinem neuen Provider die Information das es zu einem Fehler bei der Portierung gekommen und was nun zu tun ist. Reagierst Du nicht auf dieses Informationsschreiben, kann der Provider Dich auch völlig rechtens mit einer neuen Rufnummern aktivieren. Dieses „Hintertürchen“ lassen sich die meisten Anbieter offen.

Sonderkündigung, weil Drittanbieterleistungen abgerechnet werden

Drittanbieterleistungen sind zum Beispiel Premiumdienste oder Sonderrufnummern. Findest Du auf Deiner Handyrechnung solche Leistungen, die Du nie genutzt hast oder die trotz eingerichteter Drittanbietersperre abgerechnet wurden, musst Du zunächst einmal schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung einlegen.

Fordere Deinen Mobilfunkanbieter auf, diese Fremdleistungen zu stornieren. Kommt der Provider dem nach, schicken Dir die Fremdfirmen eventuell selbst Rechnungen zu, denen Du ebenfalls widersprechen musst.

Folgt der Provider Deiner Aufforderung zur Stornierung der Drittanbieterleistungen nicht, hast Du das Recht zur außerordentlichen Kündigung.

Du benötigst eine kostenlose Vorlage zur Sonderkündigung? Dann klicke einfach hier, um die Vorlage herunterzuladen!

Sonderkündigung aufgrund unzureichenden Empfangs

Grundsätzlich kann kein Mobilfunkanbieter flächendeckenden Empfang garantieren. Ist der Empfang daher ab und zu unterbrochen, reicht das als Grund für eine Sonderkündigung nicht aus.

Eine Ausnahme gibt es allerdings: Wenn Du mit Deinem Provider vereinbart hast, an einem bestimmten Ort, zum Beispiel in Deiner Wohnung oder am Arbeitsplatz, garantiert Empfang zu haben. Dieses Versprechen muss der Provider auch halten.

Wird der Empfang plötzlich schlechter, etwa aufgrund unbegründeter Arbeiten an Mobilfunkmasten, kann ebenfalls ein Recht auf Sonderkündigung bestehen.

Hast Du einen Vertrag mit Homezone abgeschlossen und anders als vertraglich vereinbart in der Homezone keinen Empfang, kann dies ebenfalls ein Grund für die außerordentliche Kündigung sein.

Sonderkündigungsrecht bei Verbindungsstörungen

Gelegentliche Verbindungsstörungen können immer einmal auftreten und sind an sich kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Passiert es jedoch regelmäßig, dass Gespräche abbrechen oder Du keine SMS verschicken kannst, kannst Du, unter Umständen, eine außerordentliche Kündigung aussprechen.

Deinem Provider muss aber zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden. Daher ist es wichtig das Du dir notierst:

  • Wann die Störung auftreten (Datum, Uhrzeit)
  • Bei welchem Empfänger tritt die Störung auf
  • Tritt die Störung auch mit anderen Smartphones und SiM-Karten auf.

Anhand dieser Daten kann dein Provider eine sog. Verbindungsprüfung durchführen. Bleibt diese jedoch Ergebnis los und es tritt keine Verbesserung ein, ist eine Sonderkündigung in Betracht zu ziehen.

Außerordentliche Kündigung beim Umzug ins Ausland

Ein Umzug ins Ausland steht an. Zunächst einmal ist dies kein Grund für eine Sonderkündigung des Mobilfunkvertrags. Der Umzug stellt ja keinen Fehler auf Seiten des Anbieters dar, sondern liegt in Deiner Verantwortung.

Viele Anbieter zeigen sich jedoch kulant und stimmen der Kündigung zu oder legen den Vertrag still. Glück kannst Du vor allem haben, wenn der Umzug aus beruflichen Gründen stattfindet und Du dies belegen kannst.

Wann steht Dir kein Recht auf Sonderkündigung zu?

Hast Du irgendwo ein günstigeres Angebot für einen Handyvertrag gefunden, ist der Wunsch nach einem Anbieterwechsel nachvollziehbar. Für eine außerordentliche Kündigung reicht das aber nicht aus. In diesem Fall musst Du das Ende der regulären Vertragslaufzeit abwarten.

Kündigung aus Kulanz bei finanziellen Problemen

Wenn sich Deine Lebensumstände und damit Deine finanzielle Situation so verändert haben, dass Du den Mobilfunkvertrag nicht mehr bezahlen kannst, besteht aus rechtlicher Sicht kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.

Du kannst aber Deinen Provider um eine Kündigung aus Kulanz bitten. Weise dabei Deine Zahlungsschwierigkeiten mit entsprechenden Dokumenten nach. Eventuell lässt sich Dein Anbieter darauf ein oder bietet Dir den Wechsel in einen günstigeren Vertrag an. Bei einem Vertragswechsel gelten wieder die normalen Vertragslaufzeiten, meist mit einer Erstlaufzeit von 24 Monaten.

Du benötigst eine kostenlose Vorlage zur Sonderkündigung? Dann klicke einfach hier, um die Vorlage herunterzuladen!

Sonderkündigung bei Privatinsolvenz

Ein Sonderfall besteht, wenn Du Privatinsolvenz anmelden musst. Dann hat der Anbieter zwar keine rechtliche Pflicht zur Sonderkündigung, in den meisten Fällen wird er jedoch selbst die außerordentliche Kündigung aussprechen – allein schon, um sich vor finanziellem Schaden durch unbezahlte Rechnungen zu schützen.

Sonderkündigung wegen defektem Handy

Ein häufig vorkommender Irrtum. Ist Dein Smartphone defekt, so stellt das keinen Grund für eine Sonderkündigung dar. Warum das so ist? Das Smartphone ist nämlich kein Vertragsbestandteil. Vertragsbestandteil sind die Leistungen welche über die mitgegebene SIM-Karte zur Verfügung gestellt werden. Der Erwerb des Smartphone stellt einen zusätzlichen Kaufvertrag dar, welcher durch eine Zuzahlung von 1 € bis XXXX € abgewickelt wird.

Ist Dein Smartphone defekt, hast Du das Recht auf Nachbesserung bzw. Tausch jedoch nicht auf die vorzeitige Beendigung deines Vertrages. Dazu sei aber noch erwähnt, dass man sich hier auch in einer rechtlichen Grauzone befindet und man kann nur hoffen, dass der Gesetzgeber hier auch noch einmal nachbessert.

Mögliche Alternative: Das Widerspruchsrecht

Die Grenzen für eine Sonderkündigung des Handyvertrags sind eng gesteckt. Oft bleibt keine andere Möglichkeit, als den Ablauf der Vertragslaufzeit abzuwarten. Eine Ausnahme bildet nur die gesetzlich gewährte Widerspruchsfrist von 14 Tagen.

Hast Du Deinen Vertrag über das Internet oder das Telefon abgeschlossen, besteht jeweils das Recht, innerhalb von zwei Wochen schriftlich Widerspruch einzulegen. Den Widerspruch musst Du nicht begründen.

Das Widerspruchsrecht von 14 Tagen gilt auch, wenn Du den Vertrag während eines sogenannten Haustürgeschäfts abgeschlossen hast, etwa bei einem Vertreterbesuch oder auf einer Kaffeefahrt. Mehr Infos dazu im Artikel zum Widerrufsrecht beim Handyvertrag.

Wie sollte das Schreiben zur Sonderkündigung aussehen?

Die außerordentliche Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Rechtsanwälte raten sogar dazu, das Kündigungsschreiben gleich auf drei Wegen an den Mobilfunkanbieter zu schicken:

  • als Einschreiben mit Rückschein
  • als Fax
  • als E-Mail

Dann kannst Du ganz sichergehen, dass der Provider Deine Kündigung erhalten hat.

Ins Schreiben zur außerordentlichen Kündigung gehört zum einen die Angabe des Grundes. Zum anderen musst Du Deinem Anbieter eine Frist setzen, innerhalb derer er die geschilderten Probleme beheben kann.

Wir stellen Dir hier auch eine Vorlage zur Sonderkündigung als Word-Dokument zum Download zur Verfügung, an der Du Dich zur vorzeitigen Kündigung Deines Handyvertrags orientieren kannst.

Welche Fristen musst Du für eine Sonderkündigung beachten?

Bevor die Sonderkündigung des Handyvertrags wirksam wird, muss der Provider erst die Gelegenheit bekommen, die aufgetretenen Probleme zu beheben, zum Beispiel eine Rechnung zu korrigieren oder Verbindungsprobleme zu beseitigen. Dafür setzt Du ihm wie geschildert eine Frist.

Anwälte empfehlen, eine Frist von drei Wochen einzuräumen. Das sei für die Behebung der meisten Schwierigkeiten eine realistische Zeitspanne.

Für Fristsetzung und Kündigung reicht meist ein zusammengefasstes Schreiben aus. Schildere das Problem, bitte um Behebung bis zu einem bestimmten Datum und spreche andernfalls die Kündigung aus – siehe auch unser Muster zur außerordentlichen Kündigung.

Besteht das Problem nach Ablauf der Frist immer noch, tritt die Sonderkündigung des Handyvertrags automatisch in Kraft.

Wann muss ich keine Frist setzen?

Es gibt auch einige wenige Ausnahmen, in denen Du keine Frist setzen musst, bist die außerordentliche Kündigung wirksam wird. Das ist etwa dann der Fall, wenn Dein Mobilfunkbetreiber bereits angekündigt hat, das Problem nicht beheben zu können oder zu wollen, wenn er Dich beleidigt hat (beispielsweise über einen Mitarbeiter der Hotline – allerdings musst Du das nachweisen können) oder eine Straftat begangen hat.

In diesen Fällen kannst Du eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung aussprechen.

Was passiert nach der Sonderkündigung?

Hat Dein Provider die Sonderkündigung erhalten, muss er versuchen, innerhalb der Frist die geschilderten Probleme zu beheben. Gelingt ihm dies nicht, tritt die Kündigung automatisch in Kraft, Du musst nichts mehr weiter tun. Nach Ablauf der Frist musst Du auch keine weiteren Zahlungen mehr leisten.

Schickt Dein Mobilfunkanbieter Dir dennoch weiter Rechnungen, ignoriere diese nicht einfach. Lege schriftlichen Widerspruch ein und nimm dabei Bezug auf die ausgesprochene Sonderkündigung.

Darfst Du das Handy behalten?

Zu vielen Mobilfunkverträgen gibt es ein Handy oder Smartphone als Zugabe im Bundle. Ob Du dieses auch nach der Sonderkündigung behalten kannst, entscheidet der Provider. Er ist dazu verpflichtet, Dir nach Eingang der Sonderkündigung eine entsprechende Mitteilung zukommen zu lassen.

Bist Du so eine Mitteilung erhältst, bewahre Dein Handy einfach gut auf. Verkaufen oder verschenken solltest Du es natürlich nicht, bist Du Nachricht vom Mobilfunkanbieter erhalten hast.

Musterschreiben zur Sonderkündigung

Hier findest Du ein Musterschreiben für die Sonderkündigung bzw. die außerordentliche Kündigung Deines Mobilfunkvertrags als Word-Dokument zum kostenfreien Download. Bitte verändere in dem Sonderkündigungs Muster noch Deine Adresse, die Adresse Deines Anbieters, Deine Handynummer, die Problembeschreibung und natürlich Deinen Namen. Vergiss‘ bitte auch nicht, die außerordentliche Kündigung Deines Handyvertrags zu unterschreiben.

Du benötigst eine kostenlose Vorlage zur Sonderkündigung? Dann klicke einfach hier, um die Vorlage herunterzuladen!

 

Fazit: Sonderkündigung nur in bestimmten Fällen möglich

Eine Sonderkündigung des Mobilfunkvertrags ist also nur in ganz bestimmten Fällen zulässig. Bist Du einfach nur enttäuscht von Deinem Anbieter oder hast einen günstigeren Vertrag gefunden, reicht das allein für eine außerordentliche Kündigung nicht aus.

Zudem sind nicht alle Fälle rechtlich eindeutig, häufig hängt es von der Kulanz des Providers ab, ob er Dir das Recht zur Sonderkündigung gewährt.

Auch rechtmäßige Sonderkündigungen sind außerdem mit einigem Aufwand verbunden. Du musst Dich schriftlich an Deinen Mobilfunkanbieter wenden, ihm die Gründe für die außerordentliche Kündigung schildern und eine Frist zur Behebung der Probleme setzen. Meine Vorlage für eine Sonderkündigung des Mobilfunkvertrages macht Dir diesen Schritt leichter. Du kannst sie weiter oben als Word-Dokument herunterladen.

Und noch ein wichtiger Hinweis (muss leider sein): Alle Inhalte in diesem Artikel wurden gewissenhaft und mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch übernehmen wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Informationen. Dieser Artikel zur Sonderkündigung im Mobilfunk stellt Informationen allgemeiner Art zur Verfügung und ist keinesfalls als Rechtsberatung für den Einzelfall zu verstehen. Dazu empfehle ich Dir, dich mit einer Verbraucherschutzzentrale oder einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen. 

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Simone von smartphonepiloten.de

Simone Gerdesmeier ist als freie Journalistin und ausgewiesene Mobilfunk-Expertin seit mehr als drei Jahren ein fester Bestandteil der smartphonepiloten-Redaktion.

Sie beschäftigt sich mit Themen wie Digital Lifestyle, aktuellen Tarifchecks sowie die Toplisten der Apps, die Du kennen musst.

Themen wie Gesundheit, Fitness und Ernährung haben es ihr besonders angetan und daher versuchen wir, den Spagat zwischen diesen Bereichen und der Welt des Mobilfunks hier zu meistern

Artikel & Beiträge von Simone Gerdesmeier

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75 Responses

  1. Stedtler, J sagt:

    Mein Mobilfunkvertrag bei 1&1 wurde Anfang Mai 2018 auf LTE umgestellt. Eine Mitarbeiterin bot mir dies bei einem Gespräch an. Meine Frage, ob sich Netzabdeckung und Qualität ändern würden, würden von der Mitarbeiterin verneint. Wie sich nun herausstellt, Ist dem nicht so.
    Ich habe jetzt an vielen Orten, wo der Empfang vorher gut war, keinen oder schlechten Empfang. Genau so verhält es sich mit der Geschwindigkeit Der mobilen Daten. Von den möglichen 225Mb/s erreiche ich höchstens 18% im Download, und im Upload sieht es nicht besser aus.
    Auf Nachfrage bei 1&1 wurde mir der Wechsel ins alte „langsamere“ Netz angeboten. Dies jedoch liegt nicht in meinem Interesse, da ich gern LTE hätte.
    Ist in meinem Fall eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt?
    MfG J. Stedtler

  2. Ines sagt:

    Ich habe genau vor zwei Wochen einen Vertrag im o2 Shop abgeschlossen, wo ich über den Tisch gezogen wurde. Ich habe ein Vertrag o2m bekommen und ein Handy dazu, was mir verschwiegen wurde, dass ich für das Handy extra kosten habe und somit nicht den Preis der mir genannt wurde bekommen habe und somit mehr Ausgaben habe die ich nie aufgenommen hätte. Wie kann ich da jetzt weiter vorgehen ?
    LG Ines

    • Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

      Hallo Ines,

      leider ist nicht ganz so einfach. Mit deiner Unterschrift unter den Vertrag hast du bestätigt, alle Informationen zum Vertrag erhalten und gelesen zu haben! Dort sind auch die Kosten genannt. Ich würde dir zunächst empfehlen bei o2 eine Beschwerde über die Beratung, den Tarif und den Mitarbeiter einzulegen. Als nächstes solltest du den Shop Manager um eine Stellungnahme bitten bzw. diese anfordern. Das kannst du auch am besten vor Ort machen.

      In der Regel lässt sich so eine Lösung finden.

      Viele Grüße

  3. Julia sagt:

    Hallo,
    Ich habe seit 10.2016 einen Vertrag bei der Telekom, von welchem ich zu einem günstigeren Vertrag umgestiegen bin. Der neue Tarif sollte laut Vertragsschreiben bis spätestens 24.10.2018 umgestellt werden. Jedoch erhalte ich seit 2 Monaten von der Telekom zu den alten Vertragskonditionen die Abrechnung. Nach einer Rückfrage wurde mir von einem Telekom-Mitarbeiter erklärt, dass mein Vertrag auf Grund von Netzausbau noch nicht umgestellt werden könnte. Besteht in diesem Fall die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung? Und wenn ja, ist eine Fristsetzung nötig?
    Liebe Grüße, Julia

    • Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

      Hallo Julia,

      das ist ein sehr unschönes Erlebnis mit deinem Anbieter. Zunächst solltest du die erhaltene Auftragsbestätigung prüfen. Dort sollten alle Änderungen des Tarifes und Zeitpunkt genannt sein. Daraufhin kannst deine Anbieter anmanhnen sowie schadensersatzansprüche geltend machen. Ebenso solltest Du eine angemessene Frist zur Umsetzung des Vertrages setzen.

      Verstreichst diese Frist musst Du ein letztes Mal mahnen mit der Androhung der außerordentlichen Kündigung. In der Regel wird sich dann jemand mit dir in Verbindung setzen der die Angelegenheit klären. Ein Tipp ist auch, schreib direkt eine „Geschäftsführerbeschwerde“. Das hat zur Folge, dass deine Anfrage bearbeitet werden muss.

      Du solltest aber beachten, wenn Du eine außerordentliche Kündigung anstrebst und diese vollzogen wird, dann hat dein Anbieter auch das Recht, den Restwert einen überlassenen Smartphones zu verlangen. Das kann unter Umständen sehr teuer werden.

      Viele Grüße

  4. Jennifer sagt:

    Hallo,

    ich habe den Anbieter T-Mobile und ziehe jetzt in die Schweiz um. Nun wollte ich den Vertrag für die restliche Laufzeit von einem Jahr behalten. Da sich aber ab dem 01.01.2018 in CH und Liechtenstein die MwSt.-Gesetze geändert haben geht dass scheinbar nicht mehr, der Vertrag muss gekündigt werden. Muss ich, auch aufgrund dessen dass darüber keine schriftliche Information ausgegeben wurde, jetzt tatsächlich dass übrig gebliebene Jahr vollständig bezahlen?

    Freundliche Grüße

    • Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

      Hallo Jennifer,

      wenn du aus beruflichen Gründen in die Schweiz ziehst, dann hast du in der Regel ein Sonderkündigungsrecht, da du die Leistung deines Tarifes dort nicht nutzen kannst. Dazu benötigt dein Anbieter eine Kopie der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt sowie die Anmeldung in der Schweiz.

      Grundsätzlich sollte das kein Problem sein.

      Viele Grüße

  5. Hannah Suschka sagt:

    Hallo,
    Vodafone hat uns unseren DSL-Vertrag gekündigt, da sie uns nicht mehr die gebuchte Leistung zur Verfügung stellen können. Da wir jedoch einen DSL und einen Handyvertrag bei Vodafone hatten, hat Vodafone uns einen Nachlass von 10 EUR auf unseren Handyvertrag gewährt.
    Nun sollen wir 10 EUR mehr für unseren Handyvertrag zahlen, obwohl Vodafone uns den DSL Vertrag gekündigt hat. Wir wären gerne bei Vodafone geblieben!
    Haben wir hier ein Sonderkündigungsrecht wegen Wegfall des Nachlass?

    Wir haben einen Handyvertrag inkl. premium Smartphone und haben dafür in den vergangenen 24 Monaten auch das Smartphone abbezahlt. Nun wird jedoch der Preis nicht reduziert, obwohl das alte Smartphone abbezahlt ist und ich auch kein neues bekomme. Wir kennen es aus alten Handyverträgen inkl. Smartphone, dass man alle zwei Jahre ein Anspruch auf ein neues Smartphone hat (natürlich mit einmaliger Zuzahlung)?

    Wir freuen uns über eine Rückmeldung!
    Fam. Suschka

    • Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

      Hallo Hannah,

      deine Frage ist nicht einfach zu beantworten, da es viele Faktoren zu berücksichtigen gibt. In Regel sind Mobilfunkverträge immer eigenständige Verträge und damit losgelöst von allen weiteren Verträgen. Nach Auflösung des DSL Vertrages wurde ein Rabatt gewährt wenn ich das richtige verstanden habe. Dieser Rabatt diente meiner Meinung dafür, das du diesen Vertrag nicht auch kündigst bzw. dieser gekündigt werden muss. Diese Rabatte haben jedoch immer eine Laufzeit und diese war wohl nun abgelaufen. Gibt es denn Schriftverkehr zu der Kündigung und den gewährten Rabatten.

      Beruhend darauf hast du leider kein Sonderkündigungsrecht, da dir diese Leistung zur Verfügung steht und genutzt wird.

      Ist der Rabatt aber vertraglich vereinbart (ohne eine bestimmte Laufzeit) dann hättest du die Möglichkeit einer Sonderkündigung da eine zugesicherte Leistung nicht erbracht wurde. Ich empfehle dir dahingehend den Vertrag sowie den Schriftverkehr zu prüfen.

      Viele Grüße

  6. Adrian sagt:

    Hallo ich habe eine Frage und zwar habe ich ein Handy im Shop bestellt mit Vertrag die sim Karte habe ich bekommen das Handy sollte Ende der Woche kommen. Jetzt sind schon 3 Wochen und ich habe immer noch nicht das Handy bekommen kann ich aus dem Vertrag zurücktreten ?

  7. Simon sagt:

    Hallo,
    habe bei Freenetmobile bzw. Klarmobil die FREEFLAT 6000 vor ca. 2 Monaten als Vertrag abgeschlossen.
    Ich habe mich für Freenetmobile entschieden, da ich laut FAQ vom Anbieter jederzeit den Tarif wechseln kann:

    „Sie haben jederzeit die Möglichkeit in Ihrem Onlineservice einen Tarifwechsel zu beauftragen. Im Unterpunkt „TARIF“ ⇒ „TARIFWECHSEL“ finden Sie eine Auswahl an Tarifen in die Sie wechseln können.“ …

    (Im Onlineservice werden bei mir keine Tarife zum Wechsel angeboten)

    Also hab ich Klarmobil angeschrieben und die meinten es wäre erst nach den 24 Monaten möglich. Nach meiner Meinung handelt sich es hier um Täuschung, da ich davon ausgegangen bin, ich könnte jederzeit wechseln.

    Im FAQ bzw. in der AGB wird nichts erwähnt, dass es nur nach der gesetzlichen Vertragslaufzeit möglich ist oder nur bei den monatlich kündbaren Tarifen.

    Was meint Ihr? Kann ich auf den Misstand aufmerksam machen, denen 3 Wochen Zeit geben, und bei keinem entgegenkommen vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen?

    • Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

      Hallo Simon,
      ich habe mir Deinen Fall angeschaut und muss Dir leider sagen, dass Du kein Anrecht auf eine Sonderkündigung hast. Hintergrund ist folgender: In den FAQ steht, dass Du einen jederzeit die Möglichkeit hast einen Tarifwechsel zu beauftragen in die die Tarife, welche Dir in der Auswahl angezeigt werden. Wenn Dir dort also keine angezeigt werden, dann kannst auch in keinen anderen Tarif wechseln.

      Das ist schon sehr „schwammig“ von freenetmobile formuliert und lässt Spielraum für Interpretationen. Leider ist es auch so, dass Du grundsätzlich einen Vertrag mit einem Tarif für 24 Monate abschließt. Aus dieser Tatsache ergibt sich auch die Tarifbindepflicht von 24 Monaten.

      Ich kann Dir nur Raten, wende Dich mit einer Beschwerde an den Kundenservice und schildere Deinen Fall, notfalls auch mehrmals. Das kann helfen um die starren Mauern der Tarifpolitik ein wenig bröckeln zu lassen.

      Viele Grüße
      Thomas

  8. Wilbert sagt:

    Gibt es eigentlich ein Sonderkündigungsrecht wenn ein Vertrag sich automatisch verlängert, aber durch den Wegfall eines Rabattes teurer wird ?

    • Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

      Hallo Wilbert,

      in diesem Fall besteht leider kein Sonderkündigungsrecht. Du kannst jedoch mit deinem Anbieter Kontakt aufnehmen und ihm eine 24 Monate Verlängerung anbieten. Daraufhin bekommst Du in der Regel ein guten Angebot mit oder ohne Smartphone.

      Beste Grüße
      Thomas

  9. Michaela sagt:

    Hallo an alle !
    Ich habe das gleiche Problem mit 1&1!
    Verbindungsprobleme bei Telefonaten und schlechte bis gar keine mobile Daten Verbindung.
    Ich stehe seit Wochen mit 1&1 in Verbindung um die Probleme zu klären, zusätzlich gibt es noch ein Problem mit einer Rechnung, es wurden Tarife berechnet die gar nicht genutzt wurden!
    Nach mehreren Telefonaten sowie e Mail Kontakten, kam jetzt als Antwort :
    Es gibt nun einmal nicht überall den gleichen Empfang und laut meines Protokolles hätte ich ja Telefonate geführt!
    Ja ….diese habe ich auch geführt aber das ging nur zu Hause! Oder bei meinem Partner !
    Mobile Daten nur im heimatlichen WLAN oder bei Freunden im WLAN, sobald ich unterwegs bin ist das vorbei !
    Manchmal, aber nur extrem selten kann ich mobile Daten nutzen !
    Und das ist wohl kaum der effekt eines Mobiltelefons !
    Es heisst ja schliesslich Mobil!!
    Jetzt reissen die sich raus und sagen die Sonderkündigung ist in der Augen nicht wirksam .
    Nochmals habe ich versucht zu erklären das ich mein Mobiltelefon nicht so nutzen kann wie es im eigentlichen Sinne möglich sein sollte !!!
    Und das von deren Seite der Vertrag nicht eingehalten wird !
    Seitdem kommt gar nichts mehr !
    Kann ich die einzugsermächtigung einfach so einziehen ?
    So das sie nichts mehr abbuchen können ?
    Oder ist das dann wieder Rechtswidrig?
    Bei unserer Rechtssprechung weiss man ja nie 🙄.
    LG Michaela

  10. Gebhardt, Horst sagt:

    Sehr geehrter Herr Degner,

    Das, was Sie da machen, finde ich ganz toll. Ich habe schon lange Probleme mit der Mobilfunkgesellschaft 1 & 1.
    Ob meine Schwierigkeiten ausreichend sind, um den Vertrag zu kündigen, weiß ich nicht. Vielleicht finden Sie
    aber einen anderen Weg, mir zu helfen.
    Vor geraumer Zeit erhielt ich von 1 &1 die Mitteilung, dass eine Nachberechnung erfolgen müsse, er Betrag, den
    ich zusätzlich aufzuwenden hätte, belaufe sich auf etwa 200 Euro. Es handele sich dabei um Telefonate, die
    Ende 2017 von 1 & 1 versehentlich nicht berechnet worden seien. Da man aber einsehe, dass 1 & 1 einen Fehler
    gemacht habe, sei man bereit, den Betrag bis zum 31.5.2018 zu stunden. Die Möglichkeit einer Ratenzahlung
    gebe es laut den Richtlinien nicht, dies sei die einzige Möglichkeit mir zu helfen.
    Ich bin HARTZ-IV-Empfänger und hatte vorher schon erhebliche Probleme, den Vertrag zu erfüllen. Aber das
    habe ich irgendwie hingekriegt, ich bin bereits seit einigen Jahren bei 1 & 1. Aber den bereits genannten
    Betrag von 200 Euro zusätzlich aufzubringen, ist für mich völlig unmöglich. Ich kann mir auch nicht vorstellen,
    dass das Amt hilft.
    Was nun? 1 &1 ist ziemlich hartnäckig und droht bereits jetzt mit der Einschaltung eines Rechtsanwalts,
    obwohl der Betrag noch gar nicht fällig ist. Angesichts des Zahlungsrückstands will man mir noch nicht
    einmal eine neue SIM-Karte für ein neues Handy zuschicken, das alte Handy ist mir gestohlen worden.
    Den Mobilfunk hat man bereits gesperrt.

    Mit freundlichen Grüßen

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