Sonderkündigungsrecht beim Handyvertrag
Möchtest Du prüfen, ob Du ein Sonderkündigungsrecht bei Deinem Handyvertrag hast?
Kommt es ständig zu Verbindungsproblemen, die Abrechnung ist fehlerhaft, oder Dein Mobilfunkvertrag ist einfach viel zu teuer: Gibt es Ärger mit dem Provider, oder möchtest Du Deinen Handyvertrag einfach nur so schnell wie möglich kündigen?
Eine Kündigung vor Ablauf der eigentlichen Vertragslaufzeit wird als Sonderkündigung oder auch außerordentliche Kündigung bezeichnet. Eine außerordentliche Kündigung des Handyvertrags ist aber nur in ganz bestimmten Fällen mit eindeutig und rechtsgültig belegbaren Gründen möglich.
Hier erfährst Du, wann Dir ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Außerdem stelle ich Dir als Bonus eine Vorlage für die Sonderkündigung Deines Mobilfunkvertrags kostenfrei zur Verfügung.
Sonderkündigungsrecht bei Handyverträgen: Alles was Du wissen musst …
Inhalt
Was unterscheidet eine reguläre Kündigung von einer Sonderkündigung?
Wenn Du Deinen Handyvertrag kündigen möchtest, musst Du Dich an die Kündigungsfristen halten. Neu abgeschlossene Mobilfunkverträge laufen normalerweise über 24 Monate. Geht während dieser Zeit keine Kündigung ein, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.
Wenn Dir Dein Provider zum Ende der ersten 24 Monate ein neues Angebot gemacht hat und Du dieses angenommen hast, dann gilt dieser Vertrag als Neuvertrag. In diesem Fall gilt wieder die Vertragslaufzeit von 24 Monaten.
Zum Ende der Vertragslaufzeit kannst Du die reguläre Kündigung aussprechen. Im Juristendeutsch heißt diese auch ordentliche Kündigung. Die ordentliche Kündigung erfolgt in aller Regel schriftlich, Gründe musst Du dabei keine angeben.
Doch wie sieht es aus, wenn Du Deinen Handyvertrag vorzeitig kündigen möchtest? In einigen Fällen steht Dir das Recht auf Sonderkündigung zu. Eine Sonderkündigung, auch außerordentliche Kündigung genannt, musst Du allerdings immer begründen – siehe auch unsere Vorlage für eine Sonderkündigung. Nicht alle Gründe sind dabei zulässig.
Mögliche Gründe für eine Sonderkündigung
Ein Mobilfunkvertrag ist aus rechtlicher Sicht ein beidseitiger Vertrag (auch Willenserklärung genannt) zwischen Dir und dem jeweiligen Mobilfunkanbieter. Dich verpflichtet dieser Vertrag zum Beispiel, regelmäßig und pünktlich Deine Handyrechnung zu zahlen.
Doch auch der Provider muss seinen Pflichten nachkommen und die vertraglich vereinbarten Leistungen zur Verfügung stellen. Kommt es dabei zu Problemen oder Störungen, kannst Du die Sonderkündigung aussprechen und den Vertrag vorzeitig beenden.
Hier biete ich Dir den Überblick über Fälle, in denen eine Sonderkündigung des Mobilfunkvertrags möglich ist – und sage Dir auch, wann kein Recht auf Sonderkündigung besteht.
Und als Bonus findest Du ein Muster für die Sonderkündigung weiter unten …
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung
Ändert der Mobilfunkanbieter mitten in der Vertragslaufzeit die Preise, steht Dir in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu. Wenn beispielsweise die monatliche Grundgebühr angehoben wird oder auch Verbindungspreise steigen, würde ich eine Sonderkündigung in Betracht ziehen.
Sonderkündigung wegen fehlerhafter Rechnung
Deine Handyrechnung solltest Du jedes Mal genau prüfen. Fallen Dir Fehler auf, bitte den Mobilfunkanbieter zunächst darum, die Rechnung zu korrigieren, und nenne die Gründe für Deinen Wunsch.
Ein derartiger Fehler kann zum Beispiel eine zu hohe Grundgebühr oder ein falsch berechneter Umsatzsteuerbetrag sein. Kommt der Anbieter dem nicht nach oder stellt er immer wieder fehlerhafte Rechnungen aus, besteht Sonderkündigungsrecht.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht auch, wenn der Provider einen Vertrag mit ganz anderen Konditionen abrechnet, als Du abgeschlossen hast. Allerdings musst Du eine angemessene Frist setzen, in der Dein Anbieter das Problem beheben kann – aber dazu mehr weiter unten.
Sonderkündigung bei Tod des Anschlussinhabers
Stirbt der Inhaber eines Mobilfunkanschlusses, kann auch der Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Dafür musst Du dem Provider allerdings ein amtliches Dokument wie zum Beispiel die Sterbeurkunde vorlegen.
In der Regel ist die Sonderkündigung dann aber problemlos möglich. Du solltest jedoch beachten, dass Zugaben zum Vertrag wie zum Beispiel ein Smartphone anteilig in Rechnung gestellt werden können. Das mag im Angesicht der Umstände pietätlos wirken, ist aber das Recht und die Pflicht des Anbieters.
Sonderkündigung bei Sperrung des Anschlusses
Hat der Mobilfunkanbieter Deinen Anschluss unberechtigt gesperrt, fordere ihn dazu auf, die Sperrung bis zu einem gewissen Termin zu beheben. Kommt der Provider dem nicht nach, besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
Achtung: Sperrt der Provider Deinen Anschluss aufgrund nicht geleisteter Zahlungen, ist dies sein gutes Recht und begründet. Dann steht Dir natürlich kein Sonderkündigungsrecht zu.
Sonderkündigung bei nicht durchgeführter Rufnummernportierung
Viele Mobilfunkkunden vereinbaren mit ihrem Provider, ihre alte Telefonnummer in den neuen Vertrag zu übernehmen – die sogenannte Rufnummernportierung. Führt der Mobilfunkanbieter diese trotz vertraglicher Vereinbarung nicht durch, besteht ebenfalls Sonderkündigungsrecht. Mehr Infos zur Rufnummernmitnahme.
Aber Achtung: Bitte vergewissere Dich vorher, dass Dein neuer Anbieter dich nicht vorher kontaktiert hat. In der Regel erhältst Du von Deinem neuen Provider die Information das es zu einem Fehler bei der Portierung gekommen und was nun zu tun ist. Reagierst Du nicht auf dieses Informationsschreiben, kann der Provider Dich auch völlig rechtens mit einer neuen Rufnummern aktivieren. Dieses „Hintertürchen“ lassen sich die meisten Anbieter offen.
Sonderkündigung, weil Drittanbieterleistungen abgerechnet werden
Drittanbieterleistungen sind zum Beispiel Premiumdienste oder Sonderrufnummern. Findest Du auf Deiner Handyrechnung solche Leistungen, die Du nie genutzt hast oder die trotz eingerichteter Drittanbietersperre abgerechnet wurden, musst Du zunächst einmal schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung einlegen.
Fordere Deinen Mobilfunkanbieter auf, diese Fremdleistungen zu stornieren. Kommt der Provider dem nach, schicken Dir die Fremdfirmen eventuell selbst Rechnungen zu, denen Du ebenfalls widersprechen musst.
Folgt der Provider Deiner Aufforderung zur Stornierung der Drittanbieterleistungen nicht, hast Du das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
Sonderkündigung aufgrund unzureichenden Empfangs
Grundsätzlich kann kein Mobilfunkanbieter flächendeckenden Empfang garantieren. Ist der Empfang daher ab und zu unterbrochen, reicht das als Grund für eine Sonderkündigung nicht aus.
Eine Ausnahme gibt es allerdings: Wenn Du mit Deinem Provider vereinbart hast, an einem bestimmten Ort, zum Beispiel in Deiner Wohnung oder am Arbeitsplatz, garantiert Empfang zu haben. Dieses Versprechen muss der Provider auch halten.
Wird der Empfang plötzlich schlechter, etwa aufgrund unbegründeter Arbeiten an Mobilfunkmasten, kann ebenfalls ein Recht auf Sonderkündigung bestehen.
Hast Du einen Vertrag mit Homezone abgeschlossen und anders als vertraglich vereinbart in der Homezone keinen Empfang, kann dies ebenfalls ein Grund für die außerordentliche Kündigung sein.
Sonderkündigungsrecht bei Verbindungsstörungen
Gelegentliche Verbindungsstörungen können immer einmal auftreten und sind an sich kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Passiert es jedoch regelmäßig, dass Gespräche abbrechen oder Du keine SMS verschicken kannst, kannst Du, unter Umständen, eine außerordentliche Kündigung aussprechen.
Deinem Provider muss aber zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden. Daher ist es wichtig das Du dir notierst:
- Wann die Störung auftreten (Datum, Uhrzeit)
- Bei welchem Empfänger tritt die Störung auf
- Tritt die Störung auch mit anderen Smartphones und SiM-Karten auf.
Anhand dieser Daten kann dein Provider eine sog. Verbindungsprüfung durchführen. Bleibt diese jedoch Ergebnis los und es tritt keine Verbesserung ein, ist eine Sonderkündigung in Betracht zu ziehen.
Außerordentliche Kündigung beim Umzug ins Ausland
Ein Umzug ins Ausland steht an. Zunächst einmal ist dies kein Grund für eine Sonderkündigung des Mobilfunkvertrags. Der Umzug stellt ja keinen Fehler auf Seiten des Anbieters dar, sondern liegt in Deiner Verantwortung.
Viele Anbieter zeigen sich jedoch kulant und stimmen der Kündigung zu oder legen den Vertrag still. Glück kannst Du vor allem haben, wenn der Umzug aus beruflichen Gründen stattfindet und Du dies belegen kannst.
Wann steht Dir kein Recht auf Sonderkündigung zu?
Hast Du irgendwo ein günstigeres Angebot für einen Handyvertrag gefunden, ist der Wunsch nach einem Anbieterwechsel nachvollziehbar. Für eine außerordentliche Kündigung reicht das aber nicht aus. In diesem Fall musst Du das Ende der regulären Vertragslaufzeit abwarten.
Kündigung aus Kulanz bei finanziellen Problemen
Wenn sich Deine Lebensumstände und damit Deine finanzielle Situation so verändert haben, dass Du den Mobilfunkvertrag nicht mehr bezahlen kannst, besteht aus rechtlicher Sicht kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Du kannst aber Deinen Provider um eine Kündigung aus Kulanz bitten. Weise dabei Deine Zahlungsschwierigkeiten mit entsprechenden Dokumenten nach. Eventuell lässt sich Dein Anbieter darauf ein oder bietet Dir den Wechsel in einen günstigeren Vertrag an. Bei einem Vertragswechsel gelten wieder die normalen Vertragslaufzeiten, meist mit einer Erstlaufzeit von 24 Monaten.
Sonderkündigung bei Privatinsolvenz
Ein Sonderfall besteht, wenn Du Privatinsolvenz anmelden musst. Dann hat der Anbieter zwar keine rechtliche Pflicht zur Sonderkündigung, in den meisten Fällen wird er jedoch selbst die außerordentliche Kündigung aussprechen – allein schon, um sich vor finanziellem Schaden durch unbezahlte Rechnungen zu schützen.
Sonderkündigung wegen defektem Handy
Ein häufig vorkommender Irrtum. Ist Dein Smartphone defekt, so stellt das keinen Grund für eine Sonderkündigung dar. Warum das so ist? Das Smartphone ist nämlich kein Vertragsbestandteil. Vertragsbestandteil sind die Leistungen welche über die mitgegebene SIM-Karte zur Verfügung gestellt werden. Der Erwerb des Smartphone stellt einen zusätzlichen Kaufvertrag dar, welcher durch eine Zuzahlung von 1 € bis XXXX € abgewickelt wird.
Ist Dein Smartphone defekt, hast Du das Recht auf Nachbesserung bzw. Tausch jedoch nicht auf die vorzeitige Beendigung deines Vertrages. Dazu sei aber noch erwähnt, dass man sich hier auch in einer rechtlichen Grauzone befindet und man kann nur hoffen, dass der Gesetzgeber hier auch noch einmal nachbessert.
Mögliche Alternative: Das Widerspruchsrecht
Die Grenzen für eine Sonderkündigung des Handyvertrags sind eng gesteckt. Oft bleibt keine andere Möglichkeit, als den Ablauf der Vertragslaufzeit abzuwarten. Eine Ausnahme bildet nur die gesetzlich gewährte Widerspruchsfrist von 14 Tagen.
Hast Du Deinen Vertrag über das Internet oder das Telefon abgeschlossen, besteht jeweils das Recht, innerhalb von zwei Wochen schriftlich Widerspruch einzulegen. Den Widerspruch musst Du nicht begründen.
Das Widerspruchsrecht von 14 Tagen gilt auch, wenn Du den Vertrag während eines sogenannten Haustürgeschäfts abgeschlossen hast, etwa bei einem Vertreterbesuch oder auf einer Kaffeefahrt. Mehr Infos dazu im Artikel zum Widerrufsrecht beim Handyvertrag.
Wie sollte das Schreiben zur Sonderkündigung aussehen?
Die außerordentliche Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Rechtsanwälte raten sogar dazu, das Kündigungsschreiben gleich auf drei Wegen an den Mobilfunkanbieter zu schicken:
- als Einschreiben mit Rückschein
- als Fax
- als E-Mail
Dann kannst Du ganz sichergehen, dass der Provider Deine Kündigung erhalten hat.
Ins Schreiben zur außerordentlichen Kündigung gehört zum einen die Angabe des Grundes. Zum anderen musst Du Deinem Anbieter eine Frist setzen, innerhalb derer er die geschilderten Probleme beheben kann.
Wir stellen Dir hier auch eine Vorlage zur Sonderkündigung als Word-Dokument zum Download zur Verfügung, an der Du Dich zur vorzeitigen Kündigung Deines Handyvertrags orientieren kannst.
Welche Fristen musst Du für eine Sonderkündigung beachten?
Bevor die Sonderkündigung des Handyvertrags wirksam wird, muss der Provider erst die Gelegenheit bekommen, die aufgetretenen Probleme zu beheben, zum Beispiel eine Rechnung zu korrigieren oder Verbindungsprobleme zu beseitigen. Dafür setzt Du ihm wie geschildert eine Frist.
Anwälte empfehlen, eine Frist von drei Wochen einzuräumen. Das sei für die Behebung der meisten Schwierigkeiten eine realistische Zeitspanne.
Für Fristsetzung und Kündigung reicht meist ein zusammengefasstes Schreiben aus. Schildere das Problem, bitte um Behebung bis zu einem bestimmten Datum und spreche andernfalls die Kündigung aus – siehe auch unser Muster zur außerordentlichen Kündigung.
Besteht das Problem nach Ablauf der Frist immer noch, tritt die Sonderkündigung des Handyvertrags automatisch in Kraft.
Wann muss ich keine Frist setzen?
Es gibt auch einige wenige Ausnahmen, in denen Du keine Frist setzen musst, bist die außerordentliche Kündigung wirksam wird. Das ist etwa dann der Fall, wenn Dein Mobilfunkbetreiber bereits angekündigt hat, das Problem nicht beheben zu können oder zu wollen, wenn er Dich beleidigt hat (beispielsweise über einen Mitarbeiter der Hotline – allerdings musst Du das nachweisen können) oder eine Straftat begangen hat.
In diesen Fällen kannst Du eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung aussprechen.
Was passiert nach der Sonderkündigung?
Hat Dein Provider die Sonderkündigung erhalten, muss er versuchen, innerhalb der Frist die geschilderten Probleme zu beheben. Gelingt ihm dies nicht, tritt die Kündigung automatisch in Kraft, Du musst nichts mehr weiter tun. Nach Ablauf der Frist musst Du auch keine weiteren Zahlungen mehr leisten.
Schickt Dein Mobilfunkanbieter Dir dennoch weiter Rechnungen, ignoriere diese nicht einfach. Lege schriftlichen Widerspruch ein und nimm dabei Bezug auf die ausgesprochene Sonderkündigung.
Darfst Du das Handy behalten?
Zu vielen Mobilfunkverträgen gibt es ein Handy oder Smartphone als Zugabe im Bundle. Ob Du dieses auch nach der Sonderkündigung behalten kannst, entscheidet der Provider. Er ist dazu verpflichtet, Dir nach Eingang der Sonderkündigung eine entsprechende Mitteilung zukommen zu lassen.
Bist Du so eine Mitteilung erhältst, bewahre Dein Handy einfach gut auf. Verkaufen oder verschenken solltest Du es natürlich nicht, bist Du Nachricht vom Mobilfunkanbieter erhalten hast.
Musterschreiben zur Sonderkündigung
Hier findest Du ein Musterschreiben für die Sonderkündigung bzw. die außerordentliche Kündigung Deines Mobilfunkvertrags als Word-Dokument zum kostenfreien Download. Bitte verändere in dem Sonderkündigungs Muster noch Deine Adresse, die Adresse Deines Anbieters, Deine Handynummer, die Problembeschreibung und natürlich Deinen Namen. Vergiss‘ bitte auch nicht, die außerordentliche Kündigung Deines Handyvertrags zu unterschreiben.
Fazit: Sonderkündigung nur in bestimmten Fällen möglich
Eine Sonderkündigung des Mobilfunkvertrags ist also nur in ganz bestimmten Fällen zulässig. Bist Du einfach nur enttäuscht von Deinem Anbieter oder hast einen günstigeren Vertrag gefunden, reicht das allein für eine außerordentliche Kündigung nicht aus.
Zudem sind nicht alle Fälle rechtlich eindeutig, häufig hängt es von der Kulanz des Providers ab, ob er Dir das Recht zur Sonderkündigung gewährt.
Auch rechtmäßige Sonderkündigungen sind außerdem mit einigem Aufwand verbunden. Du musst Dich schriftlich an Deinen Mobilfunkanbieter wenden, ihm die Gründe für die außerordentliche Kündigung schildern und eine Frist zur Behebung der Probleme setzen. Meine Vorlage für eine Sonderkündigung des Mobilfunkvertrages macht Dir diesen Schritt leichter. Du kannst sie weiter oben als Word-Dokument herunterladen.
Und noch ein wichtiger Hinweis (muss leider sein): Alle Inhalte in diesem Artikel wurden gewissenhaft und mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch übernehmen wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Informationen. Dieser Artikel zur Sonderkündigung im Mobilfunk stellt Informationen allgemeiner Art zur Verfügung und ist keinesfalls als Rechtsberatung für den Einzelfall zu verstehen. Dazu empfehle ich Dir, dich mit einer Verbraucherschutzzentrale oder einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen.
Hallo, Vodafone hat mir monatelang die Rechnung an privat adressiert anstatt an meine Firma. Ich habe regelmäßig reklamiert, jedoch hat es mehrere Monate gedauert bis neue Rechungen korrekt waren. Die alten Rechnungen weigert sich Vodafone zu ändern. Ich habe somit ein Problem bei Ust. und Betriebskosten. Die fristlose Kündigung weigert Vodafone anzuerkennen.
Hallo, ich habe seit Mai einen Mobilfunkvertrag mit dem IPhone 13 bei Vodafone. Seit dem habe ich jeden Tag probleme beim telefonieren zu hause. Da ich im Homeoffice arbeite, bin ich die ganze Woche auf mein Handy angewiesen. Ich habe schon sehr oft angerufen und wurde immer wieder vertröstet. Die Anrufe brechen ab, mein Gegenüber hört mich verzerrt oder gar nicht und ich höre meinen Gesprächpartner auch irgendwann nicht mehr. Dieses Problem besteht nur in meinem Wohnort und das seit Monaten. Habe ich hier ein Recht auf Sonderkündigung?
Vielen Dank im Voraus!
Mein derzeitiger Handy-Anbieter stellt sein Mobilfunknetz auf das Telefonica-Netz um. Bei meinem Vertragsabschluss im März diesen Jahres benutzte er das Netz der Telekom. Ich muss eine neue SIM-Karte einlegen, um das Handy weiter nutzen zu können.
Kann ich meinen Vertrag, mit einer Laufzeit von 24 Monaten, vorzeitig kündigen.
Für eine Auskunft wäre ich dankbar!
Claudia Keuntje
Hi Claudia,
sofern Dir alle Dienste ohne Aufpreis auch weiterhin zur Verfügung stehen, ist eine Sonderkündigung nicht möglich. Der Austausch der SIM-Karte stellt keinen ausreichenden Grund für eine Sonderkündigung dar. Sofern sich die AGB oder Vertragsbedingungen ändern, ist eine außerordentliche Kündigung möglich.
Beste Grüße
Hallo, ich hätte das Problem, dass es bei meinem Internetanbieter (Telekom) in den letzten Monaten immer wieder (mehrmals täglich) zu Internetaussetzern und Problemen kommt. Ich habe den Vertrag schon sehr lange und war eigentlich bis anfang 2022 sehr zufrieden, seitdem bestehen die Probleme. Den Reciever zu reseten und upzudaten bringt absolut nichts. Ich habe bereits mit den Telekommitarbeitern kommuniziert und deren Ratschläge haben leider auch keinerlei positive Auswirkung. Selbst das neu Aufspielen der Software war wirkungslos. Der Fehlerstatus ist immernoch derselbe. Außerdem kommt es immer wieder zu kleinen Aussetzern beim Internet was beim Fernsehen oft einen kurzen Blackscreen bewirkt (ca alle 2 Min). Es kommt auch zu Störungen, dass wenn mal Internet vorhanden ist dann geht zum Beispiel auf dem Fernseher das Internet aber auf dem Handy nicht, welches neben dem Fernseher liegt. Und das Internet disconnected sich alle 20 mim, was wenn man mehrere Stunden täglich im Internet verbringt eine Zumutung ist.(Ich habe zum Beispiel diesen Kommentar geschrieben aber das Internet ist wieder ausgegangen und ich habe ca 1 std warten müssen, bis ich dass hier abschicken konnte.) Ich wollte fragen ob in dem Fall ein Sonderkündigungsrecht meinerseits besteht?
Hallo ich bin bei 1&1 ich habe mein Handy mit einem Software Fehler zur Reparatur geschickt (Vertrag läuft gerade 12 Monate von 24 )(Note 20 ultra 5G ) auf dem transport also nicht mein verschulden was nachgewiesen ist ist es zu einem display bruch gekommen. 1und 1 hat mir versichert mir das selbe Handy neu zu senden anstatt das selbe wie ich zur Reparatur gesendet habe wurde mir ein anderes Gerät (samsung s21 + )gesendet ohne mein Wissen oder Einverständnis . Mit diesem Gerät bin ich aber nicht einverstanden da es meine Ansprüchen nicht genügt. Kann ich in diesem Fall vom sonderkündigungsrecht Gebrauch machen ? (Als ausrede kam das sie das note 20 ultra nichtmehr im Angebot führen ).
Hi Christian,
leider besteht hier kein Sonderkündigungsrecht. Kann ein Smartphone im Rahmen der Garantie oder Gewährleistung nicht mehr instandgesetzt werden, so hast Du das Recht auf ein funktionsfähiges Smartphone gleicher Güte. Sollte Dein bisher genutztes Smartphone jedoch nicht mehr erhältlich sein, kann der Anbieter Dir ein gleichwertiges Smartphone als Ersatz zur Verfügung stellen. Mit „gleichwertig“ ist jedoch viel mehr der „Preis“ und nicht direkt die Ausstattung gemeint. Selbstverständlich sollte diese dem Ursprungsgerät nahe kommen, jedoch ist das keine Auflage.
Du kannst sonst nur noch mit dem Anbieter in Kontakt treten und Dir ein Alternativgerät vorschlagen lassen.
Beste Grüße