Sonderkündigungsrecht beim Handyvertrag

Sonderkündigungsrecht
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Möchtest Du prüfen, ob Du ein Sonderkündigungsrecht bei Deinem Handyvertrag hast?

Kommt es ständig zu Verbindungsproblemen, die Abrechnung ist fehlerhaft, oder Dein Mobilfunkvertrag ist einfach viel zu teuer: Gibt es Ärger mit dem Provider, oder möchtest Du Deinen Handyvertrag einfach nur so schnell wie möglich kündigen?

Eine Kündigung vor Ablauf der eigentlichen Vertragslaufzeit wird als Sonderkündigung oder auch außerordentliche Kündigung bezeichnet. Eine außerordentliche Kündigung des Handyvertrags ist aber nur in ganz bestimmten Fällen mit eindeutig und rechtsgültig belegbaren Gründen möglich.

Hier erfährst Du, wann Dir ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Außerdem stelle ich Dir als Bonus eine Vorlage für die Sonderkündigung Deines Mobilfunkvertrags kostenfrei zur Verfügung.

Sonderkündigungsrecht bei Handyverträgen: Alles was Du wissen musst …

Inhalt

Was unterscheidet eine reguläre Kündigung von einer Sonderkündigung?

Wenn Du Deinen Handyvertrag kündigen möchtest, musst Du Dich an die Kündigungsfristen halten. Neu abgeschlossene Mobilfunkverträge laufen normalerweise über 24 Monate. Geht während dieser Zeit keine Kündigung ein, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.

Wenn Dir Dein Provider zum Ende der ersten 24 Monate ein neues Angebot gemacht hat und Du dieses angenommen hast, dann gilt dieser Vertrag als Neuvertrag. In diesem Fall gilt wieder die Vertragslaufzeit von 24 Monaten.

Zum Ende der Vertragslaufzeit kannst Du die reguläre Kündigung aussprechen. Im Juristendeutsch heißt diese auch ordentliche Kündigung. Die ordentliche Kündigung erfolgt in aller Regel schriftlich, Gründe musst Du dabei keine angeben.

Doch wie sieht es aus, wenn Du Deinen Handyvertrag vorzeitig kündigen möchtest? In einigen Fällen steht Dir das Recht auf Sonderkündigung zu. Eine Sonderkündigung, auch außerordentliche Kündigung genannt, musst Du allerdings immer begründen – siehe auch unsere Vorlage für eine Sonderkündigung. Nicht alle Gründe sind dabei zulässig.

Mögliche Gründe für eine Sonderkündigung

Ein Mobilfunkvertrag ist aus rechtlicher Sicht ein beidseitiger Vertrag (auch Willenserklärung genannt) zwischen Dir und dem jeweiligen Mobilfunkanbieter. Dich verpflichtet dieser Vertrag zum Beispiel, regelmäßig und pünktlich Deine Handyrechnung zu zahlen.

Doch auch der Provider muss seinen Pflichten nachkommen und die vertraglich vereinbarten Leistungen zur Verfügung stellen. Kommt es dabei zu Problemen oder Störungen, kannst Du die Sonderkündigung aussprechen und den Vertrag vorzeitig beenden.

Hier biete ich Dir den Überblick über Fälle, in denen eine Sonderkündigung des Mobilfunkvertrags möglich ist – und sage Dir auch, wann kein Recht auf Sonderkündigung besteht.

Und als Bonus findest Du ein Muster für die Sonderkündigung weiter unten …

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Ändert der Mobilfunkanbieter mitten in der Vertragslaufzeit die Preise, steht Dir in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu. Wenn beispielsweise die monatliche Grundgebühr angehoben wird oder auch Verbindungspreise steigen, würde ich eine Sonderkündigung in Betracht ziehen.

Sonderkündigung wegen fehlerhafter Rechnung

Deine Handyrechnung solltest Du jedes Mal genau prüfen. Fallen Dir Fehler auf, bitte den Mobilfunkanbieter zunächst darum, die Rechnung zu korrigieren, und nenne die Gründe für Deinen Wunsch.

Ein derartiger Fehler kann zum Beispiel eine zu hohe Grundgebühr oder ein falsch berechneter Umsatzsteuerbetrag sein. Kommt der Anbieter dem nicht nach oder stellt er immer wieder fehlerhafte Rechnungen aus, besteht Sonderkündigungsrecht.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht auch, wenn der Provider einen Vertrag mit ganz anderen Konditionen abrechnet, als Du abgeschlossen hast. Allerdings musst Du eine angemessene Frist setzen, in der Dein Anbieter das Problem beheben kann – aber dazu mehr weiter unten.

Sonderkündigung bei Tod des Anschlussinhabers

Stirbt der Inhaber eines Mobilfunkanschlusses, kann auch der Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Dafür musst Du dem Provider allerdings ein amtliches Dokument wie zum Beispiel die Sterbeurkunde vorlegen.

In der Regel ist die Sonderkündigung dann aber problemlos möglich. Du solltest jedoch beachten, dass Zugaben zum Vertrag wie zum Beispiel ein Smartphone anteilig in Rechnung gestellt werden können. Das mag im Angesicht der Umstände pietätlos wirken, ist aber das Recht und die Pflicht des Anbieters.

Sonderkündigung bei Sperrung des Anschlusses

Hat der Mobilfunkanbieter Deinen Anschluss unberechtigt gesperrt, fordere ihn dazu auf, die Sperrung bis zu einem gewissen Termin zu beheben. Kommt der Provider dem nicht nach, besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung.

Achtung: Sperrt der Provider Deinen Anschluss aufgrund nicht geleisteter Zahlungen, ist dies sein gutes Recht und begründet. Dann steht Dir natürlich kein Sonderkündigungsrecht zu.

Sonderkündigung bei nicht durchgeführter Rufnummernportierung

Viele Mobilfunkkunden vereinbaren mit ihrem Provider, ihre alte Telefonnummer in den neuen Vertrag zu übernehmen – die sogenannte Rufnummernportierung. Führt der Mobilfunkanbieter diese trotz vertraglicher Vereinbarung nicht durch, besteht ebenfalls Sonderkündigungsrecht. Mehr Infos zur Rufnummernmitnahme.

Aber Achtung: Bitte vergewissere Dich vorher, dass Dein neuer Anbieter dich nicht vorher kontaktiert hat. In der Regel erhältst Du von Deinem neuen Provider die Information das es zu einem Fehler bei der Portierung gekommen und was nun zu tun ist. Reagierst Du nicht auf dieses Informationsschreiben, kann der Provider Dich auch völlig rechtens mit einer neuen Rufnummern aktivieren. Dieses „Hintertürchen“ lassen sich die meisten Anbieter offen.

Sonderkündigung, weil Drittanbieterleistungen abgerechnet werden

Drittanbieterleistungen sind zum Beispiel Premiumdienste oder Sonderrufnummern. Findest Du auf Deiner Handyrechnung solche Leistungen, die Du nie genutzt hast oder die trotz eingerichteter Drittanbietersperre abgerechnet wurden, musst Du zunächst einmal schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung einlegen.

Fordere Deinen Mobilfunkanbieter auf, diese Fremdleistungen zu stornieren. Kommt der Provider dem nach, schicken Dir die Fremdfirmen eventuell selbst Rechnungen zu, denen Du ebenfalls widersprechen musst.

Folgt der Provider Deiner Aufforderung zur Stornierung der Drittanbieterleistungen nicht, hast Du das Recht zur außerordentlichen Kündigung.

Du benötigst eine kostenlose Vorlage zur Sonderkündigung? Dann klicke einfach hier, um die Vorlage herunterzuladen!

Sonderkündigung aufgrund unzureichenden Empfangs

Grundsätzlich kann kein Mobilfunkanbieter flächendeckenden Empfang garantieren. Ist der Empfang daher ab und zu unterbrochen, reicht das als Grund für eine Sonderkündigung nicht aus.

Eine Ausnahme gibt es allerdings: Wenn Du mit Deinem Provider vereinbart hast, an einem bestimmten Ort, zum Beispiel in Deiner Wohnung oder am Arbeitsplatz, garantiert Empfang zu haben. Dieses Versprechen muss der Provider auch halten.

Wird der Empfang plötzlich schlechter, etwa aufgrund unbegründeter Arbeiten an Mobilfunkmasten, kann ebenfalls ein Recht auf Sonderkündigung bestehen.

Hast Du einen Vertrag mit Homezone abgeschlossen und anders als vertraglich vereinbart in der Homezone keinen Empfang, kann dies ebenfalls ein Grund für die außerordentliche Kündigung sein.

Sonderkündigungsrecht bei Verbindungsstörungen

Gelegentliche Verbindungsstörungen können immer einmal auftreten und sind an sich kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Passiert es jedoch regelmäßig, dass Gespräche abbrechen oder Du keine SMS verschicken kannst, kannst Du, unter Umständen, eine außerordentliche Kündigung aussprechen.

Deinem Provider muss aber zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden. Daher ist es wichtig das Du dir notierst:

  • Wann die Störung auftreten (Datum, Uhrzeit)
  • Bei welchem Empfänger tritt die Störung auf
  • Tritt die Störung auch mit anderen Smartphones und SiM-Karten auf.

Anhand dieser Daten kann dein Provider eine sog. Verbindungsprüfung durchführen. Bleibt diese jedoch Ergebnis los und es tritt keine Verbesserung ein, ist eine Sonderkündigung in Betracht zu ziehen.

Außerordentliche Kündigung beim Umzug ins Ausland

Ein Umzug ins Ausland steht an. Zunächst einmal ist dies kein Grund für eine Sonderkündigung des Mobilfunkvertrags. Der Umzug stellt ja keinen Fehler auf Seiten des Anbieters dar, sondern liegt in Deiner Verantwortung.

Viele Anbieter zeigen sich jedoch kulant und stimmen der Kündigung zu oder legen den Vertrag still. Glück kannst Du vor allem haben, wenn der Umzug aus beruflichen Gründen stattfindet und Du dies belegen kannst.

Wann steht Dir kein Recht auf Sonderkündigung zu?

Hast Du irgendwo ein günstigeres Angebot für einen Handyvertrag gefunden, ist der Wunsch nach einem Anbieterwechsel nachvollziehbar. Für eine außerordentliche Kündigung reicht das aber nicht aus. In diesem Fall musst Du das Ende der regulären Vertragslaufzeit abwarten.

Kündigung aus Kulanz bei finanziellen Problemen

Wenn sich Deine Lebensumstände und damit Deine finanzielle Situation so verändert haben, dass Du den Mobilfunkvertrag nicht mehr bezahlen kannst, besteht aus rechtlicher Sicht kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.

Du kannst aber Deinen Provider um eine Kündigung aus Kulanz bitten. Weise dabei Deine Zahlungsschwierigkeiten mit entsprechenden Dokumenten nach. Eventuell lässt sich Dein Anbieter darauf ein oder bietet Dir den Wechsel in einen günstigeren Vertrag an. Bei einem Vertragswechsel gelten wieder die normalen Vertragslaufzeiten, meist mit einer Erstlaufzeit von 24 Monaten.

Du benötigst eine kostenlose Vorlage zur Sonderkündigung? Dann klicke einfach hier, um die Vorlage herunterzuladen!

Sonderkündigung bei Privatinsolvenz

Ein Sonderfall besteht, wenn Du Privatinsolvenz anmelden musst. Dann hat der Anbieter zwar keine rechtliche Pflicht zur Sonderkündigung, in den meisten Fällen wird er jedoch selbst die außerordentliche Kündigung aussprechen – allein schon, um sich vor finanziellem Schaden durch unbezahlte Rechnungen zu schützen.

Sonderkündigung wegen defektem Handy

Ein häufig vorkommender Irrtum. Ist Dein Smartphone defekt, so stellt das keinen Grund für eine Sonderkündigung dar. Warum das so ist? Das Smartphone ist nämlich kein Vertragsbestandteil. Vertragsbestandteil sind die Leistungen welche über die mitgegebene SIM-Karte zur Verfügung gestellt werden. Der Erwerb des Smartphone stellt einen zusätzlichen Kaufvertrag dar, welcher durch eine Zuzahlung von 1 € bis XXXX € abgewickelt wird.

Ist Dein Smartphone defekt, hast Du das Recht auf Nachbesserung bzw. Tausch jedoch nicht auf die vorzeitige Beendigung deines Vertrages. Dazu sei aber noch erwähnt, dass man sich hier auch in einer rechtlichen Grauzone befindet und man kann nur hoffen, dass der Gesetzgeber hier auch noch einmal nachbessert.

Mögliche Alternative: Das Widerspruchsrecht

Die Grenzen für eine Sonderkündigung des Handyvertrags sind eng gesteckt. Oft bleibt keine andere Möglichkeit, als den Ablauf der Vertragslaufzeit abzuwarten. Eine Ausnahme bildet nur die gesetzlich gewährte Widerspruchsfrist von 14 Tagen.

Hast Du Deinen Vertrag über das Internet oder das Telefon abgeschlossen, besteht jeweils das Recht, innerhalb von zwei Wochen schriftlich Widerspruch einzulegen. Den Widerspruch musst Du nicht begründen.

Das Widerspruchsrecht von 14 Tagen gilt auch, wenn Du den Vertrag während eines sogenannten Haustürgeschäfts abgeschlossen hast, etwa bei einem Vertreterbesuch oder auf einer Kaffeefahrt. Mehr Infos dazu im Artikel zum Widerrufsrecht beim Handyvertrag.

Wie sollte das Schreiben zur Sonderkündigung aussehen?

Die außerordentliche Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Rechtsanwälte raten sogar dazu, das Kündigungsschreiben gleich auf drei Wegen an den Mobilfunkanbieter zu schicken:

  • als Einschreiben mit Rückschein
  • als Fax
  • als E-Mail

Dann kannst Du ganz sichergehen, dass der Provider Deine Kündigung erhalten hat.

Ins Schreiben zur außerordentlichen Kündigung gehört zum einen die Angabe des Grundes. Zum anderen musst Du Deinem Anbieter eine Frist setzen, innerhalb derer er die geschilderten Probleme beheben kann.

Wir stellen Dir hier auch eine Vorlage zur Sonderkündigung als Word-Dokument zum Download zur Verfügung, an der Du Dich zur vorzeitigen Kündigung Deines Handyvertrags orientieren kannst.

Welche Fristen musst Du für eine Sonderkündigung beachten?

Bevor die Sonderkündigung des Handyvertrags wirksam wird, muss der Provider erst die Gelegenheit bekommen, die aufgetretenen Probleme zu beheben, zum Beispiel eine Rechnung zu korrigieren oder Verbindungsprobleme zu beseitigen. Dafür setzt Du ihm wie geschildert eine Frist.

Anwälte empfehlen, eine Frist von drei Wochen einzuräumen. Das sei für die Behebung der meisten Schwierigkeiten eine realistische Zeitspanne.

Für Fristsetzung und Kündigung reicht meist ein zusammengefasstes Schreiben aus. Schildere das Problem, bitte um Behebung bis zu einem bestimmten Datum und spreche andernfalls die Kündigung aus – siehe auch unser Muster zur außerordentlichen Kündigung.

Besteht das Problem nach Ablauf der Frist immer noch, tritt die Sonderkündigung des Handyvertrags automatisch in Kraft.

Wann muss ich keine Frist setzen?

Es gibt auch einige wenige Ausnahmen, in denen Du keine Frist setzen musst, bist die außerordentliche Kündigung wirksam wird. Das ist etwa dann der Fall, wenn Dein Mobilfunkbetreiber bereits angekündigt hat, das Problem nicht beheben zu können oder zu wollen, wenn er Dich beleidigt hat (beispielsweise über einen Mitarbeiter der Hotline – allerdings musst Du das nachweisen können) oder eine Straftat begangen hat.

In diesen Fällen kannst Du eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung aussprechen.

Was passiert nach der Sonderkündigung?

Hat Dein Provider die Sonderkündigung erhalten, muss er versuchen, innerhalb der Frist die geschilderten Probleme zu beheben. Gelingt ihm dies nicht, tritt die Kündigung automatisch in Kraft, Du musst nichts mehr weiter tun. Nach Ablauf der Frist musst Du auch keine weiteren Zahlungen mehr leisten.

Schickt Dein Mobilfunkanbieter Dir dennoch weiter Rechnungen, ignoriere diese nicht einfach. Lege schriftlichen Widerspruch ein und nimm dabei Bezug auf die ausgesprochene Sonderkündigung.

Darfst Du das Handy behalten?

Zu vielen Mobilfunkverträgen gibt es ein Handy oder Smartphone als Zugabe im Bundle. Ob Du dieses auch nach der Sonderkündigung behalten kannst, entscheidet der Provider. Er ist dazu verpflichtet, Dir nach Eingang der Sonderkündigung eine entsprechende Mitteilung zukommen zu lassen.

Bist Du so eine Mitteilung erhältst, bewahre Dein Handy einfach gut auf. Verkaufen oder verschenken solltest Du es natürlich nicht, bist Du Nachricht vom Mobilfunkanbieter erhalten hast.

Musterschreiben zur Sonderkündigung

Hier findest Du ein Musterschreiben für die Sonderkündigung bzw. die außerordentliche Kündigung Deines Mobilfunkvertrags als Word-Dokument zum kostenfreien Download. Bitte verändere in dem Sonderkündigungs Muster noch Deine Adresse, die Adresse Deines Anbieters, Deine Handynummer, die Problembeschreibung und natürlich Deinen Namen. Vergiss‘ bitte auch nicht, die außerordentliche Kündigung Deines Handyvertrags zu unterschreiben.

Du benötigst eine kostenlose Vorlage zur Sonderkündigung? Dann klicke einfach hier, um die Vorlage herunterzuladen!

 

Fazit: Sonderkündigung nur in bestimmten Fällen möglich

Eine Sonderkündigung des Mobilfunkvertrags ist also nur in ganz bestimmten Fällen zulässig. Bist Du einfach nur enttäuscht von Deinem Anbieter oder hast einen günstigeren Vertrag gefunden, reicht das allein für eine außerordentliche Kündigung nicht aus.

Zudem sind nicht alle Fälle rechtlich eindeutig, häufig hängt es von der Kulanz des Providers ab, ob er Dir das Recht zur Sonderkündigung gewährt.

Auch rechtmäßige Sonderkündigungen sind außerdem mit einigem Aufwand verbunden. Du musst Dich schriftlich an Deinen Mobilfunkanbieter wenden, ihm die Gründe für die außerordentliche Kündigung schildern und eine Frist zur Behebung der Probleme setzen. Meine Vorlage für eine Sonderkündigung des Mobilfunkvertrages macht Dir diesen Schritt leichter. Du kannst sie weiter oben als Word-Dokument herunterladen.

Und noch ein wichtiger Hinweis (muss leider sein): Alle Inhalte in diesem Artikel wurden gewissenhaft und mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch übernehmen wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Informationen. Dieser Artikel zur Sonderkündigung im Mobilfunk stellt Informationen allgemeiner Art zur Verfügung und ist keinesfalls als Rechtsberatung für den Einzelfall zu verstehen. Dazu empfehle ich Dir, dich mit einer Verbraucherschutzzentrale oder einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen. 

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Simone von smartphonepiloten.de

Simone Gerdesmeier ist als freie Journalistin und ausgewiesene Mobilfunk-Expertin seit mehr als drei Jahren ein fester Bestandteil der smartphonepiloten-Redaktion.

Sie beschäftigt sich mit Themen wie Digital Lifestyle, aktuellen Tarifchecks sowie die Toplisten der Apps, die Du kennen musst.

Themen wie Gesundheit, Fitness und Ernährung haben es ihr besonders angetan und daher versuchen wir, den Spagat zwischen diesen Bereichen und der Welt des Mobilfunks hier zu meistern

Artikel & Beiträge von Simone Gerdesmeier

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75 Responses

  1. Anne sagt:

    Hey,
    Ich bin vertragsinhaber bei Vodafone,mein Ex konnte ohne dem Passwort den Vertrag verlängern und eine neues Smartphone an seiner Adresse schicken lassen, von meinem Bank Konto ,
    Habe ich jetzt ein sonderkündigsrecht?

    • Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

      Hallo Anne,

      wenn die Vertragsverlängerung über Telefon oder Internet vorgenommen wurde, dann hast Du ein 14 tägiges Rücktrittsrecht. Damit kannst Du die Verlängerung rückabwickeln.

      Sollte die Verlängerung im Shop gemacht worden sein, wird es schwer. Zunächst musst Du nachweisen, dass Du nicht da warst und der Shop gegen die Datenschutzrichtlinien verstoßen hat, indem er keine Kontrolle durchgeführt hat. Weiterhin solltest Du, um Deinen Anspruch zu untermauern, prüfen ob Du nicht rechtliche Schritte einleitest.

      Viele Grüße

  2. Sabine Reichardt sagt:

    Hallo ich habe eine dreimonatige Sperre gehabt danach sollte ich dafür pro Monat 50 Euro Grundgebühr zahlen ist das rechtens?ein Jahr davor musste ich das net

  3. Janine sagt:

    Hallo zusammen 🙂

    Ich habe im Juli / August diesen Jahres meinen OTELO / Vodafone Vertrag gekündigt. Im Zuge der Kundenrückgewinnung hat mich ein OTELO Mitarbeiter angerufen, nach dem Grund gefragt etc. Mein Grund war, dass ich mir sobald das neue Iphone rauskommt dieses mit einem neuen Vertrag zulegen möchte. Der nette Mitarbeiter hat mir dann gesagt, dass es kein Problem wäre sobald das neue Iphone draußen ist, dies zu meinem Vertrag dazu zu buchen. Da ich mit OTELO zufrieden war, bin ich darauf eingegangen und habe meinen Vertrag um weitere 2 Jahre verlängert. Nun ist es so, dass OTELO lediglich das Iphone 11 anbietet. Ich aber gern das Iphone 11 Pro Max haben möchte. Ich persönlich habe nun also den Nachteil, dass ich mir mein Wunsch-Handy nicht zum bestehenden Vertrag dazu buchen kann. OTELO ist leider nicht einsichtig und gibt mir auch kein Recht auf eine Sonderkündigung. Nach meinem Verständnis wurde mir der Vertrag unter vortäuschen falscher Tatschen verkauft. Habe ich hierbei tatsächlich keinerlei Recht auf eine Sonderkündigung oder einen Schadensersatz?

    Vielen Dank im Voraus für eine hilfreiche Antwort. 🙂

  4. Susi sagt:

    Hallo, ich habe zu meinem alten o2 Vertrag einen neuen Kombivertrag abgeschlossen.
    Den alten Vertrag mit 10 GB wollte meine Mutter nutzen.
    Am 8.10 hat auf meinen Antrag eine Rufnummernportierung stattgefunden vom alten auf den neuen Vertrag. Der alte Vertrag mit der alten Simkarte hat seitdem eine neue Rufnummer. Soweit gut.
    Aber seit dem funktioniert das Internet nicht mehr. Es wird LTE angezeigt aber es geht einfach nicht mehr.
    Es scheint Probleme bei der Verbindung der neuen Rufnummer mit dem alten Vertrag zu geben. Nur telefonieren geht.
    Meine Mutter möchte, dass ich jetzt wegen nicht erbrachter Leistung (Internetvolumen von 10 GB kann nicht genutzt werden) kündige zum 30.10.19.
    Seitdem 8.10 bin ich ständig in Kontakt zu O2. Angeblich ist das Problem schon beim Techniker aber es passiert nichts seit letzter Woche.

    Ist das auch aus Ihrer Sicht ein Fall bei dem es möglich ist mit Frist zum 30.10 zu kündigen?

    Mit freundlichen Grüßen

  5. karina sagt:

    Hallo,
    mein Mann ist verstorben und ich habe den Handyvertrag fristlos gekündigt. Das Schreiben habe ich am 31.05. verschickt. Heute habe ich Antwort bekommen, dass der Vertrag zum 30.06. beendet wird. Also muss noch ein voller Monat bezahlt werden.
    Ist das korrekt? Unter „fristlos“ verstehe ich eigentlich „sofort“.
    Danke vorab und lieben Gruß
    Karina

    • Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

      Hallo Karina,

      grundsätzlich bieten viele Anbieter die fristlose Kündigung im Todesfall an. Die geschieht dann innerhalb weniger Tage. Da es aber keine einheitliche Gesetzgebung dazu gibt, kann der Anbieter in die Sonderkündigungsvereinbarung durchaus Klauseln wie „zum Ende des Kalendermonats“ oder „mit Frist von 14 Tagen“ einbauen.

      Ich würde Dir empfehlen den Anbieter noch einmal zu kontaktieren und erfragen, ob das so üblich ist und darauf hinweisen, dass die vereinbarte Leistung nicht mehr erbracht werden kann, da der Vertragspartner verstorben ist.

      Viele Grüße

  6. Steffen sagt:

    Hallo,

    ich habe einen Vertrag bei winSIM. Ich möchte für meine  Watch eine e-sim nutzen. Diese Technologie steht bei winSIM noch nicht zur Verfügung und alle Aussagen dazu sind sehr schwammig. Kann ich ein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen, da ich meinen Tarif nicht wie gewünscht nutzen kann?

    • Jannik Degner Jannik Degner sagt:

      Hallo Steffen,

      meines Wissens nach stellt die fehlende Verfügbarkeit kein Grund für eine außerordentliche Kündigung dar. Du hast bei Vertragsabschluss ja unterschrieben, dass Du eine normale SIM-Karte und keine e-sim erhältst. Probieren kannst Du es natürlich trotzdem, aber ich halte die Chancen für sehr gering, dass Du damit durchkommst. Halte uns dazu aber gern auf dem Laufenden! 🙂

      Viele Grüße,
      Jannik

  7. Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

    Hallo Andreas,
    leider reicht das für eine Sonderkündigung nicht aus. Der Anbieter garantiert Dir keine bestimmte Leistung, sondern gibt an, was maximal zur Verfügung steht. Da Dir sonst Dienste wie Telefonie & SMS zur Verfügung stehen und das Internet, wenn auch mit EDGE (was an sich nicht nutzbar ist) funktioniert, stehen die Chancen auf eine vorzeitige Kündigung eher schlecht.

    Du solltest Dich dennoch mit dem Anbieter in Verbindung setzen, um über eine Lösung zu sprechen.

    Viele Grüße

  8. Andreas Sommer sagt:

    Ich habe o2 mit 10gb LTR Daten Volumen. Ich kann es nur nicht nutzen da bei mir daheim nur edge zur Verfügung steht.. Ist das nun ein Grund für eine sonderkündigung? Weil bezahlte leistungen ja nicht erbracht werden?

  9. Olga sagt:

    Hallo,
    ich habe gerade meine erste Rechnung von Klarmobil erhalten welche eine Roaming Gebühr von 20 € anzeigt. Diese ist jedoch nicht gerechtfertigt da laut Klarmobil in den ersten 6 Wochen das Roaming nicht funktioniert. Darum werde ich jetzt meine erste Beschwerde schreiben. Und das wird wahrscheinlich nicht die letzte sein wenn der Vertrag bestehen bleibt, da ich mich jetzt schlau gemacht habe und ungefähr 95% aller Bewertungen von Klarmobil einer von 5 Sternen ist. Meine Frage hierzu ist wie ich von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann. Und ob sie das akzeptieren werden. Oder müssen. Wenn ich immer schön Beschwerden einreiche bezüglich der Rechnungen und wenn diese nicht beglichen werden kann ich dann tatsächlich einfach kündigen? Oder brauche ich da Hilfe vom Anwalt? Einen Anwalt für einen Mobilfunkvertrag einzuschalten ist natürlich ein bisschen irre also wer das jetzt nicht unbedingt meine erste Wahl.
    Eine Nebenfrage wäre hierbei ob ich beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung komplett kostenfrei von einem Anwalt hier unterstützt werden würde?

    • Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

      Hallo Olga,

      das tut uns leid zu hören. Wenn Rechnungen nicht korrekt sind, musst Du diese reklamieren und um Nachbesserung bitten. Das ist grundsätzlich immer erforderlich. Hier ist auch immer hilfreich eine Frist zu setzen. Generell ist es aber so, dass die Auslandsnutzung bei klarmobil von Beginn an freigeschaltet ist. Das kannst Du auch HIER nachlesen. Aber es war früher tatsächlich so, dass klarmobil die ersten 6 Wochen keine Nutzung bzw. nur gegen Kaution im Ausland erlaubt hat.

      Du solltest auf jeden Fall Dein Recht auf Reklamation wahrnehmen! Immer wenn Dir etwas nicht korrekt erscheint, ist es wichtig dies anzumahnen bzw. reklamieren. Ob klarmobil aber von selbst den Vertrag auflöst weil Du sehr viele Beschwerden schreibst weiß ich nicht, würde ich aber bezweifeln.

      Eine Rechtsschutzversicherung lohnt sich grundsätzlich immer. Allerdings greift diese nicht, wenn bereits ein Rechtsfall vor Vertragsbeginn vorliegt.

      Sollte klarmobil dennoch nicht einlenken und eine falsche Rechnung nicht korrigieren ist Anwaltliche Hilfe durchaus sinnvoll. Allerdings muss man in Betracht ziehen das man einen Rechtsstreit auch verlieren könnte und dann auf den Kosten sitzen bleibt. Da ist die Frage ob es sich lohnt. Hier kann aber ein Anwalt sicher bessere Rechtsauskunft geben.

      Ich hoffe wir konnten Dir weiterhelfen.

      Viele Grüße

  10. Clara sagt:

    Hallo,
    Ich bin schon länger bei Symio jetzt blau.de lange hatte ich einen alten Vertrag für 15,90 € 1gb Internet, als ich diesen Kundigen wollte würde mir ein neues Angebot gemacht 5 gb und Flat für 14,90 und eine Kostenlose neue Simkarte dazu. Darauf bin ich auch eingegangen…

    Das neue Angebot ging seit August, seit dem wurden immer wieder fehlerhafte Rechnungen gemacht, erst wurde die Simkarte berechnet, dann sollte sie mehrmals wieder abgezogen werden ist bisher aber alles nicht passiert, seit dem wurden mal Beträge iHv 15,08 bis 8,22 abgezogen die alle nicht passen. Seit August schlage ich mich nun immer wieder durch und rufe bei der Hotline von Blau an mehrmals Im Monat weil irgendwas ist.

    Kann ich aus dem besagten Grund den Vertrag Fristlos kündigen ?

    Falls ja, zu wann was muss im Vertrag stehen, damit dieses Gültig ist?

    Ich habe es echt Satt mich mit den Leuten da rum zu ärgern.

    Mit freundlichen Grüßen

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