Sonderkündigungsrecht beim Handyvertrag

Sonderkündigungsrecht
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Möchtest Du prüfen, ob Du ein Sonderkündigungsrecht bei Deinem Handyvertrag hast?

Kommt es ständig zu Verbindungsproblemen, die Abrechnung ist fehlerhaft, oder Dein Mobilfunkvertrag ist einfach viel zu teuer: Gibt es Ärger mit dem Provider, oder möchtest Du Deinen Handyvertrag einfach nur so schnell wie möglich kündigen?

Eine Kündigung vor Ablauf der eigentlichen Vertragslaufzeit wird als Sonderkündigung oder auch außerordentliche Kündigung bezeichnet. Eine außerordentliche Kündigung des Handyvertrags ist aber nur in ganz bestimmten Fällen mit eindeutig und rechtsgültig belegbaren Gründen möglich.

Hier erfährst Du, wann Dir ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Außerdem stelle ich Dir als Bonus eine Vorlage für die Sonderkündigung Deines Mobilfunkvertrags kostenfrei zur Verfügung.

Sonderkündigungsrecht bei Handyverträgen: Alles was Du wissen musst …

Inhalt

Was unterscheidet eine reguläre Kündigung von einer Sonderkündigung?

Wenn Du Deinen Handyvertrag kündigen möchtest, musst Du Dich an die Kündigungsfristen halten. Neu abgeschlossene Mobilfunkverträge laufen normalerweise über 24 Monate. Geht während dieser Zeit keine Kündigung ein, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.

Wenn Dir Dein Provider zum Ende der ersten 24 Monate ein neues Angebot gemacht hat und Du dieses angenommen hast, dann gilt dieser Vertrag als Neuvertrag. In diesem Fall gilt wieder die Vertragslaufzeit von 24 Monaten.

Zum Ende der Vertragslaufzeit kannst Du die reguläre Kündigung aussprechen. Im Juristendeutsch heißt diese auch ordentliche Kündigung. Die ordentliche Kündigung erfolgt in aller Regel schriftlich, Gründe musst Du dabei keine angeben.

Doch wie sieht es aus, wenn Du Deinen Handyvertrag vorzeitig kündigen möchtest? In einigen Fällen steht Dir das Recht auf Sonderkündigung zu. Eine Sonderkündigung, auch außerordentliche Kündigung genannt, musst Du allerdings immer begründen – siehe auch unsere Vorlage für eine Sonderkündigung. Nicht alle Gründe sind dabei zulässig.

Mögliche Gründe für eine Sonderkündigung

Ein Mobilfunkvertrag ist aus rechtlicher Sicht ein beidseitiger Vertrag (auch Willenserklärung genannt) zwischen Dir und dem jeweiligen Mobilfunkanbieter. Dich verpflichtet dieser Vertrag zum Beispiel, regelmäßig und pünktlich Deine Handyrechnung zu zahlen.

Doch auch der Provider muss seinen Pflichten nachkommen und die vertraglich vereinbarten Leistungen zur Verfügung stellen. Kommt es dabei zu Problemen oder Störungen, kannst Du die Sonderkündigung aussprechen und den Vertrag vorzeitig beenden.

Hier biete ich Dir den Überblick über Fälle, in denen eine Sonderkündigung des Mobilfunkvertrags möglich ist – und sage Dir auch, wann kein Recht auf Sonderkündigung besteht.

Und als Bonus findest Du ein Muster für die Sonderkündigung weiter unten …

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Ändert der Mobilfunkanbieter mitten in der Vertragslaufzeit die Preise, steht Dir in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu. Wenn beispielsweise die monatliche Grundgebühr angehoben wird oder auch Verbindungspreise steigen, würde ich eine Sonderkündigung in Betracht ziehen.

Sonderkündigung wegen fehlerhafter Rechnung

Deine Handyrechnung solltest Du jedes Mal genau prüfen. Fallen Dir Fehler auf, bitte den Mobilfunkanbieter zunächst darum, die Rechnung zu korrigieren, und nenne die Gründe für Deinen Wunsch.

Ein derartiger Fehler kann zum Beispiel eine zu hohe Grundgebühr oder ein falsch berechneter Umsatzsteuerbetrag sein. Kommt der Anbieter dem nicht nach oder stellt er immer wieder fehlerhafte Rechnungen aus, besteht Sonderkündigungsrecht.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht auch, wenn der Provider einen Vertrag mit ganz anderen Konditionen abrechnet, als Du abgeschlossen hast. Allerdings musst Du eine angemessene Frist setzen, in der Dein Anbieter das Problem beheben kann – aber dazu mehr weiter unten.

Sonderkündigung bei Tod des Anschlussinhabers

Stirbt der Inhaber eines Mobilfunkanschlusses, kann auch der Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Dafür musst Du dem Provider allerdings ein amtliches Dokument wie zum Beispiel die Sterbeurkunde vorlegen.

In der Regel ist die Sonderkündigung dann aber problemlos möglich. Du solltest jedoch beachten, dass Zugaben zum Vertrag wie zum Beispiel ein Smartphone anteilig in Rechnung gestellt werden können. Das mag im Angesicht der Umstände pietätlos wirken, ist aber das Recht und die Pflicht des Anbieters.

Sonderkündigung bei Sperrung des Anschlusses

Hat der Mobilfunkanbieter Deinen Anschluss unberechtigt gesperrt, fordere ihn dazu auf, die Sperrung bis zu einem gewissen Termin zu beheben. Kommt der Provider dem nicht nach, besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung.

Achtung: Sperrt der Provider Deinen Anschluss aufgrund nicht geleisteter Zahlungen, ist dies sein gutes Recht und begründet. Dann steht Dir natürlich kein Sonderkündigungsrecht zu.

Sonderkündigung bei nicht durchgeführter Rufnummernportierung

Viele Mobilfunkkunden vereinbaren mit ihrem Provider, ihre alte Telefonnummer in den neuen Vertrag zu übernehmen – die sogenannte Rufnummernportierung. Führt der Mobilfunkanbieter diese trotz vertraglicher Vereinbarung nicht durch, besteht ebenfalls Sonderkündigungsrecht. Mehr Infos zur Rufnummernmitnahme.

Aber Achtung: Bitte vergewissere Dich vorher, dass Dein neuer Anbieter dich nicht vorher kontaktiert hat. In der Regel erhältst Du von Deinem neuen Provider die Information das es zu einem Fehler bei der Portierung gekommen und was nun zu tun ist. Reagierst Du nicht auf dieses Informationsschreiben, kann der Provider Dich auch völlig rechtens mit einer neuen Rufnummern aktivieren. Dieses „Hintertürchen“ lassen sich die meisten Anbieter offen.

Sonderkündigung, weil Drittanbieterleistungen abgerechnet werden

Drittanbieterleistungen sind zum Beispiel Premiumdienste oder Sonderrufnummern. Findest Du auf Deiner Handyrechnung solche Leistungen, die Du nie genutzt hast oder die trotz eingerichteter Drittanbietersperre abgerechnet wurden, musst Du zunächst einmal schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung einlegen.

Fordere Deinen Mobilfunkanbieter auf, diese Fremdleistungen zu stornieren. Kommt der Provider dem nach, schicken Dir die Fremdfirmen eventuell selbst Rechnungen zu, denen Du ebenfalls widersprechen musst.

Folgt der Provider Deiner Aufforderung zur Stornierung der Drittanbieterleistungen nicht, hast Du das Recht zur außerordentlichen Kündigung.

Du benötigst eine kostenlose Vorlage zur Sonderkündigung? Dann klicke einfach hier, um die Vorlage herunterzuladen!

Sonderkündigung aufgrund unzureichenden Empfangs

Grundsätzlich kann kein Mobilfunkanbieter flächendeckenden Empfang garantieren. Ist der Empfang daher ab und zu unterbrochen, reicht das als Grund für eine Sonderkündigung nicht aus.

Eine Ausnahme gibt es allerdings: Wenn Du mit Deinem Provider vereinbart hast, an einem bestimmten Ort, zum Beispiel in Deiner Wohnung oder am Arbeitsplatz, garantiert Empfang zu haben. Dieses Versprechen muss der Provider auch halten.

Wird der Empfang plötzlich schlechter, etwa aufgrund unbegründeter Arbeiten an Mobilfunkmasten, kann ebenfalls ein Recht auf Sonderkündigung bestehen.

Hast Du einen Vertrag mit Homezone abgeschlossen und anders als vertraglich vereinbart in der Homezone keinen Empfang, kann dies ebenfalls ein Grund für die außerordentliche Kündigung sein.

Sonderkündigungsrecht bei Verbindungsstörungen

Gelegentliche Verbindungsstörungen können immer einmal auftreten und sind an sich kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Passiert es jedoch regelmäßig, dass Gespräche abbrechen oder Du keine SMS verschicken kannst, kannst Du, unter Umständen, eine außerordentliche Kündigung aussprechen.

Deinem Provider muss aber zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden. Daher ist es wichtig das Du dir notierst:

  • Wann die Störung auftreten (Datum, Uhrzeit)
  • Bei welchem Empfänger tritt die Störung auf
  • Tritt die Störung auch mit anderen Smartphones und SiM-Karten auf.

Anhand dieser Daten kann dein Provider eine sog. Verbindungsprüfung durchführen. Bleibt diese jedoch Ergebnis los und es tritt keine Verbesserung ein, ist eine Sonderkündigung in Betracht zu ziehen.

Außerordentliche Kündigung beim Umzug ins Ausland

Ein Umzug ins Ausland steht an. Zunächst einmal ist dies kein Grund für eine Sonderkündigung des Mobilfunkvertrags. Der Umzug stellt ja keinen Fehler auf Seiten des Anbieters dar, sondern liegt in Deiner Verantwortung.

Viele Anbieter zeigen sich jedoch kulant und stimmen der Kündigung zu oder legen den Vertrag still. Glück kannst Du vor allem haben, wenn der Umzug aus beruflichen Gründen stattfindet und Du dies belegen kannst.

Wann steht Dir kein Recht auf Sonderkündigung zu?

Hast Du irgendwo ein günstigeres Angebot für einen Handyvertrag gefunden, ist der Wunsch nach einem Anbieterwechsel nachvollziehbar. Für eine außerordentliche Kündigung reicht das aber nicht aus. In diesem Fall musst Du das Ende der regulären Vertragslaufzeit abwarten.

Kündigung aus Kulanz bei finanziellen Problemen

Wenn sich Deine Lebensumstände und damit Deine finanzielle Situation so verändert haben, dass Du den Mobilfunkvertrag nicht mehr bezahlen kannst, besteht aus rechtlicher Sicht kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.

Du kannst aber Deinen Provider um eine Kündigung aus Kulanz bitten. Weise dabei Deine Zahlungsschwierigkeiten mit entsprechenden Dokumenten nach. Eventuell lässt sich Dein Anbieter darauf ein oder bietet Dir den Wechsel in einen günstigeren Vertrag an. Bei einem Vertragswechsel gelten wieder die normalen Vertragslaufzeiten, meist mit einer Erstlaufzeit von 24 Monaten.

Du benötigst eine kostenlose Vorlage zur Sonderkündigung? Dann klicke einfach hier, um die Vorlage herunterzuladen!

Sonderkündigung bei Privatinsolvenz

Ein Sonderfall besteht, wenn Du Privatinsolvenz anmelden musst. Dann hat der Anbieter zwar keine rechtliche Pflicht zur Sonderkündigung, in den meisten Fällen wird er jedoch selbst die außerordentliche Kündigung aussprechen – allein schon, um sich vor finanziellem Schaden durch unbezahlte Rechnungen zu schützen.

Sonderkündigung wegen defektem Handy

Ein häufig vorkommender Irrtum. Ist Dein Smartphone defekt, so stellt das keinen Grund für eine Sonderkündigung dar. Warum das so ist? Das Smartphone ist nämlich kein Vertragsbestandteil. Vertragsbestandteil sind die Leistungen welche über die mitgegebene SIM-Karte zur Verfügung gestellt werden. Der Erwerb des Smartphone stellt einen zusätzlichen Kaufvertrag dar, welcher durch eine Zuzahlung von 1 € bis XXXX € abgewickelt wird.

Ist Dein Smartphone defekt, hast Du das Recht auf Nachbesserung bzw. Tausch jedoch nicht auf die vorzeitige Beendigung deines Vertrages. Dazu sei aber noch erwähnt, dass man sich hier auch in einer rechtlichen Grauzone befindet und man kann nur hoffen, dass der Gesetzgeber hier auch noch einmal nachbessert.

Mögliche Alternative: Das Widerspruchsrecht

Die Grenzen für eine Sonderkündigung des Handyvertrags sind eng gesteckt. Oft bleibt keine andere Möglichkeit, als den Ablauf der Vertragslaufzeit abzuwarten. Eine Ausnahme bildet nur die gesetzlich gewährte Widerspruchsfrist von 14 Tagen.

Hast Du Deinen Vertrag über das Internet oder das Telefon abgeschlossen, besteht jeweils das Recht, innerhalb von zwei Wochen schriftlich Widerspruch einzulegen. Den Widerspruch musst Du nicht begründen.

Das Widerspruchsrecht von 14 Tagen gilt auch, wenn Du den Vertrag während eines sogenannten Haustürgeschäfts abgeschlossen hast, etwa bei einem Vertreterbesuch oder auf einer Kaffeefahrt. Mehr Infos dazu im Artikel zum Widerrufsrecht beim Handyvertrag.

Wie sollte das Schreiben zur Sonderkündigung aussehen?

Die außerordentliche Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Rechtsanwälte raten sogar dazu, das Kündigungsschreiben gleich auf drei Wegen an den Mobilfunkanbieter zu schicken:

  • als Einschreiben mit Rückschein
  • als Fax
  • als E-Mail

Dann kannst Du ganz sichergehen, dass der Provider Deine Kündigung erhalten hat.

Ins Schreiben zur außerordentlichen Kündigung gehört zum einen die Angabe des Grundes. Zum anderen musst Du Deinem Anbieter eine Frist setzen, innerhalb derer er die geschilderten Probleme beheben kann.

Wir stellen Dir hier auch eine Vorlage zur Sonderkündigung als Word-Dokument zum Download zur Verfügung, an der Du Dich zur vorzeitigen Kündigung Deines Handyvertrags orientieren kannst.

Welche Fristen musst Du für eine Sonderkündigung beachten?

Bevor die Sonderkündigung des Handyvertrags wirksam wird, muss der Provider erst die Gelegenheit bekommen, die aufgetretenen Probleme zu beheben, zum Beispiel eine Rechnung zu korrigieren oder Verbindungsprobleme zu beseitigen. Dafür setzt Du ihm wie geschildert eine Frist.

Anwälte empfehlen, eine Frist von drei Wochen einzuräumen. Das sei für die Behebung der meisten Schwierigkeiten eine realistische Zeitspanne.

Für Fristsetzung und Kündigung reicht meist ein zusammengefasstes Schreiben aus. Schildere das Problem, bitte um Behebung bis zu einem bestimmten Datum und spreche andernfalls die Kündigung aus – siehe auch unser Muster zur außerordentlichen Kündigung.

Besteht das Problem nach Ablauf der Frist immer noch, tritt die Sonderkündigung des Handyvertrags automatisch in Kraft.

Wann muss ich keine Frist setzen?

Es gibt auch einige wenige Ausnahmen, in denen Du keine Frist setzen musst, bist die außerordentliche Kündigung wirksam wird. Das ist etwa dann der Fall, wenn Dein Mobilfunkbetreiber bereits angekündigt hat, das Problem nicht beheben zu können oder zu wollen, wenn er Dich beleidigt hat (beispielsweise über einen Mitarbeiter der Hotline – allerdings musst Du das nachweisen können) oder eine Straftat begangen hat.

In diesen Fällen kannst Du eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung aussprechen.

Was passiert nach der Sonderkündigung?

Hat Dein Provider die Sonderkündigung erhalten, muss er versuchen, innerhalb der Frist die geschilderten Probleme zu beheben. Gelingt ihm dies nicht, tritt die Kündigung automatisch in Kraft, Du musst nichts mehr weiter tun. Nach Ablauf der Frist musst Du auch keine weiteren Zahlungen mehr leisten.

Schickt Dein Mobilfunkanbieter Dir dennoch weiter Rechnungen, ignoriere diese nicht einfach. Lege schriftlichen Widerspruch ein und nimm dabei Bezug auf die ausgesprochene Sonderkündigung.

Darfst Du das Handy behalten?

Zu vielen Mobilfunkverträgen gibt es ein Handy oder Smartphone als Zugabe im Bundle. Ob Du dieses auch nach der Sonderkündigung behalten kannst, entscheidet der Provider. Er ist dazu verpflichtet, Dir nach Eingang der Sonderkündigung eine entsprechende Mitteilung zukommen zu lassen.

Bist Du so eine Mitteilung erhältst, bewahre Dein Handy einfach gut auf. Verkaufen oder verschenken solltest Du es natürlich nicht, bist Du Nachricht vom Mobilfunkanbieter erhalten hast.

Musterschreiben zur Sonderkündigung

Hier findest Du ein Musterschreiben für die Sonderkündigung bzw. die außerordentliche Kündigung Deines Mobilfunkvertrags als Word-Dokument zum kostenfreien Download. Bitte verändere in dem Sonderkündigungs Muster noch Deine Adresse, die Adresse Deines Anbieters, Deine Handynummer, die Problembeschreibung und natürlich Deinen Namen. Vergiss‘ bitte auch nicht, die außerordentliche Kündigung Deines Handyvertrags zu unterschreiben.

Du benötigst eine kostenlose Vorlage zur Sonderkündigung? Dann klicke einfach hier, um die Vorlage herunterzuladen!

 

Fazit: Sonderkündigung nur in bestimmten Fällen möglich

Eine Sonderkündigung des Mobilfunkvertrags ist also nur in ganz bestimmten Fällen zulässig. Bist Du einfach nur enttäuscht von Deinem Anbieter oder hast einen günstigeren Vertrag gefunden, reicht das allein für eine außerordentliche Kündigung nicht aus.

Zudem sind nicht alle Fälle rechtlich eindeutig, häufig hängt es von der Kulanz des Providers ab, ob er Dir das Recht zur Sonderkündigung gewährt.

Auch rechtmäßige Sonderkündigungen sind außerdem mit einigem Aufwand verbunden. Du musst Dich schriftlich an Deinen Mobilfunkanbieter wenden, ihm die Gründe für die außerordentliche Kündigung schildern und eine Frist zur Behebung der Probleme setzen. Meine Vorlage für eine Sonderkündigung des Mobilfunkvertrages macht Dir diesen Schritt leichter. Du kannst sie weiter oben als Word-Dokument herunterladen.

Und noch ein wichtiger Hinweis (muss leider sein): Alle Inhalte in diesem Artikel wurden gewissenhaft und mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch übernehmen wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Informationen. Dieser Artikel zur Sonderkündigung im Mobilfunk stellt Informationen allgemeiner Art zur Verfügung und ist keinesfalls als Rechtsberatung für den Einzelfall zu verstehen. Dazu empfehle ich Dir, dich mit einer Verbraucherschutzzentrale oder einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen. 

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Simone von smartphonepiloten.de

Simone Gerdesmeier ist als freie Journalistin und ausgewiesene Mobilfunk-Expertin seit mehr als drei Jahren ein fester Bestandteil der smartphonepiloten-Redaktion.

Sie beschäftigt sich mit Themen wie Digital Lifestyle, aktuellen Tarifchecks sowie die Toplisten der Apps, die Du kennen musst.

Themen wie Gesundheit, Fitness und Ernährung haben es ihr besonders angetan und daher versuchen wir, den Spagat zwischen diesen Bereichen und der Welt des Mobilfunks hier zu meistern

Artikel & Beiträge von Simone Gerdesmeier

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75 Responses

  1. Toni sagt:

    Hallo, meine SIM-Karte funktioniert nicht mehr, ich bekomme die Meldung „Keine SIM-Karte eingelegt“ oder „SIM fehlt“. In einem anderen Handy funktioniert diese auch nicht. Andere SIM-Karten funktionieren in meinem Handy, das Problem ist dementsprechend definitiv die SIM-Karte. Für eine neue soll ich 26€ zahlen, was ich aber nicht einsehe, da diese von jetzt auf gleich aufhörte zu funktionieren. Könnte ich über das Sonderkündigungsrecht kündigen? Ich kann meinen Vertrag durch diesen Fehler ja nicht nutzen. Theoretisch könnte der Anbieter ja nachbessern indem mir einfach eine neue SIM-Karte zur Verfügung gestellt wird. Müsste ich da die Kosten denn selbst tragen oder könnte dies ablehnen und die Kündigung bekommen. Für mich gibt es Stand jetzt nur die Option, neue kostenfreie SIM-Karte oder eben Kündigung.

    • Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

      Hallo Toni,

      entschuldige bitte die verspätete Antwort auf Dein Anliegen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei einer defekten SIM-Karte leider nicht. Mit Deiner Unterschrift unter den Vertrag hast Du ebenfalls die Servicepreise akzeptiert und damit ist eine Sonderkündigung ausgeschlossen.

      In der Regel lassen die Anbieter aber mit sich verhandeln, sodass man eine SIM-Karte einmalig gratis erhalten kann.

      Beste Grüße

  2. Gerhard Weber sagt:

    Hallo, ich bin seit vielen Jahren bei 1&1 Kunde mit DSL und Mobilfunk. Neulich gab es einen DSL Ausfall, mitten in einer für mich wichtigen Zoom-Konferenz. Statt das Problem zu beheben, bot mir die Mitarbeiterin der Hotline unter der Prämisse „Sie haben aber eine hohe Handy-Grundgebühr“ einen günstigeren Tarif an. In meinem Stress bejahte ich (Gespräch wurde aufgezeichnet), davon ausgehend, dass es sich um einen günstigeren Tarif für meinen bestehenden Vertrag handelt. Statt dessen bemerke ich jetzt im Zuge von dubiosen Auslands-SMS in meiner Rechnung, dass ich 2 Mobilfunkverträge habe. Mit einer neuen Nummer, die ich weder wollte noch brauche. Die 30 Tarif Widerrufsfrist bei 1&1 sind vorbei. Ich kann sicher sagen, dass ich in sowas nie eingewilligt habe. Noch dazu kommen jetzt diese SMS (Datinghotlines oder so) die mit meinem Handy nichts zu tun haben. Habe ich da Sonderkündigungsrechte (der 2. Vertrag läuft glatt 2 Jahre!)

    • Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

      Hallo Gerhard,

      du hast auf jeden Fall das Recht, das Dir diese Gesprächsaufzeichnung zur Verfügung gestellt wird. Diese solltest Du in jedem Fall anfordern und ggf. auch rechtlich prüfen lassen. Du solltest den Fall ebenfalls der Rechtsabteilung von 1&1 vortragen und hier um „Hilfe“ bitten. Sollte Dir diese nicht gewährt werden, bleibt Dir nur der Weg über einen Anwalt.

      Bezüglich der Premium SMS, sollte Dir 1&1 den Anbieter nennen können, so das Du eventuell vorhandene Abos löschen kannst. Es kann tatsächlich vorkommen, dass Rufnummer „wiederverwendet“ werden (üblich Praxis, nach einer gewissen Zeit werden abgeschaltete Rufnummern wieder neu genutzt) und sich dabei Abos wieder aktivieren, wenn Sie bei Deaktivierung der Nummer nicht korrekt gekündigt wurden. Auch hier kann Dir leider nur 1&1 weiterhelfen.

      Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.

      Viele Grüße

  3. Rena sagt:

    Hallo, ich benötige Hilfe. Ich dachte im Dezember fristgerecht gekündigt zu haben (Zweijahresvertrag von März 2019-2021 inkl. Endgerät), was sich jetzt als vorgemerkte Kündigung herausstellte. Der Anbieter hat den Vertrag nun automatisch um ein Jahr verlängert (ohne neues Smartphone) mit einer weiterhin monatlichen Abbuchung von über 60€! für nur 3GB Datenvolumen und Telefonieflat.
    Wie kann ich hier vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen?

    • Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

      Hallo Rena,

      derzeit ist es so, dass einige Anbieter sich die Kündigungen zusätzlich bestätigen lassen wollen. Aus meiner Sicht, ist dies aber völlig unnötig denn, eine Kündigung ist ein sog. „einseitiges Rechtsgeschäft“ und bedarf somit keiner separaten Bestätigung. Darauf solltest Du Deinen Anbieter einmal hinweisen und die Kündigung erwirken sowie die zu viel bezahlten Beiträge zurückfordern. Andernfalls soll man Dir doch mal Aufzeigen, wo in den AGB dies hinterlegt ist, dass eine Kündigung neuerdings einer Bestätigung bedarf. Das BGB sieht das tatsächlich anders.

      Wichtig ist jedoch, hast Du wirklich gekündigt oder die Kündigung zum Beispiel nur vorgemerkt. Wenn Du eine Kündigungsvormerkung ausgefüllt hast, gitl das nicht als Kündigung und Du bist leider an den Vertrag gebunden. Hier ein Artikel dazu von der Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/handyvertrag-kuendigen-rueckruf-beim-anbieter-unnoetig-12777.

      Sollte es der Fall sein, dass Du nur vorgemerkt hast, empfehle ich Dir den Tarif auf ein Minimum zu reduzieren (aber keine Vertragsverlängerung akzeptieren) und erneut „richtig“ zu kündigen. Leider besteht dann kein Sonderkündigungsrecht.

      Viele Grüße

  4. Nicole sagt:

    Hallo Thomas,

    ich gehöre auch zu denen die dringend mal Rat brauchen.
    Ich bin von Mobilcom Debitel zu Klarmobil gewechselt und sollte zum 01.03.eine neue SIM Karte bekommen. Leider ist die Karte aber nicht angekommen. Daraufhin rief ich inzwischen 4 mal Callcenter an und habe 2 Emails geschrieben.
    Die ersten beiden Damen aus dem Callcenter sagten mir, dass es noch vor Aktivierung des Vertrages sei, nämlich am 26. und 27.2 und sie deshalb nichts machen könnten und sie aber gleich am 01.03. eine Ersatzkarte aktivieren würden. Am 3.3. habe ich mich dann nach der Ersatzkarte erkundigt, daraufhin sagte mir die dritte Damen, dass keine Ersatzkarte aktiviert wurde und sie jetzt die Karte aktiviert und diese heute noch rausgeht. Als ich dann am 5.3. nach der Karte fragte, sagte man mir, dass sie erst am 4.3. raus sei und es schon 3 bis 4 Tage dauern könnte bis die Karte bei mir ist. Heute ist der 8.3. und die Karte ist immer noch nicht da.
    Daneben habe ich auch am 01.3. eine Email an Klarmobil geschrieben und Ihnen zweimal eine Frist gesetzt bis zum 3.3. und am 4.3. unter Androhung einer außerordentlichen Kündigung wegen Unmöglichkeit. Ich würde jetzt dann die außerordentliche Kündigung aussprechen, will aber auch nicht ewig auf die Freigabe meiner Nummer warten.
    Drei Wochen zu warten (wie empfohlen wird zur Beseitigung der Leistungstörung) ist für mich nicht möglich, da ich zumindest erreichbar sein muss unter meiner Nummer und mal abgesehen davon, dass viele Dinge wie Onlinebanking usw. auch nicht funktionieren und ich keine Überweisungen tätigen kann.
    Hast du einen Rat für mich. Ich brauche so schnell wie möglich eine SIM Karte mit meiner Nummer.
    Jetzt schon mal vielen Dank für deine Mühe.
    Viele Grüße
    Nicole

  5. Christoph sagt:

    Hallo, ich habe problemem mit meinem Anbieter.
    ich habe es jetzt zum 2. mal das dieser aus unbekannten gründen nicht abbuchen konnte ich aber auch kein bescheid bekommen habe (Mahnungen o.ä)
    Jetzt habe ich zum zweiten mal eine Sperre des Anschlusses bekommen und habe beim ersten mal 470€ bezahlt und soll jetzt wenige wochen später nochmals 414€ bezahlen
    kann ich mit einer ausserordentlichen kündigung den vertrag kündigen

    • Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

      Hallo Christoph,

      hohe Rechnungen oder Vertragssperrungen sind kein Grund für eine Sonderkündigung. Du solltest zunächst klären, wie diese Rechnungen entstanden sind. Eventuell sind alle Schreiben, auch die Mahnung, in Deinem Online-Kundenservice hinterlegt. Diesen solltest Du zunächst prüfen. Des Weiteren solltest Du Dir die Rechnungen genauer anschauen, um herauszubekommen, wie diese hohen Beträge zustande kommen.

      Hast Du das herausgefunden, solltest Du mit dem Anbieter darüber reden, wie das in Zukunft vermieden werden kann.

      Viele Grüße

  6. Claudia Achterberg sagt:

    Hallo,
    mein Sohn ist in die Schweiz ausgewandert und hat von seinem sonderkündigsrecht Gebrauch machen wollen, da Vodafone nicht in der EU ist und Vodafone ihm dort vertraglich nichts anbieten kann. Nun hat er ein Mail von denen bekommen, dass er nicht vorzeitig kündigen kann.
    Hat er eine Möglichkeit vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen?

    • Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

      Hallo Claudia,

      im § 46 des Telekommunikationsgesetzes ist geregelt, dass der Anbieter dem Kunden die geschuldete Leistung zu erbringen hat. Ist das nicht der Fall, kann mit einer Frist von 3 Monaten eine Kündigung ausgesprochen werden.

      Ich empfehle Dir daher mit Vodafone noch einmal Kontakt aufzunehmen und die Sache zu schildern.

      Viele Grüße

  7. Christian sagt:

    hallo, ich habe derzeit bei O2 einen DSL Vertrag. Durch den Umzug zu meiner Freundin habe ich diesen vor 2 Monaten zum Ende des nächsten Monats gekündigt. Die Dame aus dem Servicecenter sicherte mir telefonisch zu, dass ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn in der neuen Wohnung schon ein DSL Vertrag länger als 2 Jahre besteht. Hab alle Unterlegen hingeschickt (auch per Post und bestätigt), nun beharrt O2 darauf, dass ich den Vertrag noch bis ende Juni 2021 bezahle. Finde ich persönlich eine frechheit. Meiner Meinung nach KANN o2 keine DSL leistung bereitstellen, da die TAE- Dose in der Wohung schon belegt ist.

    Danke im Vorraus für eine Antwort.
    MfG Christian

    • Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

      Hallo Christian,

      ich kann Deine Verärgerung verstehen, aber nach Telekommunikationsgesetz hast Du leider keinen Anspruch auf eine Sonderkündigung. Diese wäre nur möglich, wenn an Deiner neuen Adresse kein DSL zur Verfügung stehen würde. Da aber ein Anschluss besteht, ist dies ausgeschlossen. In der Vergangenheit haben Gerichte auch immer wieder für den Anbieter entschieden, sodass eine gerichtliche Auseinandersetzung eher nachteilig für Dich sein wird.

      Die einzige Möglichkeit für Dich wäre, die Vertragsübernahme durch eine andere Person. Hier sei aber gesagt, dass meist die Vertragslaufzeit von vorn beginnt.

      Es tut mir leid, Dir keine andere Info zukommen zu lassen.

      Viele Grüße

  8. cindy sagt:

    Hallo ich brauche dringend Rat. Ich bin bei 1 und 1 und habe ständig nur Netz Probleme. Selbst telefonie die sehr sehr oft nicht geht. Das mein Gegenüber von mir null versteht.
    Hab ich ein recht auf sonderkündigung? Das Problem der Vertrag wurde mit ein Handy abgeschlossen. Waskann ich tun? Bitte helft mir. Ich zahle jeden Monat 84 Euro für diesen sch… Vertrag und hab fast keine Leistung von dem was versprochen wird

    • Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

      Hi Cindy,

      ich fürchte, ein Recht auf Sonderkündigung besteht nicht (zumindest nicht zunächst). Du musst, ähnlich wie bei einer Garantie auch, 1 & 1 die Möglichkeit geben das Problem zu lösen. Dazu setze Dich am besten Telefonisch mit 1 & 1 in Kontakt (lass Dir bitte immer alle am Telefon besprochen schriftlich bestätigen).

      Schildere 1 & 1 das Problem und diese können prüfen, woher der Fehler kommt. Es gibt viele Faktoren, die für Deine Netzprobleme verantwortlich sein können. Es kann sich um einen Defekt Deiner SIM-Karte handeln, ein fehlerhaftes Empfangsmodul in Deinem Smartphone oder auch eine gestörte Basisstation.

      Du solltest ebenfalls um eine verminderte Grundgebühr bitten, da eine vollumfängliche Nutzung nicht möglich ist. Sollte die Probleme von 1 & 1 nachweislich nicht lösbar sein und Dir kein Netz an Deiner Adresse zur Verfügung stehen, kannst Du entweder den Wechsel des Netzes oder eine Sonderkündigung verlangen.

      Viele Grüße

  9. Lin sagt:

    Ich bin bei Congstar Kundin! Meinen Vertrag hab ich selbstverständlich zum genannten Zeitpunkt RECHTZEITIG gekündigt! Jedoch wurde diese Kündigung zurück genommen (angeblich von Mir!!!) ich habe aber nicht so wie Congstar behauptet eine Mail geschrieben. Ich habe mein Handy Verloren mit sämtlichen Passwörtern und Kundennummern und und und. Aufjedenfall wollte ich heute (29.06.2020) nachschauen auf der Website WANN dieser Vertrag ausläuft! Undzwar wäre das im September 2020 gewesen! Dort stand aber das der Vertrag verlängert wurde! Also hab ich natürlich den Chat benutzt und habe mit dem Herrn geschrieben der schrieb mir aber das am 15.5 sowie am 16.5 eine Mail von Mir eingegangen sei mit einer Widerrufung der Kündigung! Ich habe aber KEINE widerrufung geschrieben!!! WAS KANN ICH TUN??

    • Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

      Hallo Lin,

      das ein schwieriger Fall, denn wenn Congstar eine E-Mail erhalten, von Deinem E-Mail Account, dann ist das bindend bzw. stellt ein Auftrag dar. Ich gehe davon aus, dass Congstar das sicher auch beweisen kann was im Umkehrschluss bedeutet, dass Du nachweisen musst das diese E-Mail nicht von Dir stammt. Das kannst Du zum Beispiel tun, in dem Du zur Polizei gehst, den Sachverhalt schilderst und zur Anzeige bringst.

      Diese Anzeige kannst Du dann bei Congstar vorlegen und darlegen, dass es sich wohl um einen Betrug handelt. Eine andere Möglichkeit gibt es in dem Fall leider nicht.

      Viele Grüße

  10. Lena Zi sagt:

    Hallo,
    Ich bin schon länger bei blau.de Ich hatte einen Tarifvertrag Laufzeit 24 Monate, da er mir zu teuer wurde wollte ich diesen kündigen und wurde dann von dem Anbieter angerufen. Er bot mir einen besseren Tarif an den ich auch einwilligte. Später ist mir dann aufgefallen das ich mehr bezahle und jeden Monat unterschiedlich bezahle obwohl ich einen festen Tarif habe den ich auch so einsehen kann. Mein Tarif soll eigen 24 Euro kosten. Ich zahle jedoch mal 30 Euro mal 35 Euro. Da ich eingewilligt habe wurde mein Vertrag wieder um 24 Monate verlängert. Habe ich jetzt das Recht auf eine Sonderkündigung?

    • Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

      Hallo Lena,

      zunächst solltest Du prüfen, warum Du jeden Monat eine unterschiedlich hohe Rechnung hast. Logge Dich dazu in Deinen Online Kundenservice ein und prüfe dort die monatlichen Rechnung. Dort kannst Du erkennen, warum die monatliche Rechnung variiert.

      Ein Sonderkündigungsrecht wird schwer zu erwirken, da zunächst die Ursache der hohen Kosten in Erfahrung gebracht werden muss. Eine Falschberatung muss ebenfalls nachgewiesen werden, sofern Du die Vertragsverlängerung telefonisch gemacht hast, hast Du ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen. In der Regel werden jedoch Telefonate zu Beweiszwecken mitgeschnitten, gerade bei Vertragsverlängerungen. Diese kannst und solltest Du anfordern bzw. prüfen lassen.

      Wichtig sind auch alle Unterlagen, welche Du erhalten hast, sollten diese nicht mit den Aufzeichnungen übereinstimmen, besteht die Möglichkeit einer Anfechtung.

      Du solltest Du jedoch mit dem Kundenservice in Verbindung setzen und Dein Problem dort schildern, manchmal ist das der schnellere Weg zum Erfolg.

      Viele Grüße

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