Handyvertrag im Shop abgeschlossen: Widerrufsrecht, Stornierung und Co.

Handyvertrag widerrufen
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Du hast einen Handyvertrag in einem Shop oder bei einem Einzelhändler wie Media Markt oder Saturn abgeschlossen und möchtest wissen, ob und welche Möglichkeiten des Widerrufs oder der Stornierung es gibt? So ging es auch Gernot, einem meiner Leser, der nach Abschluss ein deutlich günstigeres Angebot gefunden hat und sich mit der Frage nach Widerruf des Vertrags an mich gewandt hat. Ich gehe mal stark davon aus, dass es sich hierbei um keinen Einzelfall handelt – daher möchte ich in diesem Artikel einmal genauer auf die Stornierung oder den Widerruf von in Shops abgeschlossenen Handyverträgen eingehen.v

Handyvertrag im Shop, bei Media Markt oder Saturn abgeschlossen: Gibt es eine Möglichkeit zu widerrufen oder zu stornieren?

In den Elektromärkten sind häufig auch Mobilfunkanbieter wie o2, Vodafone oder mobilcom-debitel vertreten. Dort wird eine Beratung zu aktuellen Smartphones geboten und – wen wundert es – passend dazu auch gleich der Super-Sonder-Knüller-Hammer-Tarif. Da schlägt man doch gern zu. Mir ist das auch schonmal passiert.

Durch geschickte psychologische Verhandlungstricks schließt man irgendwie doch schneller einen Vertrag ab, als eigentlich gedacht.

Zuhause angekommen bemühen dann natürlich viele Verbraucher einen Handytarife Vergleich oder ein Smartphone Bundle Vergleich, um das doch so günstige Angebot mal genauer unter die Lupe zu nehmen. Häufig ist das Ergebnis ernüchternd: Online gibt es deutlich bessere Angebote, günstigere Bundles oder der gesonderter Kauf des Smartphones mit einem leistungsstarken Tarif ist wesentlich preiswerter.

Was nun?

Gibt es eine Widerrufsmöglichkeit bei im Shop oder Elektronikladen abgeschlossenen Handyvertrag? Wie steht es um das Fernabsatzgesetz, von dem wir doch alle schon so viel gehört haben? Wie komme ich wieder raus aus der Nummer?

Fernabsatzgesetz gilt nur begrenzt bei Handyverträgen, die im Shop abgeschlossen wurden

Das Fernabsatzgesetz greift hier leider nicht, denn die 14-tägige Widerrufsfrist gibt es nur bei Handyverträgen, die online abgeschlossen wurden.

Wie mir allerdings von der Verbraucherzentrale Brandenburg mitgeteilt wurde, gibt es ein Widerrufsrecht, welches auch bei Abschluss im Shop gilt. Dafür muss der Wert des Kaufgegenstandes bei mehr als 200 Euro liegen und über den Vertrag finanziert werden. Dabei ist die genaue Höhe der Rate egal – solange der Kaufgegenstand einen Wert von 200 Euro überschreitet. Das gilt übrigens nicht nur für Handy und Smartphones, sondern auch für andere Waren.

Rechtlich handelt es sich bei dem Handyvertrag mit Ratenzahlung um einen sogenannten verbundenen Vertrag mit Finanzierungshilfe. Widerruft der Kunde die Finanzierung, gilt dies zugleich als Widerruf des Handy-Kaufs. Folge: Rückabwicklung.

In der Praxis akzeptieren die Shop-Betreiber das auch ohne Weiteres und nutzen von vornherein entsprechende Widerrufsbelehrungen.  Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann nicht, wenn der Nettodarlehensbetrag unter einer Bagatellgrenze von 200 Euro liegt (§ 506 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 491 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Beispiel: Ein Kunde findet im Shop ein Smartphone, welches mit 250 Euro ausgezeichnet ist. Der Shop bietet an: Bei gleichzeitigem Abschluss eines 24-monatigen Mobilfunkvertrags Kaufpreis 1 Euro. Die Finanzierungshilfe beträgt somit 249 Euro. Die Bagatellgrenze von 200 Euro ist überschritten und dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht zu.

Würde der Kaufpreis für das Handy aber nur 100 Euro betragen, dann wäre selbst bei gleichzeitigem Abschluss eines Mobilfunkvertrages die Bagatellgrenze unterschritten und es bestünde kein Widerrufsrecht.

Im Ergebnis steht dem Verbraucher beim subventionierten Handykauf also ein Widerrufsrecht hinsichtlich des zugleich abgeschlossenen Mobilfunkvertrages zu, wenn sich der Kaufpreis für das Mobilfunkgerät bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags um mindestens 200 Euro gegenüber dem Einzelkaufpreis reduziert.

Widerrufsklausel Handyvertrag

Bei meinen Handyvertrag (bei simply) gibt es eine Widerrufsklausel. Das bedeutet, ich hätte meinen Handyvertrag mit einer Frist von vierzehn Tagen schriftlich widerrufen können.

In einigen Handyverträgen gibt es darüber hinaus Widerrufsklauseln, die genau regeln wer wann und in welcher Frist den Handyvertrag widerrufen kann. Daher mein Tipp: Schau‘ Dir Deinen Handyvertrag genau an und begib‘ Dich auf die Suche nach einer solchen Widerrufsklausel.

Stornierungen auf Kulanzbasis sind gegebenenfalls möglich

Daher solltest Du es in jedem Fall mit einem Widerruf probieren, wenn Du das Smartphone Bundle im Shop abgeschlossen hast und widerrufen möchtest. Eine Vorlage dazu findest Du weiter unten. Sofern es dabei zu Problemen kommt, kannst Du auch auf eine Stornierung auf Kulanzbasis hoffen.

Dazu solltest Du den Händler telefonisch kontaktieren, oder besser noch persönlich aufsuchen und das Problem schildern. Drucke Dir vielleicht auch einen Preisvergleich aus und argumentiere, dass das Angebot bei dem und dem Anbieter doch so viel günstiger ist. Eventuell widerruft der Händler den Vertrag dann oder bietet Dir zumindest noch etwas bessere Konditionen an.

Auch in dieser Branche gilt in der Regel: Der Kunde ist König. Natürlich ist auch der Händler von seiner Verkaufsprovision abhängig, aber vielleicht hast Du ja ein wenig Glück und ein Widerruf des Handyvertrags auf Kulanz oder zumindest eine Nachbesserung der Konditionen ist möglich.

Bei Täuschung ist ein Widerruf ebenfalls denkbar

Sofern der Verbraucher beim Abschluss des Handyvertrags jedoch getäuscht wurde, besteht gegebenenfalls doch ein Widerrufsrecht.

Eine Täuschung liegt beispielsweise dann vor, wenn im Shop oder beim Elektronikhändler im Rahmen einer Vertragsverlängerung versprochen wird, der Vertrag wäre günstiger, in Wahrheit aber teurer ist. Das berichtet beispielsweise teltarif.

Allerdings ist es nicht so ganz leicht, pauschal zu beurteilen, wann eine Täuschung vorliegt und wann nicht. Für mich als juristischen Laien sowieso nicht.

Sofern Du also das Gefühl hast, beim Abschluss Deines Handyvertrags im Shop oder bei Media Markt, Saturn oder einem sonstigen Händler getäuscht worden zu sein, empfehle ich, den Händler zunächst darauf anzusprechen. Vielleicht lassen sich so bereits Probleme im Vorfeld lösen.

Alternativ stehen Dir auch die Verbraucherzentralen in Deiner Nähe zur Verfügung. Dort kannst Du Dich ebenfalls beraten lassen. Ansonsten kannst Du auch direkt einen Rechtsanwalt einschalten und eine Einschätzung anfragen – das ist in der Regel aber mit relativ hohen Kosten für die Erstberatung verbunden.

Vorlage für den Widerruf des Handyvertrags

Sofern Du Deinen Handyvertrag online abgeschlossen hast, der Wert des Smartphones bei mehr als 200 Euro liegt und in monatlichen Raten gezahlt wird oder Dein Vertrag eine Widerrufsklausel enthält, kannst Du den Vertrag schriftlich widerrufen. Dazu kannst Du das folgende Muster verwenden – einfach Deine persönlichen Daten ergänzen und per Einschreiben mit Rückschein an Deinen Mobilfunkanbieter senden.

— MUSTER WIDERRUF —

Max Mustermann

Musterstrasse 1

D-12345 Musterstadt

Anbieter

Anschrift Ihres Anbieters

D-12345 Musterstadt

 

Musterstadt, der XX. Januar 2017 

Betreff: Widerruf – Kundennummer: 1234567, Bestellung: 1234567

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufe meinen am 2. Januar 2017abgeschlossenen Mobilfunkvertrag fristgerecht innerhalb der gesetzlichen Frist.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung meines Widerrufs. Dafür vielen Dank im Voraus.

 

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

Martin Mustermann

— MUSTER WIDERRUF —

Deine Erfahrungen mit dem Widerrufsrecht bei Handyverträgen?

Hast Du schon einmal einen Handyvertrag widerrufen? Gab es Probleme mit Deinem Anbieter oder ist der Widerruf ordnungsgemäß erfolgt? Hinterlasse gern einen Kommentar mit Deinem Erfahrungen beim Widerrufsrecht von Handyverträgen. Ich bin sehr gespannt auf Deinen Erfahrungsbericht, Deine Meinung und Deinen Kommentar! 🙂

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Jannik Degner

Jannik Degner ist der Gründer der smartphonepiloten. Er schreibt und berichtet hier zu aktuellen Themen aus der Welt des Mobilfunks - vom Ratgeber mit hilfreichen Tipps & Tricks über Tarifübersichten mit den besten Angeboten bist zu brandheißen Deals.

Als freier, hauptberuflicher Journalist sowie Mitglied im Deutschen Journalisten Verband Schleswig-Holstein (DJV) arbeitet er mit dem Schwerpunkt Mobilfunk, Telekommunikation, Technik und Smartphones. Er berät, schreibt und berichtet bei den smartphonepiloten von seinen beruflichen wie privaten Erfahrungen mit verschiedenen deutschen Mobilfunkunternehmen und hilft bei Problemen.

Seit 2012 hat er sich der Welt des Mobilfunks verschrieben und interessiert sich für Mobilfunkstandards, Handytarife, aktuelle Smartphones, Technik-Gadgets, den digitalen Lifestyle und das vernetzte Zuhause.

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Schwerpunkte bei den smartphonepiloten

  • Mobilfunk-Tarife in allen Netzen
  • Tarifberatung & Kommentare beantworten
  • redaktionelle Planung & Ideenfindung

Hobbies außerhalb der Arbeit

  • Musik hören/spielen
  • alles Kulinarisches
  • ambitionierter Hobby-Läufer

Android oder iOS?

iOS seit ich denken kann. :) Eingestiegen mit dem iPod touch im Jahr 2007, dann hin zum ersten iPhone und schließlich nahezu jede Generation des iPhone mitgenommen.

Dein aktuelles Smartphone?

Derzeit nutze ich ein iPhone XR und ein iPhone X. Im Rahmen von Testberichten aber auch gern mal verschiedene andere Smartphones.

Dein aktueller Handytarife?

Ich verwende aktuell den MagentaMobil M der vorherigen Generation mit 6 GB Datenvolumen, Allnet Flat, SMS Flat und StreamOn.

Artikel & Beiträge von Jannik Degner

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94 Responses

  1. Markus Vetter sagt:

    Ich habe auf meinem Handy ein Virus angezeigt bekommen , und ging in einen Shop um mir helfen zu lassen das Problem zu lösen , dabei sollte ich im laufe des Gesprächs dann hier und da was unterschreiben , was ich auch gemacht habe , da ich vollkommen anungslos war , jetzt habe ich auf einmal einen Handyvertrag abgeschlossen , dabei wollte ich nur Hilfe beim lösen meines Problems . Was kann ich jetzt tun . Der Händler will den Vertrag den ich nicht haben wollte nicht stornieren.

    • Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

      Hallo Markus,

      das ist leider sehr unschön zu lesen. Hast Du denn eine neue SIM-Karte oder ein neues Smartphone aus dem Shop erhalten? Deine Chancen stehen hier recht schlecht, denn der Händler hat Deine Unterschrift und kann damit „nachweisen“ das er Dich über alles informiert hat. Du kannst Dich sonst nur noch an den Anbieter direkt wenden und versuchen eine Lösung herbeizuführen.

      Beste Grüße

  2. Silke sagt:

    Ich habe selber einen kleinen Mobilfunkshop und habe auch ab und an solche Widerrufswünsche.
    Was mal fairer Weise gesagt werden muss, ich würde meinen Kunden nicht mit Verkaufstricks einen Vertrag aufschwatzen. Oftmals ist es so, dass ältere Leute sich bei mir beraten lassen weil die Kinder keine Zeit und Lust haben sich darum zu kümmern.
    Sie bekommen ein faires Angebot und ich erkläre geduldig alle Preise. Richte sogar noch das Gerät ein. Der Kunde ist zufrieden und freut sich. Dann geht er nach Hause, erzählt seinen Kindern davon und dann wird gleich ein Preischeck im Internet gemacht. Kurze Zeit später rufen die Kinder dann an und wollen alles stornieren. Da gibt es bei mir keine Kulanz. Die Kinder machen es sich einfach. Aber bei Problemen mit der Bedienung des Gerätes haben die dann keine Zeit. Und genau für solche Kunden sollen wir Händler dann kostenlos unsere Hilfe anbieten.
    Wer in ein Fachgeschäft geht, sollte sich immer darüber im Klaren sein, das er das freiwillig macht und zu keiner Unterschrift gezwungen wird.
    Es gibt immer und überall ein noch günstigeres Angebot. Außerdem haben meine Kunden einen Ansprechpartner, persönlich und nicht an einer Hotline. Das ist nämlich nicht zu vergessen. Und viele, auch jüngere kommen mit verschiedenen Anwendungen nicht klar und haben Fragen. Am Telefon abgeschlossen und im Laden kostenlosen Service erhalten. Ja das sind mir die Liebsten.
    Vielleicht mal darüber nachdenken und lokale Geschäfte unterstützen. Denn wir zahlen auch Steuern und die gehen in den Topf direkt vor Ort.
    Schon mal darüber nachgedacht???!!!

    • Heinrich sagt:

      Da würde ich bis zum äußersten klagen das ist echt unverschämt von ihnen
      Das sind die schlimmsten Läden kein Wunder das diese Läden als Betrüger Läden gesehen werden weil genausolche Leute Sachen aufdchwatzen

  3. Birgit Böcker sagt:

    Hallo,
    ich habe am 01.01.2021 bei MediaMarkt einen Handyvertrag
    abgeschlossen (Provider ist Mobilcom Debitel).
    Den Vertrag habe ich widerrufen, es wurde auch anerkannt.
    Wohin nun mit dem Handy?

    • Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

      Hi Birgit,

      das Smartphone schickst Du zurück an den Absender. Dies müsste in Deinem Fall Media Markt sein. Um sicherzugehen, schaue einfach auf den Lieferschein, dort steht der Versender der Ware drauf.

      Viele Grüße

  4. Timmy sagt:

    Hallo. Wollte bei Media Markt ein Tablet kaufen und dazu eine Handy Karte. Habe dann eine Handy Karte abgeschlossen dabei war ein 260 Euro gutschein. Den Gutschein nutzte ich dann für das Tablet. Zuhause merkte ich das meine Freundin auch das selbe Tablet gekauft hat für gleich wieder zu Media um alles zu stornieren. Media würde das Tablet zurück nehmen muss der Telefonanbieter die Handy Karte auch stornieren.

    • Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

      Hi Timmy,

      wenn Du den Handyvertrag online abgeschlossen hast, kannst Du diesen selbstverständlich innerhalb von 14 Tagen stornieren. Du solltest jedoch vorab klären, wie der Gutschein zurückgezahlt werden kann, wenn Du diesen bereits genutzt hast. Dabei hilft Dir die Hotline von Media Markt sicher weitere. Diese erreichst Du unter: 040 / 80 80 10 414.

      Viele Grüße

  5. Alnaser iyad sagt:

    Guten abend ich habe auch eine frage ich habe gestern im handyshop vertrag abgeschlossen handy + tarif handy wird morgen geliefert Anbieter ist youfone kann ich das widerrufen? Ich habe mit youfone telefoniert die sagen bitte mit shop klären handy ist iphone 11 vielen dank

    • Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

      Hi Alnaser iyad,

      grundsätzlich solltest Du tatsächlich den Shop aufsuchen, um dort eine Klärung herbeizuführen. Wenn die Zuzahlung als Finanzierungshilfe dient, dann ist eine Stornierung durchaus möglich.

      Viele Grüße

  6. Nico sagt:

    Hallo,
    Meine Partnerin hat heute bei Saturn bei einem Promoter von O2 einen Vertrag inkl. Smartphone abgeschlossen. Das Smartphone sollte um die 270€ Kosten und vor Ort haben wir 29€ bezahlt. Allerdings haben wir jetzt im Nachhinein bemerkt dass es sich um 2 gekoppelte Verträge handelt. Für diese soll sie jetzt auch 2x Anschlussgebühr bezahlen. Ich war bei der „Beratung“ dabei und weder sie noch ich haben etwas von 2x Anschlussgebühr gehört. Jetzt wollen wir die ganze Sache wiederrufen, da wir uns getäuscht vorkommen. Stehen da unsere Chancen gut?

    • Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

      Hallo Nico,

      in den Vertragsunterlagen sollte vermerkt sein, dass es sich um Duo-Vertrag handelt. Wenn das dort steht und der Vertrag unterschrieben wurde, ist er zunächst verbindlich. Ich würde Dir aber dennoch empfehlen den Shop aufzusuchen und diese Angelegenheit anzusprechen um eine Lösung zu bitten. Im Zweifel kannst Du auch den Shop-Manager verlangen oder dich bei der Verbraucherzentrale über weitere Schritte informieren. Es ist schwer einzuschätzen ob der Shop an den Beindungen festhält oder Kulant handelt. Der erste Schritt sollte aber immer das Gespräch mit dem Shop sein.

      Viele Grüße

  7. Stefanie Vanessa sagt:

    Hallo, ich habe vor ein paar Tagen einen Handy Vertrag mit Handy abgeschlossen. Mir ist nichts gesagt worden das ich widerrufen könnte.
    Ich habe jetzt leider festgestellt das der Vertrag viel zu teuer ist und würde gern zurück treten.
    Ich hab einmalig 120€ gezahlt und monatliche Abzahlung fürs Handy sind ca 24,00€ für 24 Monate. Gilt das Widerrufsrecht auf Finanzierung da es ja nicht 200€ günstiger ist ?

    • Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

      Hallo Vanessa,

      laut unserem Kenntnisstand stellt dies eine Finanzierungshilfe dar und somit ist auch eine Kündigung des Vertrages möglich. Bitte beachte hier die Frist von 14 Tagen nach Kauf.

      Viele Grüße

  8. Kevin Streicher sagt:

    Hallo!

    Ich habe einen Vertrag im Shop für einen Freund abgeschlossen und mir wurde dabei gesagt das ich einen zweiten Vertrag problemlos für mich anmelden kann. Jedoch ist das nicht der Fall und wurde praktisch vom Verkäufer belogen da er meint das ich den Vertrag nicht mehr kündigen kann. Gibt es da einen Ausweg weil er mich ja belogen hat?

    MfG. Kevin

    • Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

      Hi Kevin,

      es kann viele Gründe haben, warum ein weitere Vertrag nicht möglich ist. Allerdings ist das, auch von einem Shop-Mitarbeiter, schwer vorherzusagen, ob man einen zweiten Vertrag haben kann oder nicht.

      Leider hast Du wenig Chancen auf eine Stornierung des Vertrages. Du müsstest nachweisen können, dass der Mitarbeiter eine Falschaussagen geleistet hat. Ich würde Dir zunächst empfehlen mit dem Shop-Manager selbst zu sprechen und versuchen eine Lösung zu finden.

      Viele Grüße

  9. Danil sagt:

    Hallo,

    ich habe das Problem, dass ich im Laden einen Handyvertrag abgeschlossen habe und nicht gründlich genug über das Wiederrufsrecht informiert wurde. Mir wurde im Laden folgendes gesagt: „Also ich kannim Laden den Vertrag nicht wiederrufen, da müsstest du dich einfach bei O2 online melden.“ Im Vertrag steht auch nichts davon, dass ich den Vertrag nicht im Laden wiederrufen kann. Würde so eine Aussage als Täuschung gelten, da diese nicht ausführlich genug war? Vielen Dank im Voraus!

    • Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

      Hallo Danil,

      Deine Erfahrung lassen auf eine nicht sehr seriöse Beratung schließen. Die Herausforderung besteht jetzt darin, nachzuweisen das es wirklich so gewesen ist. Grundsätzlich hat ein Mobilfunkvertrag welcher im Shop abgeschlossen wurde keine Widerrufsfristen und kann in der Regel auch nicht durch die Anbieter Hotline storniert werden.

      Ich würde Dir zunächst raten, dass Gespräch mit der entsprechenden Abteilung des Anbieter und dem Inhaber des Shops zu suchen. Sollte es dabei zu keiner Einigung kommen, kannst Du rechtliche Schritte prüfen lassen.

      Viele Grüße

  10. Stefanie sagt:

    Hallo,
    Ich habe letzte Woche beim O2 Fachhändler einen Otello/Vodafone Vertrag abgeschlossen. Meinen derzeitigen O2 Vertrag habe ich daraufhin gekündigt. Nun bekam ich einen Anruf von O2 mit besseren Konditionen, dem ich auch zustimmte, nachdem mir gesagt wurde, der otello Vertrag sei widerrufbar. Leider habe ich jetzt erst erfahren, dass das nicht so einfach ist, den otello Vertrag zu kündigen. Habe ich eine Chance auf Widerruf?
    P.S.: Es gibt im otello Vertrag auch eine Datendrosselung, die mir im Beratungsgespräch nicht genannt wurde.

    LG Stefanie

    • Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

      Hallo Stefanie,

      leider muss ich Dir sagen, dass Verträge welche in einem Shop abgeschlossen nicht (bzw. nur sehr schwer) widerrufbar sind. Du kannst nur Verträge mit einer Frist von 14 Tagen widerrufen, wenn sie über das Telefon oder Internet zustande gekommen sind und somit das Fernabsatzgesetz greift. Es besteht die Möglichkeit den Händler im Shop um Kulanz bitten, allerdings muss er da nicht drauf eingehen. Fraglich ist hier die Aussage des Anrufers der meint, dass ein Shop Vertrag widerrufbar sei, denn eigentlich ist der Vertrag, den er mit Dir geschlossen hat der, der widerrufen werden kann.

      Eine Datendrosselung gibt es, bis auf die Unlimited Tarife (eine Übersicht dieser findest Du hier) bei jedem Tarif. Natürlich muss der Händler Dich darauf hinweisen, hat er das nicht, wird es leider schwer für Dich das zu beweisen, denn durch Deine Unterschrift hast Du bestätigt einen alle Informationen erhalten zu haben.

      Es tut mir leid Dir keine positive Antwort geben zu können.

      Viele Grüße

      • Rezan sagt:

        Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass online Mobilvertrag widerrufbar ist, aber im Telefonshop nicht.
        LEIDER bin ich auch davon betroffen 🙁

        • Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

          Hi Rezan,

          unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel wenn der Mobilfunkvertrag als Finanzierungshilfe für das Smartphone dient, ist ein Widerruf möglich. Sonst ist es leider nicht so einfach zu widerrufen wie es Online möglich ist.

          Viele Grüße

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