Handyvertrag im Shop abgeschlossen: Widerrufsrecht, Stornierung und Co.

Handyvertrag widerrufen
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Du hast einen Handyvertrag in einem Shop oder bei einem Einzelhändler wie Media Markt oder Saturn abgeschlossen und möchtest wissen, ob und welche Möglichkeiten des Widerrufs oder der Stornierung es gibt? So ging es auch Gernot, einem meiner Leser, der nach Abschluss ein deutlich günstigeres Angebot gefunden hat und sich mit der Frage nach Widerruf des Vertrags an mich gewandt hat. Ich gehe mal stark davon aus, dass es sich hierbei um keinen Einzelfall handelt – daher möchte ich in diesem Artikel einmal genauer auf die Stornierung oder den Widerruf von in Shops abgeschlossenen Handyverträgen eingehen.v

Handyvertrag im Shop, bei Media Markt oder Saturn abgeschlossen: Gibt es eine Möglichkeit zu widerrufen oder zu stornieren?

In den Elektromärkten sind häufig auch Mobilfunkanbieter wie o2, Vodafone oder mobilcom-debitel vertreten. Dort wird eine Beratung zu aktuellen Smartphones geboten und – wen wundert es – passend dazu auch gleich der Super-Sonder-Knüller-Hammer-Tarif. Da schlägt man doch gern zu. Mir ist das auch schonmal passiert.

Durch geschickte psychologische Verhandlungstricks schließt man irgendwie doch schneller einen Vertrag ab, als eigentlich gedacht.

Zuhause angekommen bemühen dann natürlich viele Verbraucher einen Handytarife Vergleich oder ein Smartphone Bundle Vergleich, um das doch so günstige Angebot mal genauer unter die Lupe zu nehmen. Häufig ist das Ergebnis ernüchternd: Online gibt es deutlich bessere Angebote, günstigere Bundles oder der gesonderter Kauf des Smartphones mit einem leistungsstarken Tarif ist wesentlich preiswerter.

Was nun?

Gibt es eine Widerrufsmöglichkeit bei im Shop oder Elektronikladen abgeschlossenen Handyvertrag? Wie steht es um das Fernabsatzgesetz, von dem wir doch alle schon so viel gehört haben? Wie komme ich wieder raus aus der Nummer?

Fernabsatzgesetz gilt nur begrenzt bei Handyverträgen, die im Shop abgeschlossen wurden

Das Fernabsatzgesetz greift hier leider nicht, denn die 14-tägige Widerrufsfrist gibt es nur bei Handyverträgen, die online abgeschlossen wurden.

Wie mir allerdings von der Verbraucherzentrale Brandenburg mitgeteilt wurde, gibt es ein Widerrufsrecht, welches auch bei Abschluss im Shop gilt. Dafür muss der Wert des Kaufgegenstandes bei mehr als 200 Euro liegen und über den Vertrag finanziert werden. Dabei ist die genaue Höhe der Rate egal – solange der Kaufgegenstand einen Wert von 200 Euro überschreitet. Das gilt übrigens nicht nur für Handy und Smartphones, sondern auch für andere Waren.

Rechtlich handelt es sich bei dem Handyvertrag mit Ratenzahlung um einen sogenannten verbundenen Vertrag mit Finanzierungshilfe. Widerruft der Kunde die Finanzierung, gilt dies zugleich als Widerruf des Handy-Kaufs. Folge: Rückabwicklung.

In der Praxis akzeptieren die Shop-Betreiber das auch ohne Weiteres und nutzen von vornherein entsprechende Widerrufsbelehrungen.  Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann nicht, wenn der Nettodarlehensbetrag unter einer Bagatellgrenze von 200 Euro liegt (§ 506 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 491 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Beispiel: Ein Kunde findet im Shop ein Smartphone, welches mit 250 Euro ausgezeichnet ist. Der Shop bietet an: Bei gleichzeitigem Abschluss eines 24-monatigen Mobilfunkvertrags Kaufpreis 1 Euro. Die Finanzierungshilfe beträgt somit 249 Euro. Die Bagatellgrenze von 200 Euro ist überschritten und dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht zu.

Würde der Kaufpreis für das Handy aber nur 100 Euro betragen, dann wäre selbst bei gleichzeitigem Abschluss eines Mobilfunkvertrages die Bagatellgrenze unterschritten und es bestünde kein Widerrufsrecht.

Im Ergebnis steht dem Verbraucher beim subventionierten Handykauf also ein Widerrufsrecht hinsichtlich des zugleich abgeschlossenen Mobilfunkvertrages zu, wenn sich der Kaufpreis für das Mobilfunkgerät bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags um mindestens 200 Euro gegenüber dem Einzelkaufpreis reduziert.

Widerrufsklausel Handyvertrag

Bei meinen Handyvertrag (bei simply) gibt es eine Widerrufsklausel. Das bedeutet, ich hätte meinen Handyvertrag mit einer Frist von vierzehn Tagen schriftlich widerrufen können.

In einigen Handyverträgen gibt es darüber hinaus Widerrufsklauseln, die genau regeln wer wann und in welcher Frist den Handyvertrag widerrufen kann. Daher mein Tipp: Schau‘ Dir Deinen Handyvertrag genau an und begib‘ Dich auf die Suche nach einer solchen Widerrufsklausel.

Stornierungen auf Kulanzbasis sind gegebenenfalls möglich

Daher solltest Du es in jedem Fall mit einem Widerruf probieren, wenn Du das Smartphone Bundle im Shop abgeschlossen hast und widerrufen möchtest. Eine Vorlage dazu findest Du weiter unten. Sofern es dabei zu Problemen kommt, kannst Du auch auf eine Stornierung auf Kulanzbasis hoffen.

Dazu solltest Du den Händler telefonisch kontaktieren, oder besser noch persönlich aufsuchen und das Problem schildern. Drucke Dir vielleicht auch einen Preisvergleich aus und argumentiere, dass das Angebot bei dem und dem Anbieter doch so viel günstiger ist. Eventuell widerruft der Händler den Vertrag dann oder bietet Dir zumindest noch etwas bessere Konditionen an.

Auch in dieser Branche gilt in der Regel: Der Kunde ist König. Natürlich ist auch der Händler von seiner Verkaufsprovision abhängig, aber vielleicht hast Du ja ein wenig Glück und ein Widerruf des Handyvertrags auf Kulanz oder zumindest eine Nachbesserung der Konditionen ist möglich.

Bei Täuschung ist ein Widerruf ebenfalls denkbar

Sofern der Verbraucher beim Abschluss des Handyvertrags jedoch getäuscht wurde, besteht gegebenenfalls doch ein Widerrufsrecht.

Eine Täuschung liegt beispielsweise dann vor, wenn im Shop oder beim Elektronikhändler im Rahmen einer Vertragsverlängerung versprochen wird, der Vertrag wäre günstiger, in Wahrheit aber teurer ist. Das berichtet beispielsweise teltarif.

Allerdings ist es nicht so ganz leicht, pauschal zu beurteilen, wann eine Täuschung vorliegt und wann nicht. Für mich als juristischen Laien sowieso nicht.

Sofern Du also das Gefühl hast, beim Abschluss Deines Handyvertrags im Shop oder bei Media Markt, Saturn oder einem sonstigen Händler getäuscht worden zu sein, empfehle ich, den Händler zunächst darauf anzusprechen. Vielleicht lassen sich so bereits Probleme im Vorfeld lösen.

Alternativ stehen Dir auch die Verbraucherzentralen in Deiner Nähe zur Verfügung. Dort kannst Du Dich ebenfalls beraten lassen. Ansonsten kannst Du auch direkt einen Rechtsanwalt einschalten und eine Einschätzung anfragen – das ist in der Regel aber mit relativ hohen Kosten für die Erstberatung verbunden.

Vorlage für den Widerruf des Handyvertrags

Sofern Du Deinen Handyvertrag online abgeschlossen hast, der Wert des Smartphones bei mehr als 200 Euro liegt und in monatlichen Raten gezahlt wird oder Dein Vertrag eine Widerrufsklausel enthält, kannst Du den Vertrag schriftlich widerrufen. Dazu kannst Du das folgende Muster verwenden – einfach Deine persönlichen Daten ergänzen und per Einschreiben mit Rückschein an Deinen Mobilfunkanbieter senden.

— MUSTER WIDERRUF —

Max Mustermann

Musterstrasse 1

D-12345 Musterstadt

Anbieter

Anschrift Ihres Anbieters

D-12345 Musterstadt

 

Musterstadt, der XX. Januar 2017 

Betreff: Widerruf – Kundennummer: 1234567, Bestellung: 1234567

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufe meinen am 2. Januar 2017abgeschlossenen Mobilfunkvertrag fristgerecht innerhalb der gesetzlichen Frist.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung meines Widerrufs. Dafür vielen Dank im Voraus.

 

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

Martin Mustermann

— MUSTER WIDERRUF —

Deine Erfahrungen mit dem Widerrufsrecht bei Handyverträgen?

Hast Du schon einmal einen Handyvertrag widerrufen? Gab es Probleme mit Deinem Anbieter oder ist der Widerruf ordnungsgemäß erfolgt? Hinterlasse gern einen Kommentar mit Deinem Erfahrungen beim Widerrufsrecht von Handyverträgen. Ich bin sehr gespannt auf Deinen Erfahrungsbericht, Deine Meinung und Deinen Kommentar! 🙂

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Jannik Degner

Jannik Degner ist der Gründer der smartphonepiloten. Er schreibt und berichtet hier zu aktuellen Themen aus der Welt des Mobilfunks - vom Ratgeber mit hilfreichen Tipps & Tricks über Tarifübersichten mit den besten Angeboten bist zu brandheißen Deals.

Als freier, hauptberuflicher Journalist sowie Mitglied im Deutschen Journalisten Verband Schleswig-Holstein (DJV) arbeitet er mit dem Schwerpunkt Mobilfunk, Telekommunikation, Technik und Smartphones. Er berät, schreibt und berichtet bei den smartphonepiloten von seinen beruflichen wie privaten Erfahrungen mit verschiedenen deutschen Mobilfunkunternehmen und hilft bei Problemen.

Seit 2012 hat er sich der Welt des Mobilfunks verschrieben und interessiert sich für Mobilfunkstandards, Handytarife, aktuelle Smartphones, Technik-Gadgets, den digitalen Lifestyle und das vernetzte Zuhause.

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Schwerpunkte bei den smartphonepiloten

  • Mobilfunk-Tarife in allen Netzen
  • Tarifberatung & Kommentare beantworten
  • redaktionelle Planung & Ideenfindung

Hobbies außerhalb der Arbeit

  • Musik hören/spielen
  • alles Kulinarisches
  • ambitionierter Hobby-Läufer

Android oder iOS?

iOS seit ich denken kann. :) Eingestiegen mit dem iPod touch im Jahr 2007, dann hin zum ersten iPhone und schließlich nahezu jede Generation des iPhone mitgenommen.

Dein aktuelles Smartphone?

Derzeit nutze ich ein iPhone XR und ein iPhone X. Im Rahmen von Testberichten aber auch gern mal verschiedene andere Smartphones.

Dein aktueller Handytarife?

Ich verwende aktuell den MagentaMobil M der vorherigen Generation mit 6 GB Datenvolumen, Allnet Flat, SMS Flat und StreamOn.

Artikel & Beiträge von Jannik Degner

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94 Responses

  1. Chris sagt:

    Hallo. Ich habe heute im Media Markt einen Handyvertrag abgeschlossen und zu Hause habe ich gemerkt dass anstatt des gewünschten Vodafone ich Telekom als Anbieter bekommen habe. Kann man da was machen?

    • Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

      Hallo Chris,

      in der Regel sind die Mitarbeiter dort recht Kulant, sodass es sicher eine Möglichkeit gibt das Netz zu wechseln. Am besten gehst Du einfach noch einmal vorbei, schilderst den Fall und dann wird sicher eine Lösung finden lassen.

      Viele Grüße

  2. Lisa sagt:

    Hallo 🙂
    Ich habe heute bei mobilcom debitel einen verlängerungsvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag beinhaltet das iPhone 11 , 8gb im Monat, allnetflat und Versicherung.

    Im Monat soll ich dafür 66 Euro zahlen, und vorab eine Einmalzahlung von 299 Euro.

    Der Vertrag wurde im Shop abgeschlossen.
    Leider war ich so naiv und habe mich vorher nicht im Internet über die Preise erkundigt.
    Das i Phone 11 kostet 800 Euro auf Apple Internetseite.

    Meine Frage ist jetzt, habe ich irgendeine Chance den Vertrag zu wiederrufen?

    • Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

      Hi Lisa,

      also die Chance den Vertrag zu widerrufen ist recht gering. Wenn Du das Smartphone noch nicht bzw. sehr wenig genutzt hast, würde ich mich an den Shop wenden und um einen Widerruf bzw. Änderung der Vertragsverlängerung bitte. Du kannst nur an die Kulanz des Shops appellieren.

      Du mir leid, dass ich Dir nichts andere sagen kann.

      Viele Grüße

      • Anja sagt:

        Hallo,
        Meine Mutter (65) war heute im Mediamarkt und wollte sich bezüglich eines Smartphones beraten lassen. Es wäre ihr erstes und nach 2 Stunden im Markt hatte sie dann plötzlich ein Handy mit Vertrag bei Mobilcom-Debitel.
        Sie fühlte sich überrumpelt und total falsch beraten. Obwohl der Mitarbeiter wusste, dass sie nicht weiß, ob sie das überhaupt zu Handhaben schafft, wurde sie nicht darüber informiert, dass sie von diesem Vertrag nicht wieder zurücktreten kann.
        Ich habe mir den Bertrag durchgelesen und finde einige Eckpunkte, die ich sehr ungünstig für sie finde.

        Wie kann sie jetzt doch noch den Vertrag rückgängig machen?
        Gibt es in ihrem Fall eine „Täuschungsklausel“?

        Ich bin für jede Hilfe dankbar.

        Liebe Grüße

        • Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

          Hallo Anja,

          das tut mir leid zu lesen. Leider gibt es immer wieder „schwarze Schafe“.

          Eine „Täuschungsklausel“ oder ähnliches gibt es leider nicht. Ebenfalls besteht kein Rücktrittsrecht, da der Vertrag im Shop und im Beisein eines Mitarbeiters abgeschlossen wurde. Hier wird, auch seitens des Gesetzgebers unterstellt, dass eine ausführliche Beratung erfolgte und somit besteht kein Rücktrittsrecht. Das hat man mit der Unterschrift unter dem Vertrag bestätigt.

          Ich würde Dir empfehlen zunächst den Media Markt aufzusuchen und dem Mitarbeiter den Fall zu schildern und um eine Stornierung zu bitten. Sollte das nicht möglich sein, verlange den Vorgesetzten des Mitarbeiters bzw. wende Dich an eine Weisungsbefugte Person. Schildere dort ebenfalls den Fall.

          Auch mobilcom-debitel solltest Du kontaktieren und den Fall schildern. Du wirst dann vermutlich mehrfach weitergeleitet, das solltest Du aber in Kauf nehmen, denn dort kann Dir auch geholfen werden. Schreibe Dir (das gilt auch für Media Markt) unbedingt die Namen auf, sowie die Uhrzeit wann Du mit wem telefoniert oder gesprochen hast.

          Sollte das alles keinen Erfolg bringen, ist es sinnvoll einen Anwalt aufzusuchen und ggf. kann auch die Presse bzw. die Verbraucherzentrale unterstützend einwirken. Das kannst Du auch gern als „Argument“ verwenden.

          Hier noch ein Tipp: Nutze nach Möglichkeit weder die SIM-Karte noch das Smartphone. Sollte es zu einer Stornierung kommen, wird dies geprüft und sollte da tatsächlich eine Nutzung vorhanden sein, kann es zu Kosten kommen.

          Ich hoffe, das hilft Dir etwas weiter.

          Viele Grüße

  3. fopa tchinda nadia sagt:

    ich habe ein Handy Vertrag bei Saturn abgeschlossen am freitag Kamm ich zu hause konnte ich kein anrufe per Whatsap machen und in Facebook verbinden ,war ich am Samstag im Saturn wollte ich den Vertrag widerrufen. der sagt es ist unmöglich muss ich 24 Monaten behalten.mein frage ist mein Vertrag Widerrufen ?

    • Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

      Hi,

      wenn Du das Smartphone mit Vertrag in einem Shop gekauft hast, hast Du tatsächlich kein Widerrufsrecht. Aber, ist das Smartphone oder die SIM-Karte defekt, hast Du ein Recht auf Nachbesserung. Der Händler muss Dir das Smartphone tauschen bzw. reparieren. Ich empfehle Dir daher noch einmal in den Shop zu gehen, um dort das Recht auf eine einwandfreie Ware einzufordern.

      Noch ein Tipp: Sollte das Smartphone defekt sein, hast Du innerhalb der Gewährleistung das Recht die Art der Nachbesserung zu wählen. Du musst als keiner Reparatur zustimmen, sondern kannst direkt einen Tausch der Ware verlangen.

      Viele Grüße

  4. Natalija sagt:

    Hallo,
    ich wollte mir ein Handy in Media Markt kaufen während der Mitarbeiter alles ausfüllte fragte er was für einen Anbieter wir haben. Wir zahlen monatlich bei 1&1 14 Euro für 4gb. Er antwortete daraufhin das sei total schlecht hier würden wir einen besseren Vertrag bekommen (mobil-com debitel 24-Monatsvertag)er meinte direkt das er uns auch eine Kündigung jetzt schreiben könne. Er erzählte uns das wir 20gb bekommen würden auf zwei Handys verteilt für 30€ im Monat plus die ganzen Grundgebühren und etc. Zuhause angekommen sehen wir auf unseren Karten stehen 2x 2gb und einmal 8gb (hatte noch gefragt ob es nicht was zwischen 4 und 10gb geben würde und er sagte nein dies sei nicht möglich) wobei wir bei 1&1 so viel telefonieren und sms schrieben können wie wir wollen. Bei mobil-com debitel wird alles extra gezahlt. Also im Endeffekt zahlen wir viel mehr für weniger! Das alles wird ab November aktiviert. Können wir den Vertrag nicht zurück ziehen aufgrund dieser Tatsachen? Würde mich über eine Antwort freuen da wir für diese 2 Jahre jetzt insgesamt 2.800 Euro zahlen müssen und für unseren alten Vertrag 1.200 Euro DEUTLICH TEURER. Danke im Voraus.

  5. Anke Koch sagt:

    Ich habe am 25.1. 19 in einem Mobilcom Debitel Shop einen Handyvertrag ohne Handy bei Klarmobil in Auftrag gegeben,obwohl mein jetziger Vertrag noch bis 15.6.19 bei Mobilcom debitel läuft.
    Zu Hause sind mir im Nachhinein doch noch Fragen gekommen,die ich kurze Zeit später im Shop noch einmal erfragen wollte.
    In dem Gespräch wurden mir Details nicht oder nur sehr zögerlich beantwortet.
    Und der Auftrag deckte sich nicht so ganz mit meinen Wünschen.
    Kurzum wollte ich von dem Aufrag zurücktreten,der Mitarbeiter aber plötzlich immer aggressiver mir gegenüber wurde bis hin zu beleidigend.
    Nach langer Diskussion wollte er den Widerspruch veranlassen und mich dann in ein bis zwei Tagen zurückrufen,ob der Widerspruch bei Klarmobil akzeptiert wurde.
    Vorsichtshalber habe ich selbst einen Widerspruch geschrieben und per Einschreiben an Klarmobil verschickt.
    Seit 1 1/2 Wochen warte ich nun ,aber es kommt keine Bestätigung.
    in meiner Formulierung hatte ich VERTRAGSWIDERSPRUCH geschrieben statt AUFTRAGSWIDERSPRUCH.
    Deshalb hatte mir eine TelefonischeMitarbeiterin von Klarmobil mitgeteilt,
    Das es bisher zu keinem Vertrag gekommen sei.,erst bei Freischaltung am 5.4..
    Und ab dem Datum könnte ich widersprechen.
    Ich möchte aber nicht noch wochenlang warten.
    Wird mein Widerspruch nun nicht akzeptiert,weil ich VERTRAGSWIDERSPRUCH statt AUFTRAGSWIDERSPRUCH geschrieben habe?

  6. Macit sagt:

    schönen guten tag

    mein bruder hat ein vertrag bei Saturn abgeschlossen über mobilcom debitel als netz Vodafone. 8gb jedoch kein lte normal 3g netz. nun zuhause angekommen stellte er beim nutzten fest dass das Internet sehr sehr langsam ist. zum beispiel bei instragram oder facebook braucht es 40-50sekunden bis mal was lädt oder eine Seite geöffnet wird. es ist wirklich viel zu langsam obwohl er 3g hat. nun war ich bei Saturn und dort meinte man mir dass das widerrufen nur online möglich ist und man bei Vertragsabschlüssen darauf hingewiesen wird was jedoch nicht erfolgt ist.
    ich war bei mobilcom debitel und dort meinte man mir das zurzeit vodafone netzte über debitel sehr belastet sind und dieses problem sehr viele kunden betrifft.
    So meine Frage was kann ich tuen? welche Chancen hat mein bruder ? Möchte nicht dass er 2 Jahre umsonst nur mit einem sehr langsamen Internet zu tuen hat.

    • Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

      Hallo,

      ich würde dir zunächst empfehlen eine Netzprüfung durch mobilcom-debitel durchführen zu lassen. Wenn sich daraufhin herausstellt, dass an deiner Adresse der Empfang nicht ausreichend ist, besteht die Möglichkeit, dass mobilcom-debitel dir einen Wechsel in ein anderen Mobilfunknetz anbietet. Hier ist es sinnvoll vorab zu testen welches Netz an deiner Adresse funktioniert.

      Ob eine Sonderkündigung in Frage kommt, lässt sich schwer abschätzen da zunächst die Ergebnisse der Netzprüfung abgewartet werden müssen.

      Viele Grüße

  7. Example sagt:

    „Schlechte Karten: Fernabsatzgesetz gilt nicht bei Handyverträgen“
    Wenn ein teures Telefon teil vom Vertrag ist (Finanzierungshilfe), kann man scheinbar trotzdem zurücktreten:
    Urteil vom Dortmunder Gericht Aktenzeichen 417 C 3787/10, siehe: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=AG%20Dortmund&Datum=13.10.2010&Aktenzeichen=417%20C%203787%2F10

    Lüneburg und Münster haben ähnliche Entscheidungen zugunsten des Kunden getroffen.

  8. Melissa sagt:

    Ich habe heute ein vertrag mit Handy abgeschlossen. Monatlich sollen 29.99€ anfallen. Ich habe mir die App von mobilcom-debitel herunter geladen und dort wird angeben das ich zusätzlich monatlich eine Grundgebühr von 13,99€ zahlen muss. In meinem Vertrag stehen lediglich die 29.99€, 39.99 Anschlusspreis einmalig und
    1,99€ monatlich für Einzelnachweis.
    Von dem Grundpreis hat mir der nette Herr nichts gesagt, zudem meinte er auch das es bei den 29,99€ im Monat bleibt und nichts zusätlich kommt.
    Auf dem Blatt was ich unterschrieben hab steht zusätzlich 3€ Grundpreis-Rabatt pro Monat und etwas von Monile Sicherheit.
    Ist diese falsche Beratung ein Grund den Vertrag auszulösen. Mir wurden, trotz nachfragen, ja Informationen nicht erzählt.
    Ich bin leider noch sehr neu in diesem Thema und dies ist mein erste Vertrag mit Handy. Jetzt fühle ich mich nur ein wenig falsch beraten…

    • Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

      Hallo Melissa,

      es tut mir leid das du solche Erfahrungen gemacht. Zunächst solltest du herausfinden, welcher Tarif und welche Optionen genau zu deinem Vertrag hinterlegt sind. Leider ist das oft sehr unübersichtlich dargestellt, daher empfehle ich dir den Kundenservice zu kontaktieren. Dort solltest du dir eine genaue Auflistung aller Dienste, Gebühren und Gutschriften geben lassen, denn einige Dienste haben haben eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Diese solltest du schnellstens stornieren.

      Des Weiteren solltest du dem Kundenservice genau erzählen was vorgefallen ist und was in deinem Vertrag stehen sollte. In der Regel lässt sich dafür eine Lösung finden.

      Ich würde empfehlen, in Zukunft einen anderen Shop aufzusuchen und alles weitere über den Kundenservice zu regeln.

      Viele Grüße

  9. Irmgard Kerger sagt:

    Moin moin aus Hamburg,
    Habe nur noch Kopfschmerzen!
    Mein o2Vertrag wurde fristgerecht gekündigt mit Rufnumnermitname durch Vodafone. Läuft auch alles rund!

    Vertragsverlängerung ohne schriftliche. Einwilligung der Vertragsinhaberin in einem o2Handyshop durch dritte?

    Ist es wirklich möglich das eine dritte Person, einfach so in den o2 Shop gehen kann und meinen Vertrag verlängern kann ohne Vollmacht/Einwilligungserklärung von mir? Vertragsinhaber bin ich und unterschrieben wurde die Verlängerung
    mit dem Vor und Nachnamen der dritten Person.
    Sprich Vertragsinhaberin und Unterschrift nicht identisch auf Verlängerungsvertrag. Zur info, der Angestellte des o2 Shops hat meine Kundenkenzahl
    „Nicht“ von der dritten Person erhalten, da diese die nicht wusste, sondern hat eigenmächtig mehrere Varianten eingegeben uns so meine Kundenkenzahl geknackt um in den Vertrag zu kommen, mit der Aussage das es meistens eine Kombi der Geburtsdaten seien.

    !!Die dritte Person wird von mir nicht beklagt, da es ein versehen war!!!

    Diese wollte einen ganz anderen Vertrag verlängern. Erst beim unterschreiben bemerkte die dritte Person, das es sich nicht um den eigenen sondern fremt Vertrag handelt und hat vor Ort im o2 Shop sofort auf den Fehler des Angestellten aufmerksam gemacht und bat in den Vertrag zu stornieren, dieses verweigerte er bis heute! Schließlich hat er ja den Personalausweis zum vergleich gehabt, spätestens hier hätte das dem Angestellten auffallen müssen, das die Vertragsdaten nicht übereinstimmen!

    O2 verweist auf Shop, kann nichts machen.

    Ist der Vertrag eigentlich gültig? Wie komme ich als Vertragsinhaberin da wieder raus?

    Lg. Und Danke fur jeden Tipp/Rat

    • Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

      Hallo Irmgard,

      eine Vertragsverlängerung darf nur durch den Vertragsinhaber oder bevollmächtigte Person durchgeführt werden. Der Shopinhaber muss irgendeine Art der Identifizierung durchgeführt haben um die Vertragsverlängerung durchzuführen. Das sollte grundsätzlich mittels personalausweis passieren.

      Da aber die dritte von dir nicht beklagt wird, hast du auch eigentlich keine Möglichkeit dagegen vorzugehen, da ja nicht nachgewiesen werden kann das diese Person nicht in deinem Auftrag gehandelt hat. Da die Vertragsverlängerung im Shop durchgeführt wurde hast du auch kein Rücktrittsrecht so lang alle Vertragsbedingungen erfüllt werden. Ich kann dir nur raten dem Shopmitarbeiter darüber aufzuklären das er eine Verlängerung nicht mit dem Vertragspartner und auch keiner berechtigten Person gemacht hat und das der diese stornieren soll. Kommt er dem nicht nach, kannst du ihn natürlich darum bitte wie er denn die Identifizierung der Vertragspartners durchgeführt haben will, da du selbst ja nicht anwesend warst. Manchmal ist es auch hilfreich den Shopinhaber dafür zu sprechen.

      Viele Grüße

      • Irmgard Kerger sagt:

        Danke vielmals für ihre Nachricht. Ich habe die im Shop richtig unter Druck gesetzt und habe Kontakt zur Hauptfiliale mit Inhaber der Kette aufgenommen. Schriftlich wurde mir bestätigt, das ohne eine Vollmacht des Vertragsinhabers keine gültigen Verträge zulässig und rechtskräftig sind. Habe genau heute eine schriftliche Bestätigung von o2 bekommen, das der Vertragsabschluss nicht im sinbe von i2 rechtskräftig ust und somit sofort gelöscht wurde! 🙂

  10. Ankica sagt:

    Hallo,
    ich habe vor zwei Tagen einen Handyvertrag im o2 Shop abgeschlossen. Leider habe ich erst später festgestellt, daß mir die Form der Rechnung, die ich monatlich bekomme, nicht zusagt, da die monatlichen Kosten für Handy und SIM-Karte nicht auf einer Rechnung sondern auf zwei Rechnungen getrennt erstellt werden. Ich bin sofort zum Verkäufer zurück und habe ihm das erklärt und wollte meinen Vertrag stornieren. Nach langem hin und her (ich musste am nächsten Tag nochmal kommen, wenn die Chefin da ist) haben sie mir dann den Handyvertrag storniert und das Handy zurückgenommen. Die SIM Karte aber nicht! Die müsse ich behalten da man diesen Vertrag angeblich nicht stornieren kann! Dadurch daß ich das Handy zurückgegeben habe, ändern sich aber jetzt die monatlichen Tarifkosten und es wird ohne Handyvertrag wesentlich teurer.
    In den Unterlagen habe ich eine Widerrufsbelehrung der Telefonica für den Kauf von Ware mit Ratenzahlungsvereinbarung bekommen, aber ich weiß nicht, ob das auch für die SIM-Karte gilt.
    Können Sie mir einen Rat geben was ich machen soll?

    Vieln Dank!
    Ankica

    • Thomas Kämmer Thomas Kämmer sagt:

      Hallo Ankica,

      aus Deiner Erzählung heraus entnehme ich das zwei verschiedene Verträge zustande gekommen sind. Zum einen der Ratenvertrag über das Smartphone und zum anderen der Mobilfunkvertrag. Der Ratenvertrag für das Smartphone wurde storniert und damit entfallen hier die monatlichen Kosten. Da die Kosten aber wegfallen, sollte die Grundgebühr für den Tarif eigentlich billiger werden, es sei denn es handelt sich um ein Bundle-Angebot.

      Wenn es ein Bundle-Angebot war und der Rabatt auf den mtl. Grundpreis nur gewährt wird bei gleichzeitigen Erwerb eines Smartphones so hast du eigentlich auch ein Rücktrittsrecht vom Mobilfunkvertrag. Wenn dies aber unabhängig voneinander war und es auch nirgendwo vereinbart ist, dann hast du leider keine Chance aus dem Mobilfunkvertrag herauszukommen.

      Ich empfehle Dir Dich noch einmal mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen und ihm zu schildern, dass eine Preiserhöhung für Dich nicht in Frage kommt und Du das Angebot unter bestimmten Bedingungen angenommen hast. In der Regel lässt dabei auch eine Lösung finden.

      Viele Grüße

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