Telekom StreamOn vor dem Aus? Gerichtsbeschluss besagt: StreamON muss geändert werden

Telekom Urteil gegen StreamON
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Mit dem gestrigen Urteil bestätigte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) den Beschluss der Vorinstanz und wies den Eilantrag der Telekom ab.

Worum es bei dem Rechtsstreit geht und wie es mit StreamON weitergehen könnte, verraten wir Dir hier.

StreamON darf es in der jetzigen Form nicht mehr geben

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat den Beschluss der Vorinstanz bestätigt und damit das Ende der StreamON-Option wie wir sie jetzt kennen eingeläutet.

Der Bonner Netzbetreiber verstoße gegen die Netzneutralität und müsse die Option ändern oder vom Markt nehmen. Dies war das letzte Rechtsmittel der Telekom und nun muss die Telekom handeln.

Mit Netzneutralität ist unter anderem die Gleichbehandlung von Daten bei der Übertragung im Internet gemeint. Das bedeutet, es darf keine Einschränkungen geben, unabhängig davon ob Du online ein Video schaust oder Musik hörst.

Was ist passiert?

Die Bundesnetzagentur stört sich an genau zwei Punkten der sog.“Zero-Rating“-Option (so werden Optionen genannte, die keinen Einfluss auf die Drosselung des Datenvolumens haben).

Zum einen moniert die Bundesnetzagentur die Ungleichbehandlung beim Online Video schauen mit StreamON. Schaust Du nämlich Dein Lieblingsfilm oder Deine Lieblingsserie unterwegs, so ist dies nur in SD-Qualität möglich während es im heimischen WLAN in HD bzw. Ultra HD möglich ist.

Zum anderen verstößt die Telekom mit der StreamON-Option gegen die EU-Regulierung da diese nur in Deutschland anwendbar ist.

Wie geht es jetzt weiter?

Dass die Telekom nun handeln muss, steht außer Frage nur wie, das steht noch nicht fest. Ein Sprecher der Telekom zu dem Thema sagt:

„Wir werden jetzt prüfen, wie wir mit dem Urteil umgehen. Wir erwarten, dass die Bundesnetzagentur durch eine angemessene Umsetzungsfrist die nun erforderlichen Anpassungen ermöglicht. Von der Rechtmäßigkeit von StreamOn sind wir weiterhin überzeugt und werden auch zukünftig alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.“

StreamON wird also bleiben, nur nicht mehr in der jetzigen Form. Es bleibt abzuwarten wie es weitergeht und wie die Telekom mit dem endgültigen Urteil umgehen wird.

Was bedeutet das für mich?

Erstmal wird sich für Dich nichts ändern. Du kannst StreamON genauso weiter nutzen wie bisher auch. Was sich aber zukünftig ändern wird, kann man heute noch nicht sagen. Laut Aussage der  Telekom soll die Option weiterhin kostenfrei für alle Magenta Kunden bleiben. Wenn jedoch Streaming in HD Qualität und die Auslandsnutzung hinzukommt ist es fraglich ob die Option kostenfrei bleibt.

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Thomas Kämmer

Thomas Kämmer ist der Tarifexperte im Team der smartphonepiloten und hat auf so ziemlich jede Frage rund um das Thema Mobilfunk die passende Antwort. Er hat jahrelang bei einem bekannten deutschen Mobilfunkunternehmen namens mobilcom-debitel im Kundenservice gearbeitet und ist daher Experte im Bereich Handytarife, Datentarife, Surfsticks & Co.

Außerdem kennt er durch seine Erfahrung im Customer Service im Mobilfunk die vielen Tricks der Anbieter genau und weiß, worauf Du als Verbraucher besonders achten solltest. Das gilt nicht nur beim Gespräch mit der Hotline, sondern auch bei der Recherche und der Auswahl des richtigen Angebots.

Bei den smartphonepiloten berichtet Thomas Kämmer von seinen Erfahrungen und steht Dir mit seinem nahezu unerschöpflichen Know-how sowohl bei Tarif- und Vertragsfragen als auch bei technischen Problemen zur Verfügung.

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Schwerpunkte bei den smartphonepiloten

  • Tarife auf Aktualität prüfen und generell Tarifliche Anpassungen
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  • Fussball
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  • Online-Gaming

Android oder iOS?

iOS

Lange Zeit ein Android User jedoch nie einverstanden mit der Update-Politik einiger Hersteller. Ebenfalls war das Übertragen von Daten in der Vergangenheit nicht so einfach wie heute.

Daher erfolgte der Wechsel auf iOS und damit bin ich auch zufrieden!

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