o2 Roaming: So wechselst Du in den regulierten EU-Roamingtarif
Auch o2 verzichtet auf die automatische Umstellung von alten Tarifen in die regulierte Roamingoption. Damit können im Ernstfall deutlich höhere Kosten entstehen. Um als Bestandskunde bei o2 in den regulierten Roamingtarif zu wechseln, muss eine SMS geschickt werden. Verbraucherschützer prüfen bereits eine Klage gegen die Konzernmutter Telefónica. In diesem Beitrag erfährst Du, wie Du bei o2 in den regulierten Roamingtarif wechseln kannst.
o2 Bestandskunden: Wechsel in den regulierten Roamingtarif kann sich lohnen
So wechselst Du in den regulierten o2 Roamingtarif
Seit dem 15. Juni 2017 ist die neue EU-Roaming Verordnung in Kraft – damit dürfen keine Entgelte mehr im EU-Ausland für Verbindungen innerhalb des Reiselandes und nach Deutschland berechnet werden. Allerdings gibt es leider viele Tricks und unterschiedliche Auslegungen bei der Gestaltung der Roaming Verordnung: So sieht der Anbieter o2 beispielsweise vor, dass zunächst eine SMS geschickt werden muss, damit der regulierte Roamingtarif greift.
Bestandskunden sollten sich daher sorgfältig über ihren Handytarif bei o2 informieren und im Falle eines deutlich schlechtere Roamingpakets in den regulierten Roamingtarif wechseln:
Um den Wechsel anzustoßen, ist es notwendig, eine SMS mit dem Inhalt „JA“ an die Kurzwahl 65544 zu senden. Anschließend wir Dein Tarif auf die regulierte Roamingoption umgestellt. Sobald der o2 Roaming Wechsel vollzogen ist, erhältst Du eine Bestätigung per SMS – das ist in der Regel am nächsten Werktag der Fall.
Verbraucherschützer bereiten Klage gegen o2 vor
Das Vorgehen stößt bei vielen Verbrauchern nicht gerade auf viel Gegenliebe. Den einen oder anderen o2-Bestandskunden, der sich durch die EU-Roaming Verordnung in Sicherheit wägte, hat es bereits böse erwischt. Auch die Verbraucherschützer in Deutschland sind alles andere als begeistert von der Roaming Auslegung bei o2 bzw. der Telefónica. Aktuell wird eine Klage gegen den Mobilfunkanbieter o2 erwogen.
Eine vorhergegangene Abmahnung des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) blieb erfolglos, so dass nun eine Klage geprüft wird.