Unfallrisiko Smartphone am Steuer: Welche Strafen & Bußgelder drohen?
Du sitzt im Auto und Dein Smartphone klingelt. Klar, telefonieren solltest Du während der Fahrt nicht. Aber an der Ampel eben kurz die neue Nachricht zu lesen kann doch nicht schaden, oder? Hier zeige ich Dir, was Du mit dem Smartphone am Steuer wirklich machen darfst und wann Strafen drohen.
SMS, WhatsApp-Nachrichten, Anrufe: Wie Dich das Smartphone beim Autofahren ablenkt
Schärfere Strafen für Smartphone-Nutzung am Steuer gefordert
Im Auto mal eben schnell eine SMS lesen. Beim Warten an der Ampel kurz eine WhatsApp-Nachricht schreiben. Die Verlockung ist oft groß, das Handy am Steuer und beim Autofahren in die Hand zu nehmen. Bist Du ihr auch schon mal erlegen?
Dann geht es Dir wie vielen Autofahrern. Forscher der TU Braunschweig beobachteten 12.000 vorbeifahrende Autos. 4,5 Prozent der Fahrer tippten während der Fahrt auf ihrem Smartphone. Auf der Autobahn nimmt sogar gut jeder zehnte Fahrer sein Mobiltelefon in die Hand, stellte die TU während einer weiteren Untersuchung fest.
Selbst, wenn der Blick aufs Handy nur wenige Sekunden dauert: Die Ablenkung durch das Handy am Steuer kann schwere Folgen haben. Der ADAC schätzt, dass jeder zehnte Autounfall mit Verletzten oder Toten zustande kommt, weil der Fahrer abgelenkt war.
Beim 55. Verkehrsgerichtstag Ende Januar 2017 in Goslar stand daher das Thema „Unfallursache Smartphone“ im Fokus. Auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag beraten jedes Jahr Juristen, Wissenschaftler und Verkehrsexperten über die Verkehrsgesetzgebung. Sie fordern vor allem verschärfte Strafen für die Smartphone-Nutzung während der Autofahrt.
Um für das Thema zu sensibilisieren, wünscht der Verkehrsgerichtstag zudem mehr Aufklärung. Er empfiehlt, die Risiken des Smartphones am Steuer in die schulische Verkehrserziehung aufzunehmen und Aufklärungskampagnen zu starten. Zugleich fordern die Teilnehmer technische Lösungen, die den Fahrer daran hindern, während der Fahrt zu Kommunikations- und Unterhaltungsmedien zu greifen.
Es drohen 60 € Bußgeld – und bald soll die Strafe noch höher ausfallen
Wirst Du mit dem Smartphone am Steuer erwischt, sieht die Straßenverkehrsordnung seit Januar 2017 ein Bußgeld in Höhe von 60 € und einen Punkt in Flensburg vor.
Geschieht ein Unfall und Du warst als Fahrer nachweislich abgelenkt, musst Du außerdem für die Unfallfolgen haften. Du musst also für die Schäden aufkommen. Bei einem Unfall mit Personenschaden kann Dich das extrem viel Geld kosten und Schadensersatzzahlungen nach sich ziehen.
Diese Strafe scheint aber viele Autofahrer nicht abzuschrecken, wie die oben zitierte Umfrage zeigt. Die Teilnehmer des Verkehrsgerichtstages fordern daher höhere Geldbußen sowie ein Fahrverbot für Autofahrer, die wiederholt mit dem Smartphone hinterm Steuer erwischt werden.
Die Forderung nach höheren Strafen findet sich auch in einem Gesetzesentwurf des Bundesverkehrsministeriums wieder. Wer hinter dem Steuer mit dem Smartphone in der Hand erwischt wird, soll in Zukunft statt 60 € 100 € Geldbuße zahlen. Für schwere Verstöße drohen Geldbußen zwischen 150 und 200 € und zusätzliche Fahrverbote.
Zukünftig auch Tablets am Steuer verboten
Der Gesetzesentwurf von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt sieht aber nicht nur eine Anhebung der Strafen vor. Die Vorschriften in der Straßenverkehrsordnung zum Telefonieren am Steuer sind immerhin schon mehr als 15 Jahre alt. Neue technische Entwicklungen haben sie noch gar nicht erfasst. Es ist also an der Zeit, sie zu erweitern.
Genau das soll mit der geplanten Gesetzesänderung geschehen. Der Gesetzesentwurf weitet das Handy-Verbot ausdrücklich auf Tablets, E-Bookreader und ähnliche technische Geräte aus.
Falls Du also in die Verlockung kommen solltest, im stockenden Berufsverkehr mit dem Tablet im Internet zu surfen: Lass es lieber. Künftig gilt auch das als explizit Verletzung der Straßenverkehrsordnung.
Erstmals erfasst das Verbot zudem ausdrücklich das Tippen von E-Mails und SMS sowie die Nutzung von Videobrillen. Die bestehende Gesetzgebung vernachlässigt diese Punkte bisher.
Smartphone am Steuer: Was ist erlaubt, was nicht?
Soweit die Pläne des Verkehrsministers. Doch welche Form der Handy-Nutzung verbietet die Straßenverkehrsordnung derzeit?
Fährst Du Auto, solltest Du nicht mit dem Smartphone in der Hand telefonieren. So viel ist den meisten Autofahrern klar.
Das Smartphone-Verbot am Steuer geht aber über das eigentliche Telefonieren hinaus. Sobald Du am Steuer sitzt und der Motor läuft, darfst Du das Smartphone nicht mehr in die Hand nehmen (siehe § 23 der StVO). Das betrifft alle Funktionen, zum Beispiel auch:
- das Fotografieren
- das Schreiben von SMS und Messages
- das Wegdrücken von eingehenden Anrufen oder Nachrichten
- die Kontrolle, ob das Gerät ausgeschaltet ist
Selbst, wenn Du das Smartphone nur in die Hand nimmst, um auf die Uhr zu schauen, ist dies bereits verboten.
Du darfst das Smartphone allerdings an den Beifahrer weitergeben.
Diese Regeln solltest Du auch beachten, wenn Du in einem Auto mit Autopiloten unterwegs bist. Auch beim Fahren mit hoch- und vollautomatisierter Fahrzeugsteuerung bist Du verpflichtet, den Verkehr im Auge zu behalten.
Wie sieht es aus, wenn das Handy in einer Halterung steckt?
Hast Du das Smartphone in Deinem Wagen in einer Halterung angebracht?
In diesem Fall musst Du es zur Benutzung nicht in die Hand nehmen. Das Tippen auf dem Display ist derzeit noch nicht ausdrücklich verboten. Tritt der neue Gesetzesentwurf in Kraft, wird sich das jedoch ändern.
Darfst Du das Handy als Navi benutzen?
Viele Autofahrer nutzen ihr Smartphone als Alternative zum Navigationssystem. Das ist vollkommen erlaubt.
Allerdings solltest Du dafür eine Smartphone-Halterung verwenden. Programmiere das Navi außerdem, bevor Du losfährst.
Tippst Du auf dem Smartphone, bist dadurch abgelenkt und verursachst einen Unfall, haftest Du nämlich wie oben erwähnt für die Folgen. Ob Du das Smartphone dabei in der Hand gehalten hast oder es sich in einer Halterung befand, ist für die Haftung unerheblich.
Darfst Du an einer roten Ampel telefonieren?
Die Ampel steht auf Rot und will einfach nicht auf Grün springen. Das ist doch die Gelegenheit, um ein schnelles Telefonat zu erledigen, oder?
Auch an der Ampel gilt allerdings: Solange der Motor läuft, darfst Du das Smartphone nicht in die Hand nehmen.
Stellst Du den Motor ab und telefonierst dann, ist dies zulässig. Das trifft auch zu, wenn eine Start-Stopp-Automatik den Motor ausschaltet.
Im Stau gilt dieselben Regel: Läuft der Motor nicht, darfst Du telefonieren.
Wie kannst Du einen Notfall melden?
Du bist auf der Autobahn an einem Unfall vorbeigefahren und möchtest den Notfall melden? Dann fahre auf den Standstreifen, schalte den Motor aus und telefoniere von dort.
Wer jetzt glaubt, auf den Standstreifen zu fahren sei auch eine gute Möglichkeit, um diesen einen wirklich wichtigen Anruf anzunehmen: falsch gedacht!
Ohne Not auf den Standstreifen zu fahren ist nämlich eine Ordnungswidrigkeit.
Das Handyverbot gilt auch für Radfahrer
Nicht nur Autofahrer lassen sich durch ihr Smartphone ablenken. Das Handy-Verbot gilt daher auch für Fahrradfahrer.
Wirst Du mit dem Smartphone am Steuer auf dem Fahrrad erwischt, droht eine Geldbuße von 25 €. Der aktuelle Gesetzesentwurf will diese Strafe auf 55 € anheben.
Möchtest Du auf dem Rad telefonieren, musst Du eine Freisprecheinrichtung verwenden. Der Kopfhörer darf aber nur ein Ohr abdecken, damit Du andere Verkehrsteilnehmer noch hören kannst.
Übrigens: Selbst als Fußgänger kannst Du mit einem Bußgeld von fünf bis zehn € belangt werden, wenn Dich Dein Smartphone so sehr ablenkt, dass Du die Verkehrsregeln vernachlässigst.
Handy am Steuer: Was ist und bleibt erlaubt?
Willst oder kannst Du auf das Telefonieren am Steuer nicht verzichten, brauchst Du eine Freisprecheinrichtung für Dein Smartphone.
Viele Fahrzeuge haben heute eine technische Lösung integriert, mit der sie das Smartphone einbinden, Telefongespräche ermöglichen und Nachrichten vorlesen.
Darüber hinaus gibt es mobile Plug and Play-Modelle, die Du mit dem Zigarettenanzünder des Wagens verbindest. Die meisten heute erhältlichen Freisprecheinrichtungen nehmen per Bluetooth Verbindung mit dem Smartphone auf.
Wichtig ist eine möglichst einfache Bedienung. Musst Du erst lange mit der Freisprecheinrichtung hantieren, lenkt Dich dies nicht weniger ab als die Bedienung des Smartphones. Anrufe solltest Du annehmen können, ohne den Blick von der Fahrbahn abwenden zu müssen.
Was der neue Gesetzesentwurf erlauben will
Der neue Gesetzesentwurf des Bundesverkehrsministeriums verbietet nun nicht nur. Einige Dinge möchte die Gesetzesänderung erstmals auch explizit erlauben. Dazu gehören:
- die Sprachsteuerung
- die Vorlesefunktion für Nachrichten
- Head-up-Displays, die Fahrzeug- und Verkehrsinformationen transparent auf die Windschutzscheibe projizieren
Doch Achtung: Auch das Telefongespräch oder die Sprachsteuerung an sich können Dich schon vom Verkehrsgeschehen auf der Straße ablenken. Überlege daher, ob Gespräche und Messages nicht noch warten können, bis Du am Ziel angekommen bist.
Fazit: Das Smartphone am Steuer ist keine gute Idee. Es lenkt nicht nur ab, sondern führt auch zu empfindlichen Strafen. Daher solltest Du besser darauf verzichten, das Handy am Steuer zu benutzen. Falls Dir das schwerfallen sollte, schau Dir mal unseren Artikel zum Thema Nomophobia an. 😉