Kürzere Vertragslaufzeiten für Mobilfunkverträge
Zum Schutz vor Kostenfallen planen CDU & SPD die Abschaffung der Zweijahres-Verträge im Mobilfunk. Das soll vor allem Verbraucher vor hohen Gebühren nach Ablauf der Vertragslaufzeit schützen.
Kann das der richtige Weg sein, um vor Kostenfallen zu schützen und welche Konsequenzen hat das für den Verbraucher? Dieser und weiteren Fragen gehen wir jetzt auf den Grund.
Geplante Gesetzesänderung: Abschaffung der 24 Monatsverträge
Vor einigen Tagen hat die Bundesjustizministerin bekannt gegeben, dass sie Vertragslaufzeiten zum Schutz der Verbraucher auf 12 Monate begrenzen will.
Davon sind zum Beispiel:
- Mobilfunkverträge,
- Festnetzverträge,
- Strom- und Gasverträge,
- Fitnessstudioverträge,
etc. betroffen. Das alles soll nun im Gesetz gegen Kostenfallen geregelt werden. In erster Linie soll dies vor sog. kalkulierten Kostenfallen und undurchsichtigen Geschäftsmodellen schützen.
Auch bei verpassten Kündigungsfristen soll es zukünftig eine neue Regelung geben. Verlängert sich der Mobilfunkvertrag bei nicht fristgerechter Kündigung derzeit um weitere 12 Monate, sollen es zukünftig nur 3 Monate sein.
Welche Auswirkungen hat das auf meinen Mobilfunkvertrag?
Aktuell noch keine so lang das Gesetz noch nicht gültig ist. Sollte das Gesetz jedoch wie angekündigt Gültigkeit erlangen, ist davon auszugehen, dass vor allem die Zuzahlungen für das Smartphone deutlich steigen werden.
Das liegt darin begründet, dass die Subvention auf 12 Monate berechnet wird und nicht mehr auf 24 Monate. Zusätzlich sinken natürlich auch die zu erwartenden Einnahmen des Anbieters was sich auf den Monatsgrundpreis niederschlagen wird. Hier kann es passieren, dass Du für gleiche Leistung mehr Geld monatlich zahlen musst.
Gibt es nicht bereits heute 1-Jahres-Verträge?
Ja, in der Tat hat fast jeder Anbieter Verträge mit einer Laufzeit von 12 Monaten oder weniger in seinem Portfolio. Diese sind zum Teil nicht mal teurer als die 24-Monats-Verträge wie im Beispiel von freenetmobile.
Zu sehen ist aber auch, dass es zu den meisten 12-Monats-Verträgen keine Smartphones gibt. Das hat einen Grund, die Zuzahlung wäre nämlich so hoch, dass es sich nicht lohnen würde diese anzubieten.
Was sagen die drei deutschen Netzbetreiber dazu?
Der Tenor ist hier recht eindeutig: Sowohl Telekom, Vodafone als auch Telefónica sind sich darüber einig, dass die in Zukunft zu einer geringeren Wahlfreiheit für den Verbraucher führen wird und zusätzlich zu höheren Kosten.
Ebenfalls geben auch alle Netzbetreiber an, dass sie bereits seit längeren 12-Monats-Verträge im Angebot haben.
Ein weitere wichtiger Aspekt ist der Netzausbau. Da die Netzbetreiber nun mit weniger Einnahmen rechnen müssen, senkt dies die Motivation zur Investition in neue Sendeanlagen. Das kann dazu führen, dass der Netzausbau eher einen Rückschritt anstatt Fortschritt macht.
Sieht der Gesetzentwurf noch weitere Veränderungen vor?
Eine weitere wichtige und auch sinnvolle Änderung ist, dass zukünftig am Telefon abgeschlossene Verträge im Nachgang schriftlich bestätigt werden müssen. Damit soll vermieden werden, dass Verträge abgeschlossen bzw. Optionen gebucht werden die so nicht kommuniziert oder gewollt waren.
Diese Neuregelung ist in meinen Augen schon längst überfällig gewesen, da genau in diesem Bereich die meisten „Probleme“ anzutreffen sind.
Mein Fazit: Verkürzung der Vertragslaufzeit löst da Problem nicht
Verbraucherschutz ist gut und wichtig. Mit den genannten Maßnahmen schießt man jedoch am Verbraucher vorbei. Hier sollte man sich andere Möglichkeiten überlegen, um gegen betrügerisches Handeln vorzugehen.
Härte Strafen, bessere Strafverfolgung oder auch der Verbaut bestimmter Klauseln wären in meinen Augen sinnvoller als eine Verkürzung der Vertragslaufzeit.