Smartphone im Ausland: Von Roaming, Fair-Use-Policy & Kostenfallen https://www.smartphonepiloten.de/tag/ausland Handytarife online vergleichen & sparen Fri, 13 Dec 2019 12:22:41 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.8.3 https://www.smartphonepiloten.de/wp-content/uploads/2019/05/cropped-favicon-160x160.png Smartphone im Ausland: Von Roaming, Fair-Use-Policy & Kostenfallen https://www.smartphonepiloten.de/tag/ausland 32 32 Fair-Use-Policy bei EU-Roaming: So berechnest Du Dein monatliches Datenvolumen https://www.smartphonepiloten.de/ratgeber/fair-use-policy-bei-eu-roaming-so-berechnest-du-dein-monatliches-datenvolumen https://www.smartphonepiloten.de/ratgeber/fair-use-policy-bei-eu-roaming-so-berechnest-du-dein-monatliches-datenvolumen#comments Fri, 13 Dec 2019 09:10:25 +0000 https://bazr0.myraidbox.de/?p=10332 Im Zuge der EU-Roaming Verordnung gibt es eine Fair-Use-Policy, die regelt, wie viel Datenvolumen Du im Ausland verbrauchen darfst, bevor Dein mobiles Internet gesperrt...

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Im Zuge der EU-Roaming Verordnung gibt es eine Fair-Use-Policy, die regelt, wie viel Datenvolumen Du im Ausland verbrauchen darfst, bevor Dein mobiles Internet gesperrt wird oder Dein Anbietern zusätzliche Kosten berechnen darf. Doch viele Verbraucher wissen nicht so genau, wie sie diese Datenvolumen berechnen können. Das geht mit einer ganz einfachen Formel, die ich Dir hier vorstelle. Außerdem gibt es einen kleinen Rechner, mit dem Du Dein Datenvolumen laut der Fair-Use-Policy berechnen kannst.

Fair-Use-Policy beim EU-Roaming: So berechnest Du das Datenvolumen im Ausland

Was ist die Fair-Use-Policy?

Bei der Fair-Use-Policy handelt es sich um einen Zusatz der EU-Roaming-Verordnung, der regelt, wie viel Datenvolumen die Anbieter monatlich kostenfrei gewähren müssen. Es geht dabei primär um den Schutz der Anbieter von Verbrauchern, die sich im Ausland eine günstigere SIM-Karte kaufen und das meist höhere Datenvolumen dann im Inland verwenden.

Was passiert, wenn ich das Fair-Use-Datenvolumen überschreite?

Das ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Entweder, Deine Internetverbindung im Ausland wird komplett gekappt oder Du musst mit zusätzlichen Gebühren rechnen. Diese richten sich nach den Großhandelspreisen, welche die Anbieter untereinander bezahlen. In der Regel liegt diese Gebühr bei 5,355 € pro GB.

Wie sind die Großhandelspreise geregelt?

Die Großhandelspreise werden schrittweise in den kommenden Jahren reduziert. Derzeit sieht die Preisstruktur wie folgt aus:

  • 9,163 € pro GB (vom 15. Juni bis 31. Dezember 2017)
  • 7,14 € pro GB (ab dem 1. Januar 2018)
  • 5,355 € pro GB (ab dem 1. Januar 2019)
  • 4,165 € pro GB (ab dem 1. Januar 2020)

Mit welcher Formel kann ich das Datenvolumen im Rahmen der Fair-Use-Regelung berechnen?

Du kannst das Limit ganz einfach berechnen. Dazu benötigst Du:

  • Deine monatliche Grundgebühr – bitte aber ohne zusätzliche Tarifoptionen oder Smartphone Raten
  • den Großhandelspreis pro GB Datenvolumen (siehe oben)

Datenvolumen laut Fair-Use-Regelung berechnen

Monatliche Grundgebühr: Euro
Großhandelspreis pro GB: Euro (siehe oben - derzeit 5,355 Euro)

Zum Verständnis hier noch die Erklärung der Rechnung. Du rechnest wie folgt:

(Grundgebühr / Großhandelspreis) x 2 = Datenvolumen

Gehen wir das mal anhand meines Handytarifs durch. Ich habe den freenetmobile 4 GB mit – wen wundert es – 4 GB für 13,99 € pro Monat.

Also teile ich zuerst 13,99 € durch 5,355 €. Das sind 2,613. Diesen wert multipliziere ich mit 2 und heraus kommt ein Datenvolumen von 5,23 GB pro Monat.

Hier nochmals eingesetzt in die Formel:

(13,99 € / 5,355€) x 2 = 5,23 GB

Mit dieser Formel kannst Du Dir also ausrechnen, welches Datenvolumen Dir monatlich im Ausland zur Verfügung steht.

Ist dieses Datenvolumen ungedrosselt?

In der Regel schon – aber nicht zwangsläufig. freenet Mobile und klarmobil beispielsweise drosseln im EU-Ausland bereits ab 1 GB.

Ich werde diesen Artikel laufend ergänzen, sobald mit noch mehr Infos zur Fair-Use-Policy vorliegen. Mehr Informationen findest Du in diesen Artikeln:

Disclaimer: Die Informationen in diesem Artikel erheben keinen Wert auf Korrektheit und Vollständigkeit. Es gelten in jedem Fall die Angaben Deines Mobilfunkanbieters. Informiere Dich vor einem längeren Auslandsaufenthalt am Besten nochmals direkt bei Deinem Anbieter über das Datenvolumen, welches Dir kostenfrei im Ausland zur Verfügung steht.

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EU-Roaming ist kostenlos – darauf musst Du achten! https://www.smartphonepiloten.de/ratgeber/roaming https://www.smartphonepiloten.de/ratgeber/roaming#comments Thu, 07 Nov 2019 11:20:27 +0000 https://bazr0.myraidbox.de/?p=10232 Seit dem 15. Juni 2017 gelten innerhalb der EU keine Roaming-Gebühren mehr – zumindest offiziell. Einige Schlupflöcher gibt es aber noch immer. In diesem...

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Seit dem 15. Juni 2017 gelten innerhalb der EU keine Roaming-Gebühren mehr – zumindest offiziell. Einige Schlupflöcher gibt es aber noch immer. In diesem Artikel erfährst Du alles zum Thema Roaming.

Ist das EU-Roaming wirklich kostenfrei? In welchen Ländern gilt die Roaming-Verordnung? Welche Kosten können eventuell Doch auf mich zukommen? Und was hat es mit der Fair-Use-Policy auf sich?

Inhalt

Was ändert sich durch die Abschaffung der Roaming-Gebühren?

Es ist ein Meilenstein im Mobilfunk. Die Roaming-Gebühren sind offiziell abgeschafft.

Damit kann jeder EU-Bürger sein Smartphone in den 28 Mitgliedsstaaten der EU sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein wie zuhause nutzen. Möglich macht es eine EU-Verordnung, die in den vergangenen Jahren schrittweise umgesetzt wurde und „roam like at home“ ermöglicht.

Das gilt allerdings nicht für die Schweiz, die dem Abkommen als Nichtmitgliedsstaat nicht zugestimmt hat. Einige Anbieter wie die Telekom oder die Drillisch Marken bieten „roam like at home“ aber auch in der Schweiz an.

⚠ Achtung: In Flugzeugen oder auf Kreuzfahrtschiffen gilt die EU-Roaming Verordnung nicht. Hier ist Vorsicht geboten, denn in den maritimen Netzen wird deutlich teurer und in der Regel ohne Kostenschutz abgerechnet.

Was bedeutet das EU-Roaming nun konkret für uns Verbraucher?

Ganz einfach: Wenn Du im EU-Ausland unterwegs bist, kannst Du Dein Smartphone so nutzen wie zu Hause – daher auch die umgangssprachliche Bezeichnung „roam like at home„.

Deine Telefonieeinheiten und Frei-SMS oder aber Deine Flatrate kannst Du in den 28 Mitgliedsstaaten verwenden. Auch Dein Datenvolumen steht zur Verfügung und kann im EU-Ausland verwendet werden.

Wenn Du nun beispielsweise einen Handyvertrag mit 200 Freiminuten abgeschlossen hast und im Ausland aber 50 Minuten mehr verbrauchst, dann wird kein Roaming-Aufschlag mehr erhoben. Es spielt also keine Rolle mehr, ob Du Deine Inklusivminuten in Deutschland, Spanien, Dänemark oder Frankreich überziehst – abgerechnet wird immer zu den gleichen Konditionen.

Gibt es Kostenfallen bei der EU-Roaming-Verordnung?

Leider ja. Die Mobilfunkanbieter müssen durch die Umsetzung der EU-Roaming Verordnung mit deutlichen Einbußen rechnen.

Daher wird versucht, die Roaming-Gebühren zu umgehen und zusätzliches Geld in die Kassen zu spülen.

  • Es gibt beispielsweise eine Fair-Use-Regelung. Wenn Du sehr regelmäßig im EU-Ausland im mobilen Internet unterwegs bist, dann ist der Mobilfunkanbieter berechtigt, Dir zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.
    Das nennt sich dann Fair-Use-Policy. Damit soll verhindert werden, dann Du Dir eine günstigere SIM-Karte im Ausland kaufst und diese in Deinem Heimatland verwendest. Normale Urlauber haben dies aber nicht zu befürchten, denn die Regelung greift normalerweise erst, wenn Du mehrere Monate in Folge Dein Datenvolumen im Ausland überzogen hast oder Dich in sechs Monaten mehr als zwei Monate im Ausland aufhältst.
  • Verbindungen von Deutschland ins Ausland sind nach wie vor kostenpflichtig und nicht von der EU-Roaming Verordnung abgedeckt.
  • Abhängig von Deinem Vertrag können auch Verbindungen von Ausland zu Ausland (beispielsweise von Spanien nach Frankreich mit einem deutschen Vertrag) kostenpflichtig sein.
  • Bestimmte Tarife enthalten kein Roaming und können damit ausschließlich in Deutschland genutzt werden. Beispielsweise einige DeutschlandSIM Tarife.

Worauf sollte ich mein nächsten Auslandsaufenthalt oder Urlaub achten?

Zunächst einmal findest Du in den Tarifdatenblättern Deines Anbieters alle wichtigen Infos zur Nutzung im Ausland. Ich empfehle Dir, dieses aufmerksam zu lesen und Dich bei Fragen an den Anbieter oder eine Verbraucherschutzzentrale zu wenden.

Weiterhin erhältst Du bei der Einreise in ein anderen Land eine SMS mit den genauen Konditionen. Diese SMS kann beispielsweise so aussehen.

EU Roaming SMS

Somit weißt Du genau, welche Kosten Dich erwarten – wenn es denn zu zusätzlichen Kosten kommen sollte.

⚠ Diese SMS solltest Du in jedem Fall beachten!

Wie kam es zur Abschaffung der Roaming-Gebühren?

Wolltest Du bislang aus dem Urlaub Deine Freunde zuhause anrufen oder Urlaubsfotos auf Instagram teilen, ging das schnell ins Geld.

Schuld waren die Roaming-Gebühren. Das sind die Preise, die der heimische Mobilfunkprovider an den Auslandsanbieter zahlt, damit Du zeitweise dessen Netz nutzen darfst.

Die EU hat das endgültige Aus für Roaming-Gebühren in Europa beschlossen. Ob Du von Berlin nach Gelsenkirchen telefonierst, von Rom nach Berlin oder von München nach Madrid: Für alle Gespräche sollen Mobilfunkprovider nur noch den nationalen Tarif berechnen (siehe Quelle hier).

Der faktischen Abschaffung der Roaming-Gebühren ging ein zähes Ringen und Verhandeln voraus. Gefallen sind die erlaubten Aufschläge für Telefonie, SMS und mobiles Surfen innerhalb der EU schon seit 2007. Im Jahr 2015 hatten sich EU-Parlament und Rat auf die endgültige Abschaffung der Roaming-Gebühren geeinigt.

Wie hoch sind die neuen Gebühren-Obergrenzen?

Das EU-Parlament bestimmt in einer Verordnung neue Obergrenzen für die Roaming-Großhandelspreise, also die Preise, die europäische Mobilfunkunternehmen untereinander berechnen dürfen. Diese Obergrenze liegt bei 3,2 Cent für Anrufe und bei 1 Cent pro SMS.

Die Obergrenzen für das Datenvolumen sinken schrittweise. Ab dem 15. Juni 2017 liegen sie bei 7,70 € pro Gigabyte. Ab dem 1. Januar 2022 sollen dann maximal 2,50 € pro Gigabyte berechnet werden können. Laut EU liegt diese Kostendeckelung etwa 90 Prozent unter den aktuellen Obergrenzen.

Dich als Verbraucher betreffen diese oben genannten Preisangaben aber nicht direkt, sondern nur im Rahmen der Fair-Use-Policy. Dabei geht es eher um die interne Abrechnung untereinander der einzelnen Mobilfunkunternehmen.

Für welche Länder gilt das kostenfreie EU-Roaming?

Das Aus für Roaming-Gebühren gilt für alle 28 EU-Staaten. Ohne Zusatzgebühren telefonierst, simst und surfst Du außerdem in Norwegen, Liechtenstein und Island.

Abschaffung EU-Roaming Gebühren 2017

Hier der Vollständigkeit halber eine Übersicht der insgesamt 28 EU-Staaten:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Großbritannien
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Vereinigtes Königreich
  • Zypern

⚠ Aber Vorsicht: Im nicht-europäischen Ausland fallen weiterhin Roaming-Gebühren an! Machst Du Urlaub im Nicht-EU-Ausland, such Dir zum Surfen also besser einen WLAN-Hotspot.

Fragen & Meinungen zum kostenfreien Roaming?

Du hast Fragen zu den Roaming-Konditionen? Bist Du schon einmal in eine Roaming Kostenfall getappt? Oder willst Du Deine Geschichte erzählen? Dann hinterlasse gleich einen Kommentar!

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Drillisch Roaming: So gelingt der Wechsel in den regulierten Roaming-Tarif https://www.smartphonepiloten.de/news/drillisch-roaming-so-gelingt-der-wechsel-in-den-regulierten-roaming-tarif https://www.smartphonepiloten.de/news/drillisch-roaming-so-gelingt-der-wechsel-in-den-regulierten-roaming-tarif#comments Fri, 22 Sep 2017 11:52:16 +0000 https://bazr0.myraidbox.de/?p=10736 Der Drillisch Konzern macht gerade hinsichtlich der Umsetzung der EU-Roaming Verordnung negative Schlagzeilen. Neukunden werden automatisch in den alternativen Roaming-Tarif eingestellt, der nicht die...

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Der Drillisch Konzern macht gerade hinsichtlich der Umsetzung der EU-Roaming Verordnung negative Schlagzeilen. Neukunden werden automatisch in den alternativen Roaming-Tarif eingestellt, der nicht die volle Leistung zur Nutzung um EU-Ausland zulässt. Dabei kann bei Drillisch-Marken wie simply, smartmobil, winSIM, discotel, DeutschlandSIM und PremiumSIM jederzeit kostenfrei in den regulierten Roaming-Tarif gewechselt werden.

Drillisch Roaming: Alternativer Roaming-Tarif bietet weniger Datenvolumen im EU-Ausland

Was ist der alternative Roaming-Tarif bei Drillisch?

Der alternative Roaming-Tarif bei den Marken des Mobilfunkanbieters Drillisch ist eigentlich nur eine spezielle Tarifoption, mit der der Nutzer auf das volle Datenvolumen im EU-Ausland verzichtet. Dafür gibt es ein zusätzliches Datenvolumen von bis zu 1 GB, welches nicht nur in den 28 EU-Mitgliedsländern, sondern auch in der Schweiz verwendet werden kann. Danach ist die Datennutzung im Ausland nur noch gegen Aufpreis möglich.

Hinsichtlich der Telefonie und SMS gelten alle Einheiten bzw. die Flat auch im EU-Ausland. Damit ist es – wie im regulierten Tarif möglich innerhalb des Reiselandes und vom Reiseland nach Deutschland zu telefonieren. Vorsicht: Auch hier sind Verbindungen von Deutschland ins Ausland kostenpflichtig.

Gibt es bei Drillisch auch den regulierten Roaming-Tarif?

Laut EU-Roaming Verordnung hat der Verbraucher das Anrecht auf das volle Datenvolumen im EU-Ausland. Diese Verordnung umgeht Drillisch jedoch mit dem alternativen Roaming-Tarif – das gilt allerdings nur für einige Marken.

Zum 22. September 2017 sind bei den Marken winSIM und smartmobil die Roamingkonditionen geändert worden. Ab sofort ist bei beiden Marken der regulierte Tarif vorausgewählt. Du kannst bei der Bestellung kostenfrei in den alternativen Roamingtarif wechseln. Sofern Du später nachträglich wechseln möchtest, kostet die Tarifoption 4,99 € pro Monat und ist damit nicht empfehlenswert.

Wenn Du noch einen „alten“ winSIM oder smartmobil Tarif mit alternativer Roamingoption hast, kannst Du jederzeit wechseln. 230,

Um in den regulierten Roaming-Tarif beim Drillisch Roaming zu wechseln, gehst Du wie folgt vor.

  1. Logge Dich in der Servicewelt Deines Anbieters ein.
  2. Klicke unter „Mein Vertrag“ auf „Tarifoptionen„.
  3. Nun wählst Du den Reiter „Roaming“ aus.
  4. Kündige die Tarifoption „EU-Flat + Internet 1 GB “ – ggf. auch mit anderem Datenvolumen bezeichnet – und wähle „Kein EU-Paket (Standard-Bepreisung)

Abhängig vom Tarif kann die Option auch als „Roam-like-at-home“ bezeichnet werden – vielen Dank für die Info an Jannis. 🙂

Lass‘ Dich von „Standard-Bepreisung“ nicht abschrecken. Drillisch versucht, Dich in dem alternativen EU-Paket zu halten. Anschließend wirst Du in den regulierten Roaming-Tarif umgestellt. Das geschieht in der Regel innerhalb von wenigen Tagen.

Welche Nachteile hat der regulierte Roaming-Tarif bei Drillisch?

Mit dem regulierten Roaming-Tarif kannst Du Dein volles Datenvolumen auch im EU-Ausland nutzen. Angesichts von Datenvolumen von bis zu 15 GB im simply LTE 10.000 ist dies im Gegensatz zu einem Gigabyte zusätzlich ein ordentliches Plus an Leistung. Allerdings lässt sich auch nach Wechsel in den regulierten Tarif nicht das volle Datenvolumen nutzen. Beim simply LTE 10.000 sind es beispielsweise nur rund 5 GB im Monat. Das liegt an der Fair-Use-Policy.

Allerdings kannst Du alle Leistungen mit dem regulierten Roaming-Tarif nicht in der Schweiz nutzen.

Weiterhin greift bei Drillisch durch den Wechsel in den regulierten Roaming-Tarif die sogenannte Fair-Use-Regelung. Dabei soll es sich um einen Schutz der Anbieter vor missbräuchlicher Nutzung im Ausland handeln.

Ein weiterer Nachteil am regulierten Roaming-Tarif bei Drillisch ist, dass der Anbieter durch den Wechsel quasi dazu legitimiert ist, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Bislang ist zwar kein Fall bekannt, aber theoretisch denkbar wäre es. Sorgen würde ich mir deshalb allerdings nicht machen. Weiterhin kann es beim Wechsel zurück in den alternativen Roaming-Tarif zu Mehrkosten kommen – beispielsweise durch eine monatliche Gebühr für die Tarifoption.

Wann lohnt sich der alternative Roaming-Tarif?

Wenn Du viel in der Schweiz unterwegs bist, dann würde ich den alternativen Roaming-Tarif von Drillisch beibehalten. Das gilt auch, wenn Du im Ausland nur gelegentlich surfst und mit 1 GB gut auskommst. In diesem Fall erhältst Du das Datenvolumen im EU-Ausland von 1 GB zusätzlich zum Inlands-Datenvolumen. Im regulierten Tarif gibt es nur ein Volumen, welches sowohl im In- als auch im Ausland verwendet wird.

Es ist also durchaus eine Ansichtssache, welcher Roaming-Tarif sich mehr lohnt. Die Verschleierungstaktik von Drillisch hinsichtlich des alternativen und des regulierten Roaming-Tarifs sind jedoch nicht gerade elegant gelöst. Auch die nachträgliche Buchung der alternativen Roamingoption zum Preis von 4,99 € bei winSIM oder smartmobil halte ich für ziemlich unsinnig und überteuert.

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Originalartikel vom 6. Juli 2017 – aktualisiert am 22. September 2017

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o2 Roaming: So wechselst Du in den regulierten EU-Roamingtarif https://www.smartphonepiloten.de/news/o2-roaming-so-wechselst-du-in-den-regulierten-eu-roamingtarif Mon, 07 Aug 2017 14:56:52 +0000 https://bazr0.myraidbox.de/?p=11664 Auch o2 verzichtet auf die automatische Umstellung von alten Tarifen in die regulierte Roamingoption. Damit können im Ernstfall deutlich höhere Kosten entstehen. Um als...

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Auch o2 verzichtet auf die automatische Umstellung von alten Tarifen in die regulierte Roamingoption. Damit können im Ernstfall deutlich höhere Kosten entstehen. Um als Bestandskunde bei o2 in den regulierten Roamingtarif zu wechseln, muss eine SMS geschickt werden. Verbraucherschützer prüfen bereits eine Klage gegen die Konzernmutter Telefónica. In diesem Beitrag erfährst Du, wie Du bei o2 in den regulierten Roamingtarif wechseln kannst.

o2 Bestandskunden: Wechsel in den regulierten Roamingtarif kann sich lohnen

So wechselst Du in den regulierten o2 Roamingtarif

Seit dem 15. Juni 2017 ist die neue EU-Roaming Verordnung in Kraft – damit dürfen keine Entgelte mehr im EU-Ausland für Verbindungen innerhalb des Reiselandes und nach Deutschland berechnet werden. Allerdings gibt es leider viele Tricks und unterschiedliche Auslegungen bei der Gestaltung der Roaming Verordnung: So sieht der Anbieter o2 beispielsweise vor, dass zunächst eine SMS geschickt werden muss, damit der regulierte Roamingtarif greift.

o2 Roaming SMS

Der Wechsel der Roamingoption muss bei o2 durch den Versand einer SMS angestoßen werden.

Bestandskunden sollten sich daher sorgfältig über ihren Handytarif bei o2 informieren und im Falle eines deutlich schlechtere Roamingpakets in den regulierten Roamingtarif wechseln:

Um den Wechsel anzustoßen, ist es notwendig, eine SMS mit dem Inhalt „JA“ an die Kurzwahl 65544 zu senden. Anschließend wir Dein Tarif auf die regulierte Roamingoption umgestellt. Sobald der o2 Roaming Wechsel vollzogen ist, erhältst Du eine Bestätigung per SMS – das ist in der Regel am nächsten Werktag der Fall.

Verbraucherschützer bereiten Klage gegen o2 vor

Das Vorgehen stößt bei vielen Verbrauchern nicht gerade auf viel Gegenliebe. Den einen oder anderen o2-Bestandskunden, der sich durch die EU-Roaming Verordnung in Sicherheit wägte, hat es bereits böse erwischt. Auch die Verbraucherschützer in Deutschland sind alles andere als begeistert von der Roaming Auslegung bei o2 bzw. der Telefónica. Aktuell wird eine Klage gegen den Mobilfunkanbieter o2 erwogen.

Eine vorhergegangene Abmahnung des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) blieb erfolglos, so dass nun eine Klage geprüft wird.

 

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Kostenfalle Kreuzfahrt: Smartphone- und Handynutzung auf hoher See https://www.smartphonepiloten.de/ratgeber/kostenfalle-kreuzfahrt-smartphone-und-handynutzung-auf-hoher-see https://www.smartphonepiloten.de/ratgeber/kostenfalle-kreuzfahrt-smartphone-und-handynutzung-auf-hoher-see#comments Mon, 24 Jul 2017 11:07:27 +0000 https://bazr0.myraidbox.de/?p=11310 Im Zuge der neuen Roaming-Verordnung wägen sich viele Verbraucher in Sicherheit und nutzen ihr Smartphone in der EU wie auch in Deutschland. Was an...

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Im Zuge der neuen Roaming-Verordnung wägen sich viele Verbraucher in Sicherheit und nutzen ihr Smartphone in der EU wie auch in Deutschland. Was an sich wünschenswert klingt, kann auf Kreuzfahrtschiffen, Fähren und in Flugzeugen zu einer gefährlichen Kostenfalle werden. Die Nutzung von Satellitennetzen – wie sie unter anderem von Reedereien angeboten werden- ist durch keine EU-Verordnung abgedeckt und kann zu hohen Mehrkosten führen – denn ein Kostenschutz oder eine Deckelung greift hier nicht.

Mobilfunknutzung auf Kreuzfahrtschiffen und Fähren kann teuer werden

Was macht mein Smartphone auf einer Kreuzfahrt?

Die Nutzung von Smartphones und Handys auf Kreuzfahrtschiffen kann teuer werden.

Da es auf hoher See keine Mobilfunkmasten gibt, wählt sich das Smartphone automatisch in das maritime Satellitennetz ein, welches meist von der Reederei oder einem darauf spezialisierten Anbieter bereitgestellt wird. Durch die hohen Verbindungs- und Wartungskosten können sich auch die Kosten sehen lassen, die dem Verbraucher dafür in Rechnung gestellt werden.

Wer nun Sorge hat, er könnte auch in Küstennähe versehentlich ein mobiles Netz nutzen, der sei beruhigt. Das maritime Bordnetz wird erst nach Verlassen des Hafens etwa nach zwöfl Meilen auf See aktiviert und ist somit in Küstennähe oder im Hafen nicht zu empfangen.

Was kostet die Smartphonenutzung auf hoher See?

Die Gebühren variieren stark – abhängig vom eigenen Netzbetreiber und den Konditionen, die der Betreiber des maritimen Satellitennetzes erhebt. So ist es durchaus üblich, dass die Anbieter folgende Kosten berechnen:

  • 5,63 € pro Minute
  • 0,71 € pro SMS
  • 2,50 € pro 100 kB Datenvolumen

Bei diesen Gebühren kann einem schnell schwindlig werden – und das Ende der Fahnenstange ist damit noch nicht erreicht. Je nach Satellitennetzbetreiber können die Kosten auch noch höher ausfallen.

Ein Besucher hat mich beispielsweise in einem Kommentar zu Roaming-Verordung darauf hingewiesen, dass er auf einer kurzen Fährüberfahrt durch die Nutzung des Bordnetzes Kosten von rund 250 € verursacht hat. Inwieweit der deutsche Mobilfunkanbieter zumindest einen Teil der Kosten erstattet bleibt noch unklar. Ich habe Stephan zu einer schriftlichen Beschwerde geraten – ob diese tatsächlich Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten.

Werde ich über die Kosten per SMS informiert?

Bei Einbuchen des Smartphones in das maritime Mobilfunknetz wird in aller Regel eine SMS versandt, die darauf aufmerksam macht, dass die gängigen Gebühren nicht gelten und „abweichende Gebühren“ berechnet werden können. Genaue Preise sucht man in dieser Kurzmitteilung meist jedoch vergebens.

Auf vielen Kreuzfahrtschiffen und Fähren sind jedoch die gültigen Preislisten des Satellitennetzbetreiber ausgehangen. Außerdem wird meist in form von Schildern und Hinweisen auf die abweichenden Gebühren aufmerksam gemacht.

Welcher Netzbetreiber wird auf hoher See eingeblendet?

Wenn Du in das maritime Bordnetz eingebucht bist, dann erscheint oben in der Netzbetreiber-Anzeige meist ein anderer Name als der Deines Netzbetreibers. Abhängig von dem Betreiber, der Reederei und Deinem heimischen Mobilfunkanbieter sind das beispielsweise:

  • MCP
  • 90112
  • MCP Maritime Com
  • Cellular@SEA
  • 90118
  • Telecom
  • OnWaves
  • SIMINN
  • TIM Maritime
  • ON AIR

Warum greift auf Kreuzfahren die EU-Roaming-Verordnung nicht?

Die am 15. Juni 2017 in Kraft getretene EU-Roaming-Verordnung und auch die Fair-Use Policy greifen leider nicht auf Kreuzfahrtschiffen. Gerechtfertigt wird dies mit den hohen Kosten, welche die Satellitennetzbetreiber und Reedereien für die Realisierung der Verbindungen tragen müssen. Inwieweit die immensen Aufschläge für die Handynutzung auf Kreuzfahrtschiffen und Fähren verhältnismäßig sind, vermag ich nicht zu beurteilen – legitim sind sie jedoch leider trotzdem.

Das gilt im Übrigen nicht nur für Kreuzfahrtschiffe und Fähren, sondern auch für Flugzeuge. Sobald das Bordnetz verwendet wird, welche in aller Regel über Satelliten bereitgestellt wird, ist die EU-Roaming-Verordnung außer Kraft gesetzt und es gelten ganz andere Konditionen.

5 Tipps für die nächste Kreuzfahrt

Wer nun verängstigt das Reisebüro anrufen möchte, um die nächste Kreuzfahrt schnell wieder zu stornieren, den möchte ich gern beruhigen und eine Tipps mit auf den Weg geben. Damit wird die nächste Kreuzfahrt oder Überfahrt nicht nur Kostenfalle und auch hohe Handyrechnungen sind nicht zu befürchten.

Tipp 1: Informiere Dich über die geltenden Preise

Viele Reedereien bieten auf ihrer Website Informationen über die geltenden Preise für Mobilfunknutzung an Bord an. Eventuell kann Dir auch Dein Mobilfunkanbieter weiterhelfen. Auch auf den Schiffen selbst finden sich in der Regel Aushänge mit den gängigen Gebühren – ansonsten kannst Du auch an der Rezeption nachfragen.

Tipp 2: Datenroaming besser ausschalten

Es empfiehlt sich sehr, das Datenroaming auf Kreuzfahrten auszuschalten. Damit baut Dein Smartphone nicht automatisch eine Verbindung zum maritimen Datennetz auf – was wie gesagt mit hohen Kosten verbunden ist.

Als Alternative bietet sich das schiffseigene drahtlose Netzwerk an, welches in einige Buchungen umsonst enthalten ist oder alternativ in Form von Tages- oder Wochenpässen gebucht werden kann. Auch diese zeitlich limitierten Internetzugänge sind meist nicht gerade günstig, kosten dafür aber erheblich viel weniger als die mobile Datennutzung.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, die Datennutzung des Smartphones auf Sparflamme zu reduzieren. Das bedeutet: Automatisch Updates ausschalten und den Flugmodus aktivieren, wenn Du Dein Smartphone nicht benutzt, um die Datennutzung im Hintergrund zu reduzieren.

Tipp 3: Keine Anrufe entgegennehmen & Gespräche nur im Notfall führen

Die Telefonie kann mit mehr als 5 € pro Minute schnell zu eine rechten Kostenfallen sein. Es ist durchaus üblich, dass Du für ein 15-minütiges Gespräch rund 70 bis 80 € bezahlst. Daher empfiehlt es sich, wirklich nur in absoluten Ausnahmefällen zu telefonieren und auch dann ein Gespräch so kurz wie irgendwie möglich zu halten.

Übrigens: Auch eingehende Gespräche kosten Dich Geld. Also besser nicht auf die Idee kommen, die Daheimgebliebenen zu Hause zu bitten, Dich anzurufen.

Tipp 4: Mailbox ausschalten

Um Kosten zu vermeiden, die durch Verbindungen von oder zur Mailbox entstehen, empfiehlt es sich, die Mailbox bereits vor Antritt der Reise zu deaktivieren. Wie das geht, schildere ich im Artikel Mailbox ausschalten.

Tipp 5: Smartphone ausschalten & entspannen

Der beste Tipp, um der Kostenfalle Kreuzfahrt zu entgehen ist immer noch: Das Smartphone einfach mal ausschalten und entspannen. Nicht jeder muss immer erreichbar sein und die Welt dreht sich auch weiter, wenn man ein paar Tage mal auf das mobile Internet verzichtet. Vielleicht kann das den Erholungswert des lang ersehnen Urlaubs noch deutlich steigern. 🙂

Fazit: Kreuzfahrten sind für Smartphone-Junkies weniger empfehlenswert.

Wer sich nur schwer von Facebook, Twitter und dem mobilen Internet verabschieden kann, der wird es auf einer Kreuzfahrt oder auch einer Fährüberfahrt nach Skandinavien nicht unbedingt leicht haben. Dennoch die ausdrückliche Empfehlung, das Smartphone auf Kreuzfahrten bestenfalls in den Flugmodus zu versetzen, um böse Überraschungen bei der nächsten Handyrechnung zu vermeiden.

Trotzdem bleibt natürlich eine Prognose offen: Urlauber zahlen eine Menge Geld für Luxuskreuzfahrten und die Schiffe erinnern eher an 5-Sterne-Hotels. Da wird es wohl nur noch eine Frage der Zeit sein, bis die Reedereien attraktivere Datenpakete und Telefonie-Tarife anbieten. Ich bin gespannt, wie sich die boomende Reisebranche in dieser Hinsicht weiterentwickelt.

Hast Du Erfahrungen mit der Mobilfunknutzung auf Kreuzfahrtschiffen oder bei Fährüberfahrten machen können? Sind Dir auch viel zu hohe Kosten berechnet wurden und hat sich Dein Anbieter auf eine Kulanzlösung eingelassen? Dann bin ich gespannt auf Deine Erfahrungen – hinterlasse doch gleich einen Kommentar und lass‘ uns daran teilhaben!

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Einheitliche Handy-Ladegeräte: Zweiter Anlauf der europäischen Union https://www.smartphonepiloten.de/news/einheitliche-handy-ladegeraete-zweiter-anlauf-der-europaeischen-union https://www.smartphonepiloten.de/news/einheitliche-handy-ladegeraete-zweiter-anlauf-der-europaeischen-union#comments Tue, 18 Apr 2017 09:35:02 +0000 https://bazr0.myraidbox.de/?p=9379 Besitzt Du mehrere Smartphones oder Mobiltelefone? Und begibst Dich nicht selten auf die Suche nach dem richtigen Ladegerät, weil jeder Hersteller hier früher eigene...

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Besitzt Du mehrere Smartphones oder Mobiltelefone? Und begibst Dich nicht selten auf die Suche nach dem richtigen Ladegerät, weil jeder Hersteller hier früher eigene Kreationen hervorbrachte? Damit soll nun Schluss sein. Die EU fordert eine freiwillige Selbstverpflichtung der Hersteller – dies ist aber nicht der erste Anlauf.

Steckerchaos hoch drei: Die Vielfalt der Ladegeräte

Das Samsung-Ladegerät passt nicht in das Xperia von Sony und das alte Sony Ericsson hat ohnehin sein eigenes Ladegerät, das sonst nirgends passt. Der eine Anschluss ist flach und breit, der andere etwas schmaler, passt dafür aber auch in die Autokamera und das Navigationsgerät. Manche Ladekabel sind Stromversorger und zugleich Verbindungsstück zum PC. Bei anderen Smartphones gibt es für diese Aufgaben zwei verschiedene Anschlüsse. Kompliziert, oder?

EU fordert einheitlich Anschlüsse für mobile Endgeräte

Künftig können sich Verbraucher innerhalb der EU aber freuen, denn es soll bald einheitliche Ladegeräte geben. Eine entsprechende gesetzliche Vorlage wurde auf den Weg gebracht.

Aber Moment mal, kommt Dir das nicht bekannt vor? Gab es das nicht schon einmal?

Ja! Bereits 2014 sollte der Weg für einheitliche Ladegeräte geebnet werden. Nun folgt der zweite Versuch.

Der lange Weg der Selbstverpflichtungen …

Seit Jahren bemüht sich die europäische Union um einheitliche Ladekabel für Handys und Smartphones. Das war aber nicht immer von Erfolg gekrönt. Hersteller sollten sich freiwillig dazu verpflichten, die Einheitlichkeit zu schaffen.

Freiwilligkeit funktioniert nicht immer

Das klappte bei manchen, aber leider nicht bei allen. Der Markt blieb, so die Experten von heise.de, „fragmentiert“. Mit anderen Worten: es gab viele Ladekabel und nicht allzu viel Einheitlichkeit. Derzeit arbeitet die EU an einer erneuten freiwilligen Selbstverpflichtung der Hersteller. Ob es diesmal klappt?

Einheitliche Handy-Ladegeräte – alles auf Anfang

Die Geschichte begann im Jahr 2009. Es herrscht Kabel-Wirrwarr auf dem Markt der Mobiltelefone und die Nutzer verzweifelten daran, in ihrer Kabelsammlung immer das jeweils richtige Ladegerät finden zu müssen.

Übersicht der Handy Ladegeräte

Ein Überblick der gängigsten Anschlüsse für Smartphone und Co.

Die wichtigsten Hersteller von Smartphones – Samsung, Apple und Nokia – wollten dem ein Ende setzen und unterzeichneten einen Vertrag, in welchem sie sich verpflichteten, einen neuen Standard bei den Ladegeräten zu unterstützen – einen gemeinsamen Standard. Der Micro-USB-Stecker sollte für die folgenden Modelle herstellerübergreifend passen und daher die vielen Sonderwege bei der Steckerform überwinden.

Viele Hersteller hielten sich an die Selbstverpflichtung

Das Vorhaben war beschlossen, aber wie das bei großen Aufgaben passiert, verzögerte sich alles ein wenig.

Laut heise.de waren 2012 immerhin 90% der neuen Mobiltelefone mit einem solchen Micro-USB-Anschluss ausgestattet, aber die freiwillige Selbstverpflichtung lief in diesem Jahr auch aus. Ein neues Durcheinander bei den Steckern drohte. Damit das nicht passierte, wurde die EU aktiv; genauer gesagt, Antonio Tajani – der damalige Industriekommissar der europäischen Union. Er bat die Hersteller von Mobiltelefonen darum, auch zukünftig auf einheitliche Anschlüsse und Ladesysteme zu setzen.

Einige Smartphone Hersteller leisten Widerstand

Freiwillige Selbstverpflichtungen haben den Vorteil, dass eine gewisse Wertvorstellung vorgegeben wird. Auch ohne Zwang halten sich dann viele Hersteller an die gewünschte Vorstellung, um zu zeigen, wie kooperativ und vernünftig sie sind. 2014 kam aber dennoch eine feste Vereinbarung. Problem ist allerdings, dass nicht alle mitmachten.

Einheitlichkeit von der EU per Richtlinie gewünscht

Die EU-Kommission verabschiedete dann 2014 eine Richtlinie, nach der es zukünftig einheitliche Stecker bei den Tablets und Smartphones geben sollte. Hintergrund war der Verbraucherschutz, aber auch ein Umweltgedanke. Denn wenn die Ladegeräte einheitlich sind, muss nicht mehr jedem neuen Smartphone auch ein eigenes Ladegerät beiliegen. Daher könnte viel Elektroschrott eingespart werden.

Die neue Regelung sollte ab 2017 gelten – eigentlich viel Zeit für die Hersteller, sich des Problems anzunehmen. Geklappt hat es aber nicht ganz. Wie sieht der aktuelle Stand heute aus?

Es ist schon viel erreicht, aber…

Heute ist eine gewisse Einheitlichkeit zwar gegeben, allerdings hat sie sich nicht bei allen Herstellern durchgesetzt. Android-Smartphones sind weitestgehend mit Micro-USB-Anschlüssen ausgestattet. Bei neuesten Modellen kommt auch der Nachfolger zum Einsatz – USB-C.

Der Anschlussstecker ist etwa beim MacBook Pro vorhanden, passt allerdings nicht in die iPhones, denn diese besitzen einen Lightning-Anschluss. Der flache Stecker greift die dünne Form des iPhones auf und kann mit einem Adapter passend für andere Anschlüsse gemacht werden.

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Neue Selbstverpflichtung für einheitliche Ladekabel kommt

Wie geht es weiter? Die EU setzt zukünftig erneut auf eine freiwillige Selbstverpflichtung oder einen kooperativen Ansatz, wie es die EU-Kommissarin Elzbieta Bienkowska optimistisch nennt. Damit sollen wieder die Hersteller über die technischen Merkmale ihrer Geräte entscheiden und es wird keine klare gesetzliche Vorlage geben, die Zwang ausübt.

Warum verzichtet man auf klare Gesetze? Weil Ladekabel vielfach nicht nur dem Aufladen dienen, sondern auch zur Übertragung von Videos oder Bildern genutzt werden, etwa als Anschlussstelle zum PC. Hier zu viel einheitlich regeln zu wollen könnte Innovationen behindern.

Hier das Wichtigste zur Entwicklung der einheitlichen Ladegeräten in Kurzform

  • vor 2009 gab es zahlreiche Anschlüsse für Ladegeräte, dies sollte vereinheitlicht werden
  • die EU unterstützte eine Selbstverpflichtung der Hersteller
  • nach einer Richtlinie von 2014 sollte es ab 2017 einheitliche Stecker geben
  • viele Hersteller hielten sich daran, aber nicht alle
  • die freiwillige Selbstverpflichtung soll nun erneuert werden

Nicht mit jedem neuen Smartphone ein Ladekabel erhalten? Was meinst Du …

Einheitliche Ladekabel begrüße ich auch. Schließlich liegen derzeit bei mir mehrere Ladekabel verschiedener Hersteller herum und ich muss stets auf Suche gehen, wenn ich ein Gerät mit neuer Energie versorgen will.

Da wäre es nicht schlecht, wenn ich mir einfach ein Ladegerät greifen könnte und sicher wäre, dass es überall passt. Dennoch wünsche ich mir auch zukünftig, dass jedem neuen Smartphone auch ein Ladegerät beiliegt. Das Ziel der EU, darauf zu verzichten, sehe ich eher negativ. Denn wie ich schon mehrfach feststellen musste, haben auch die Ladegeräte kein ewiges Leben.

Daher habe ich lieber eines zu viel als eines zu wenig im Haus. Wie ist Deine Meinung zum Thema?

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Europäische Regulierungsbehörde warnt vor dem Ende des Roamings https://www.smartphonepiloten.de/news/europaeische-regulierungsbehoerde-warnt-vor-dem-ende-des-roamings https://www.smartphonepiloten.de/news/europaeische-regulierungsbehoerde-warnt-vor-dem-ende-des-roamings#respond Fri, 21 Oct 2016 08:16:17 +0000 https://bazr0.myraidbox.de/?p=5725 Das Ende der Roaming-Gebühren wurde, wie wir berichtet haben, vor kurzem beschlossen. Die EU-Kommission verabschiedete einen Beschluss, nach dem die Gebühren für das Nutzen...

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Das Ende der Roaming-Gebühren wurde, wie wir berichtet haben, vor kurzem beschlossen. Die EU-Kommission verabschiedete einen Beschluss, nach dem die Gebühren für das Nutzen fremder oder ausländischer Netze entfallen sollen. Jetzt warnt ein Gutachten vor dem kostenlosen Roaming und sagt unangenehme Folgen für Verbraucher vorher. Angeblich drohen stockende Investitionen in den Ausbau der Netze aufgrund der geringeren Einnahmen der Mobilfunkanbieter. Was steckt dahinter? Und wird der Ausstieg aus dem Roaming doch nicht erfolgen?

Roaming-Gebühren sollen wegfallen – eigentlich

Die Roaming-Gebühren haben Mobilfunkkunden über viele Jahre hinweg geärgert. Als die EU-Kommission erst eine stetige Reduktion der Gebühren und schließlich deren Ende beschloss, hofften Reisende bereis auf preiswertes Telefonieren im Urlaub. Im Juni 2017 sollten die Gebühren völlig wegfallen, wie die EU-Kommission nach langen Diskussionen bekannt gab.

Dahinter steckt nicht nur die Idee, Verbraucher zu entlasten. Es sind auch ein wenig der Zeitgeist und die Wertvorstellung der EU, Grenzen abzubauen und Regelungen zu vereinheitlichen, Barrieren zwischen den Mitgliedsstaaten zu beseitigen und das Leben oder Arbeiten grenzüberschreitend zu vereinfachen. Es passt nicht zum Grundgedanken des EU, Barrieren zwischen den Ländern bestehen zu lassen und Pendler oder Urlauber mit Gebühren für den Aufenthalt in einem anderen Land zu belasten. Pendler und Urlauber wird es freuen, dann die Abschaffung der Gebühren bedeutet weniger Kosten für Telefonie, SMS und Surfen im Ausland. Zu schön um wahr zu sein?

Gutachten weist auf mögliche Probleme hin

Die europäische Regulierungsbehörde (BEREC) veröffentlichte nun aber ein Gutachten, nach dem die Abschaffung der Gebühren letztlich zu Problemen führen könnte. Hinter der Abkürzung verbirgt sich der Body of European Regulators for Electronic Communication – eine Regulierungsstelle für die elektronische Kommunikation. Die Behörde wurde bei der Beurteilung des zweiten Entwurfs zur Abschaffung der Roaming-Gebühren um ihre Meinung gebeten und gab ein eher negatives Urteil ab.

Warum der Wegfall der Roaming-Gebühren kritisch sein könnte

In ihrer Stellungnahme benannte diese Behörde deutliche Bedenken. Kritik äußerte die Behörde etwa an den Regelungen, die einen Missbrauch des wegfallenden Roamings verhindern sollen. Schließlich könnte sich jemand im Ausland eine günstige SIM-Karte kaufen und diese dann dauerhaft in einem anderen Land nutzen. Zunächst war daher eine Begrenzung des kostenfreien Roamings auf eine Dauer von 90 Tagen geplant – dies hat die EU-Kommission mittlerweile wieder verworfen.

Weiterhin wurde Mobilfunkbetreibern eingeräumt, dass sie bei der längeren Nutzung einer SIM-Karte im Ausland beim Kunden nachfragen und von diesem zusätzliche Kosten erheben dürfen. Diese Regeln sind der Regulierungsbehörde zu schwammig formuliert. Die unklaren Festlegungen könnten dazu führen, dass die einzelnen Mitgliedsstaaten diese Beschränkungen des kostenfreien Roamings unterschiedlich umsetzen. Es besteht die Gefahr, dass jedes Land den Missbrauch des fehlenden Roamings anders definiert und daher auch zu verschiedenen Zeitpunkten eingeschritten wird, wenn jemand längere Zeit im ausländischen Netz eingebucht ist.

Drohen steigende Preise?

Zudem warnt die Behörde vor steigenden Preisen für Verbraucher. Zwar können Mobilfunkkunden nach der Abschaffung der Roaming-Gebühren im Urlaub ohne zusätzliche Kosten in die Heimat telefonieren, mobil surfen und SMS senden, aber genau das hat auch Rückwirkungen auf die Preise in der Heimat.

Die Roaming-Gebühren waren ein Finanzierungsinstrument der Mobilfunkanbieter und für diese eine nicht zu unterschätzende Einnahmequelle. Der Wegfall der Gebühren für die Nutzung fremder Netze ist für die Mobilfunkanbieter ein Risiko und zwar ein finanzielles. Netzbetreiber und Mobilfunkunternehmen könnten dieses Risiko auf ihre Kunden übertragen. Mobilfunktarife könnten dann teurer werden, sodass die Netzbetreiber die wegfallenden Einnahmen durch höhere Tarifkosten kompensieren.

Genauso könnte es passieren, dass die Tarifinhalte reduziert werden. Statt Highspeed zu günstigen Preisen werden also entweder die Gebühren höher oder das Highspeed-Datenvolumen schrumpft zusammen. Die sinkenden Einnahmen für Netzbetreiber haben möglicherweise zur Folge, dass die Investitionen in das Breitbandnetz verlangsamt werden oder gar stagnieren.

Was bringt die Abschaffung der Roaming-Gebühren?

Fraglich bleibt, ob der Nutzen des kostenfreien Roamings tatsächlich so groß ist. Denn die Abschaffung der Roaming-Gebühren soll eigentlich Pendlern und Urlaubern nützen, damit diese beim Telefonieren und Surfen nahe der Grenze oder im Ausland nicht mehr in die Kostenfalle tappen. Normalerweise dauern Urlaube aber nur wenige Tage und nicht monatelang. Auch wer pendelt, verbringt meistens nur wenige Tage im Ausland und lebt dort nicht dauerhaft. Daher ist es nicht unbedingt nötig, die Roaming-Gebühren ganz abzuschaffen – so einige Kritiker.

Länger im Ausland sind eher Geschäftsleute oder Politiker tätig, also Personengruppen, die sich die Roaming-Gebühren ohnehin leisten könnten. Der Normal-Verbraucher hat daher vielleicht nicht viel vom Wegfall der Gebühren, muss dann aber die teureren Tarife bezahlen, mit denen die Unternehmen das Einnahmedefizit ausgleichen.

Wie geht es weiter?

Die EU will nun die Bedenken ihrer Regulierungsbehörde prüfen. Es ist noch unklar, auf welche Weise die Einwände der Behörde in die nächsten Entwurfe für die Abschaffung der Gebühren einbezogen werden. Dennoch soll am Aus für die Roaming-Gebühren im Juni 2017 festgehalten werden. Mit einer finalen Variante der Entwürfe zur Abschaffung ist im Dezember zu rechnen.

Sag uns Deine Meinung

Was denkst du über die Abschaffung der Roaming-Gebühren? Wird es sich für Dich wirklich lohnen? Verbringst Du viel Zeit im Ausland? Oder fürchtest Du die Nachteile, die vielleicht später eintreten können? Sag uns Deine Meinung zum Thema.

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EU-Roaming – das ändert sich: 90 Tage sind genug?! https://www.smartphonepiloten.de/ratgeber/eu-roaming-das-aendert-sich-90-tage-sind-genug https://www.smartphonepiloten.de/ratgeber/eu-roaming-das-aendert-sich-90-tage-sind-genug#comments Wed, 14 Sep 2016 09:12:43 +0000 https://bazr0.myraidbox.de/?p=5103 Wer früher in Grenznähe das Mobiltelefon zückte, der kennt das ungewollte Einwählen des Handys in das Netz des Nachbarlandes. Plötzlich stand da ein unbekannter...

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Wer früher in Grenznähe das Mobiltelefon zückte, der kennt das ungewollte Einwählen des Handys in das Netz des Nachbarlandes. Plötzlich stand da ein unbekannter Anbieter auf dem Handydisplay oder eine Länderkennung in Klammern verriet, dass Du gerade das deutsche Netz verlassen hast. Je nach Modell warnte das Mobiltelefon vor dem Einwählen in das Nachbarnetz und gab erhöhte Kosten für Telefonie, SMS und Internet zu bedenken. Dahinter steckt das sogenannte Roaming. Bald soll dies nun der Vergangenheit angehören, wie ein Vorstoß der EU-Kommission hoffen lässt. Welche Änderungen genau folgen sollen und wie die Zukunft im EU-Roaming ausschaut, das bringe ich Dir in diesem Beitrag näher.

Hinweis: Mittlerweile ist EU-Roaming kostenfrei.

Roaming 2016/2017 im Überblick  – alle Infos zu Gebühren, 90-Tage-Regelung und Tarifen mit Roaming inklusive

Inhalt dieses Artikels

Was ist eigentlich Roaming?

Der englische Begriff Roaming steht für das Herumstreifen oder Streunen und meint ein Einwählen in fremde Netze. Genau das passiert nämlich, wenn Du mit dem Smartphone in anderen Ländern „herumstreifst“, da sich das Telefon in das sendungsstärkste Netz einwählt.

Analog dazu wird auch von Roaming gesprochen, wenn sich das Handy in ein fremdes deutsches Netz einwählt – dann spricht man aber eher vom sogenannten National Roaming . Bist Du beispielsweise Kunde von Vodafone und nutzt das Netz von o2, weil das Vodafone-Netz gerade nicht verfügbar ist, dann findet ebenfalls ein Roaming statt.

National Roaming

Roaming geht nicht nur im Ausland, sondern auch unter den verschiedenen Netzbetreibern in Deutschland. Dann spricht man vom „National Roaming“.

Eigentlich klingt dies nach einer praktischen Sache – Du kannst ein anderes Netz verwenden, wenn Dein Heimnetz gerade nicht zur Verfügung steht. Leider ließen sich die Anbieter den Service bisher gut bezahlen und veranschlagten hohe Roaminggebühren. Ein einträgliches Geschäft, denn auch eingehende Anrufe und SMS wurden mit Roaminggebühren belegt.

Bereits 2007 schritt die EU-Kommission ein und drängte auf eine Höchstgrenze für Roaminggebühren. Künftig durften abgehende Anrufe maximal 49 Cent pro Minute kosten und eingehende Gespräche durften nicht mehr als 24 Cent pro Minute zuzüglich der Mehrwertsteuer kosten. Für Datenvolumen wurden vergleichbare Grenzen definiert. Die Obergrenzen wurden später mehrfach gesenkt und schließlich entstand die Idee, Roaminggebühren generell abzuschaffen.

Das Ende der Roaminggebühren naht – oder doch nicht?

Bald soll es wahr werden – das Wegfallen der Roaminggebühren.

Damit könntest Du Dich im Urlaub kostenfrei von zu Hause anrufen lassen oder selbst in Madrid und Venedig mit Flatrate online surfen. Die Tante in Dänemark erhält dann nicht mehr nur zu erlesenen Feiertagen von ihrem deutschen Neffen einen Anruf und der Enkel darf während der Klassenfahrt nach Paris unbekümmert Fotos von den Sehenswürdigkeiten Frankreichs an andere versenden.

Die Gebühren für das Roaming sollen in der EU komplett entfallen. Bis hier war es ein lange Weg, bestehend aus vielen kleinen Senkungen der Gebühren. Das Ziel war aber klar – Roaming soll fallen.

Aber werden Roaming-Kosten komplett wegfallen? Na ja – es gibt Ausnahmen.

Der Wegfall der Gebühren wurde lange von Reisefreudigen herbeigesehnt und soll Mitte 2017 in Kraft treten. Damit kannst Du Deine Flatrate für das Smartphone europaweit ohne Roaming-Aufschläge nutzen. Grund für die schrittweise Senkung der Gebühren war eine Schonung der Mobilfunkunternehmen. Denn die nutzen Roaming als Einnahmequelle und wenn diese sofort weggefallen wäre, hätte dies deutliche finanzielle Verluste bedeutet.

Auch weiterhin sollen Mobilfunkanbieter die Möglichkeit erhalten, Roaminggebühren in Rechnung zu stellen. Dies ist aber nur gestattet, wenn eine Fair-Use-Grenze für die Nutzung fremder Netze überschritten wurde. Damit soll verhindert werden, dass jemand im Ausland eine sehr günstige SIM-Karte erwirbt oder einen preiswerten ausländischen Tarif nutzt, um im Inland damit dauerhaft wenig für Mobilfunkleistungen zu zahlen. Bekannt ist dies als 90-Tage-Regelung.

Die 90-Tage-Regelung im Detail

Wenn Gebühren für das Roaming wegfallen, dann könnten Vieltelefonierer auf die Idee kommen, günstige ausländische Verträge abzuschließen und dennoch vom Inland aus zu telefonieren.

Auch Langzeiturlauber oder Auswanderer, die weiterhin einen Vertrag aus der alten Heimat nutzen, würden vom Wegfall der Roaminggebühren sehr profitieren oder diesen fast schon ausnutzen. Dem will die EU einen Riegel vorschieben. Das gilt als Fair-Use-Grenze, wobei sich die Fairness weniger auf die Nutzer, sondern eher auf die Mobilfunkanbieter bezieht.

Im September 2016 schlug die EU-Kommission eine Grenze vor, die das roamingfreie Nutzen limitieren soll. Du kannst also, nach diesem Entwurf, vom Ausland aus weiter mit deutscher SIM-Karte telefonieren oder – im umgekehrten Fall – von Deutschland aus im deutschen Netz mit einer ausländischen SIM telefonieren. Hierbei fallen 90 Tage im Jahr keine Roaminggebühren an. Überschreitest Du diese 90 Tage, dann fallen Roaminggebühren an – allerdings die deutlich gesenkten Gebühren, die zuletzt im Mai 2016 vereinbart wurden.

Diese EU Roaming Konditionen über die 90-Tage-Regelung hinaus sehen wie folgt aus:

  • maximal 5 Cent je Minute für abgehende Anrufe
  • 1,14 Cent je Minute für ankommende Anrufe
  • 2 Cent je SMS
  • 5 Cent je Megabyte Datenvolumen bei mobiler Internetnutzung  (jeweils zzgl. MwSt.).

Quelle: Bundesnetzagentur

Mittlerweile wurde aber bekannt, dass die 90-Tage-Regelung seitens der EU nochmals überarbeitet wird. Dieses Modell ist also noch nicht beschlossen. Es bleibt spannend, was sich die Politiker in Brüssel als nächstes ausdenken … 🙂 Wir berichten an dieser Stelle natürlich darüber, sobald sich etwas neues ergibt.

Einwahlklauseln reduzieren die Freiheit

Zudem ist geplant, dass Mobilfunkanbieter eine Einwahlklausel festlegen dürfen. Diese besagt, dass sich Nutzer spätestens nach 30 Tagen Auslandstelefonie einmal in das Heimatnetz einbuchen müssen. SIM-Karten für die Prepaid-Nutzung müssen weiterhin eine gewissen Zeitraum lang im Heimatnetz verwendet werden, bis sie dann auch im Ausland genutzt werden dürfen.

90-Tage-Regelung

Einwahlklauseln sollen ein „Tarifhopping“ unterbinden. Dabei werden günstige ausländische Tarife dauerhaft in einem anderen EU-Land verwendet. Um dagegen vorzubeugen, plant die EU die Einführung der 90-Tage-Regelung.

Sonderregelungen soll es aber für Pendler und Bewohner grenznaher Gebiete geben. Vorgeschlagen wurden Aufschläge von 0,85 Cent pro MB Datenvolumen oder einem Cent pro SMS. Bisher ist aber alles noch nicht in trockenen Tüchern – es handelt sich lediglich um Vorschläge, welche die EU-Kommission eingebracht hat.

Übrigens: Die vorgeschlagenen Änderungen gelten nur für die EU. Verschlägt es Dich etwa im Urlaub nach Australien oder in andere Länder, die nicht zur EU gehören, dann können die Roaminggebühren deutlich höher sein. Die Kosten für mobiles Internet und Telefonie variieren im Nicht-EU-Ausland. Am besten fragst Du hier bei Deinem Anbieter nach oder schaust in der Preisliste nach Deinem Reiseland, der Ländergruppe und den gebühren, die bei Verbindungen in dieser Ländergruppe anfallen.

Roaming-Aufschläge umgehen

Es gibt Möglichkeiten, die Roaminggebühren auch heute schon zu umgehen, obwohl die endgültige Abschaffung erst 2017 erfolgen soll. So kannst Du bei vielen Smartphones das Roaming abstellen. Updates oder der Empfang von Nachrichten werden dann in fremden Netzen unterbunden und erfolgen erst wieder, wenn sich Dein Smartphone in das Heimatnetz einwählt. Zusatzkosten sind damit ausgeschlossen.

Hier noch einige Tipps, um Roaming-Kosten zu umgehen:

  • In grenznahen Gebieten wählt sich Dein Smartphone manchmal in das Netz des Nachbarlandes ein, wenn dieses besseren Empfang bietet. Um dagegen vorzugehen solltest Du in den Optionen Deines Geräts die Fremdnetze sperren.
  • Während der Urlaubs- und Ferienzeit kannst Du für Deine Reise bei zahlreichen Anbietern Auslandsoptionen hinzubuchen. Das sind dann beispielsweise Datenpakete, die Du im Auslandsnetz nutzend darfst und die nur wenig zusätzlich kosten.
  • Bist Du länger im Ausland, dann ist eine SIM-Karte des jeweiligen Landes eine günstige Alternative. Das kann sich für Dich sogar richtig lohnen, da in einigen Ländern Datenpakete für die mobile Internetnutzung viel günstiger sind als in Deutschland. Die Nutzung ausländischer SIM-Karten funktioniert aber nur dann, wenn Dein Smartphone simlockfrei ist und mit anderen SIM-Karten genutzt werden kann. Alternativ solltest Du Ausschau nach kostenfreiem WLAN halten.

Schon heute keine Roaminggebühren mehr – einige Anbieter machen es möglich

Die Erleichterungen für Telefonate und Datenpakete im Ausland sollen erst 2017 kommen. Dennoch musst Du nicht darauf warten, bis die Beschlüsse der EU endlich rechtskräftig werden. Einige Anbieter scheinen ein Herz für Pendler und Reisende zu haben. So bieten Vodafone und die Telekom neue Smartphone-Tarife an, bei denen auch die Nutzung in anderen EU-Ländern einkalkuliert ist. Ähnliches findet sich bei o2.

Wenn Du bereits einen Vodafone-Vertrag hast, dann kannst Du als Bestandskunde in einen der Tarife mit kostenfreiem Roaming wechseln. Der Wechsel ist aber nur bei einer Vertragsverlängerung möglich. Neukunden können die neuen Tarife ebenso nutzen. Möchtest Du als Bestandskunde Deinen Vertrag bei Vodafone nicht verlängern, dann bleibt nur die Möglichkeit, den aktuellen Vertrag auslaufen zu lassen und danach in einen Roaming-Inklusive-Vertrag zu wechseln. Beinhaltet ist das Roaming bei einigen Red-Tarifen, die in ihrer Struktur aber umgestellt und preislich angepasst wurden.

Ohne Roaming bei der Telekom und mit o2 unterwegs

Die Telekom zieht nach und bietet ebenso Tarife, bei denen Reiselustige keine Roaminggebühren innerhalb der EU zahlen müssen.

Die deutsche Flatrate für Telefonie, SMS und mobiles Internet können Kunden auch bei einem Auslandsaufenthalt mitnehmen – dies gilt selbst für Norwegen, Island und das beliebte Reiseziel Schweiz. Enthalten ist das kostenfreie Roaming in den neuen Tarifen von MagentaMobil. Bei o2 bieten einige Blue-Tarife das kostenfreie Roaming. Dies gilt ab der Tarifstufe Blue-All-in L.

Wer einen günstigeren Tarif nutzt, kann die Roaming-Möglichkeit für eine etwas höhere monatliche Grundgebühr hinzubuchen. Enthalten sind Telefonie, nicht aber SMS. Neben EU-Ländern kannst Du das Paket auch in Norwegen, Island sowie der Schweiz nutzen. Bei der mobilen Internetnutzung besteht eine Beschränkung auf 1 GB an Datenvolumen. Wer mehr Datenvolumen benötigt, kann zusätzliche Datenpakete dazu bestellen, allerdings fallen dafür dann Kosten an. Die Geschwindigkeit der Datenübertragung ist auf 1 MBit/s reduziert.

Darüber hinaus bietet auch BASE im BASE Pro eine Roaming Flat in einigen Tarifen inklusive an. Gleiches gilt für die Marken des Drillisch-Konzerns wie smartmobil oder simply. Her gibt es – abhängig vom gewählten Tarif – entweder 100 Inklusiveinheiten und 100 MB pro Monat oder in den höherwertigen Tarifen eine Telefonie- & SMS Flat sowie 1 GB Datenvolumen pro Monat.

Deine Meinung zur Abschaffung der Roaming-Aufschläge

Hast Du auch schon auf das kostenfreie Roaming gewartet? Wie sind Deine Erfahrungen mit Roaming? Bist Du schon einmal in eine Kostenfalle getappt oder hast schlechte Erfahrungen gemacht? Oder nutzt Du bereits Tarife, in denen Roaming inkludiert ist? Sag uns Deine Meinung zum Thema … 🙂

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