Handyvertrag im Shop abgeschlossen: Widerrufsrecht, Stornierung und Co.

Handyvertrag widerrufen
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Du hast einen Handyvertrag in einem Shop oder bei einem Einzelhändler wie Media Markt oder Saturn abgeschlossen und möchtest wissen, ob und welche Möglichkeiten des Widerrufs oder der Stornierung es gibt? So ging es auch Gernot, einem meiner Leser, der nach Abschluss ein deutlich günstigeres Angebot gefunden hat und sich mit der Frage nach Widerruf des Vertrags an mich gewandt hat. Ich gehe mal stark davon aus, dass es sich hierbei um keinen Einzelfall handelt – daher möchte ich in diesem Artikel einmal genauer auf die Stornierung oder den Widerruf von in Shops abgeschlossenen Handyverträgen eingehen.v

Handyvertrag im Shop, bei Media Markt oder Saturn abgeschlossen: Gibt es eine Möglichkeit zu widerrufen oder zu stornieren?

In den Elektromärkten sind häufig auch Mobilfunkanbieter wie o2, Vodafone oder mobilcom-debitel vertreten. Dort wird eine Beratung zu aktuellen Smartphones geboten und – wen wundert es – passend dazu auch gleich der Super-Sonder-Knüller-Hammer-Tarif. Da schlägt man doch gern zu. Mir ist das auch schonmal passiert.

Durch geschickte psychologische Verhandlungstricks schließt man irgendwie doch schneller einen Vertrag ab, als eigentlich gedacht.

Zuhause angekommen bemühen dann natürlich viele Verbraucher einen Handytarife Vergleich oder ein Smartphone Bundle Vergleich, um das doch so günstige Angebot mal genauer unter die Lupe zu nehmen. Häufig ist das Ergebnis ernüchternd: Online gibt es deutlich bessere Angebote, günstigere Bundles oder der gesonderter Kauf des Smartphones mit einem leistungsstarken Tarif ist wesentlich preiswerter.

Was nun?

Gibt es eine Widerrufsmöglichkeit bei im Shop oder Elektronikladen abgeschlossenen Handyvertrag? Wie steht es um das Fernabsatzgesetz, von dem wir doch alle schon so viel gehört haben? Wie komme ich wieder raus aus der Nummer?

Fernabsatzgesetz gilt nur begrenzt bei Handyverträgen, die im Shop abgeschlossen wurden

Das Fernabsatzgesetz greift hier leider nicht, denn die 14-tägige Widerrufsfrist gibt es nur bei Handyverträgen, die online abgeschlossen wurden.

Wie mir allerdings von der Verbraucherzentrale Brandenburg mitgeteilt wurde, gibt es ein Widerrufsrecht, welches auch bei Abschluss im Shop gilt. Dafür muss der Wert des Kaufgegenstandes bei mehr als 200 Euro liegen und über den Vertrag finanziert werden. Dabei ist die genaue Höhe der Rate egal – solange der Kaufgegenstand einen Wert von 200 Euro überschreitet. Das gilt übrigens nicht nur für Handy und Smartphones, sondern auch für andere Waren.

Rechtlich handelt es sich bei dem Handyvertrag mit Ratenzahlung um einen sogenannten verbundenen Vertrag mit Finanzierungshilfe. Widerruft der Kunde die Finanzierung, gilt dies zugleich als Widerruf des Handy-Kaufs. Folge: Rückabwicklung.

In der Praxis akzeptieren die Shop-Betreiber das auch ohne Weiteres und nutzen von vornherein entsprechende Widerrufsbelehrungen.  Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann nicht, wenn der Nettodarlehensbetrag unter einer Bagatellgrenze von 200 Euro liegt (§ 506 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 491 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Beispiel: Ein Kunde findet im Shop ein Smartphone, welches mit 250 Euro ausgezeichnet ist. Der Shop bietet an: Bei gleichzeitigem Abschluss eines 24-monatigen Mobilfunkvertrags Kaufpreis 1 Euro. Die Finanzierungshilfe beträgt somit 249 Euro. Die Bagatellgrenze von 200 Euro ist überschritten und dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht zu.

Würde der Kaufpreis für das Handy aber nur 100 Euro betragen, dann wäre selbst bei gleichzeitigem Abschluss eines Mobilfunkvertrages die Bagatellgrenze unterschritten und es bestünde kein Widerrufsrecht.

Im Ergebnis steht dem Verbraucher beim subventionierten Handykauf also ein Widerrufsrecht hinsichtlich des zugleich abgeschlossenen Mobilfunkvertrages zu, wenn sich der Kaufpreis für das Mobilfunkgerät bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags um mindestens 200 Euro gegenüber dem Einzelkaufpreis reduziert.

Widerrufsklausel Handyvertrag

Bei meinen Handyvertrag (bei simply) gibt es eine Widerrufsklausel. Das bedeutet, ich hätte meinen Handyvertrag mit einer Frist von vierzehn Tagen schriftlich widerrufen können.

In einigen Handyverträgen gibt es darüber hinaus Widerrufsklauseln, die genau regeln wer wann und in welcher Frist den Handyvertrag widerrufen kann. Daher mein Tipp: Schau‘ Dir Deinen Handyvertrag genau an und begib‘ Dich auf die Suche nach einer solchen Widerrufsklausel.

Stornierungen auf Kulanzbasis sind gegebenenfalls möglich

Daher solltest Du es in jedem Fall mit einem Widerruf probieren, wenn Du das Smartphone Bundle im Shop abgeschlossen hast und widerrufen möchtest. Eine Vorlage dazu findest Du weiter unten. Sofern es dabei zu Problemen kommt, kannst Du auch auf eine Stornierung auf Kulanzbasis hoffen.

Dazu solltest Du den Händler telefonisch kontaktieren, oder besser noch persönlich aufsuchen und das Problem schildern. Drucke Dir vielleicht auch einen Preisvergleich aus und argumentiere, dass das Angebot bei dem und dem Anbieter doch so viel günstiger ist. Eventuell widerruft der Händler den Vertrag dann oder bietet Dir zumindest noch etwas bessere Konditionen an.

Auch in dieser Branche gilt in der Regel: Der Kunde ist König. Natürlich ist auch der Händler von seiner Verkaufsprovision abhängig, aber vielleicht hast Du ja ein wenig Glück und ein Widerruf des Handyvertrags auf Kulanz oder zumindest eine Nachbesserung der Konditionen ist möglich.

Bei Täuschung ist ein Widerruf ebenfalls denkbar

Sofern der Verbraucher beim Abschluss des Handyvertrags jedoch getäuscht wurde, besteht gegebenenfalls doch ein Widerrufsrecht.

Eine Täuschung liegt beispielsweise dann vor, wenn im Shop oder beim Elektronikhändler im Rahmen einer Vertragsverlängerung versprochen wird, der Vertrag wäre günstiger, in Wahrheit aber teurer ist. Das berichtet beispielsweise teltarif.

Allerdings ist es nicht so ganz leicht, pauschal zu beurteilen, wann eine Täuschung vorliegt und wann nicht. Für mich als juristischen Laien sowieso nicht.

Sofern Du also das Gefühl hast, beim Abschluss Deines Handyvertrags im Shop oder bei Media Markt, Saturn oder einem sonstigen Händler getäuscht worden zu sein, empfehle ich, den Händler zunächst darauf anzusprechen. Vielleicht lassen sich so bereits Probleme im Vorfeld lösen.

Alternativ stehen Dir auch die Verbraucherzentralen in Deiner Nähe zur Verfügung. Dort kannst Du Dich ebenfalls beraten lassen. Ansonsten kannst Du auch direkt einen Rechtsanwalt einschalten und eine Einschätzung anfragen – das ist in der Regel aber mit relativ hohen Kosten für die Erstberatung verbunden.

Vorlage für den Widerruf des Handyvertrags

Sofern Du Deinen Handyvertrag online abgeschlossen hast, der Wert des Smartphones bei mehr als 200 Euro liegt und in monatlichen Raten gezahlt wird oder Dein Vertrag eine Widerrufsklausel enthält, kannst Du den Vertrag schriftlich widerrufen. Dazu kannst Du das folgende Muster verwenden – einfach Deine persönlichen Daten ergänzen und per Einschreiben mit Rückschein an Deinen Mobilfunkanbieter senden.

— MUSTER WIDERRUF —

Max Mustermann

Musterstrasse 1

D-12345 Musterstadt

Anbieter

Anschrift Ihres Anbieters

D-12345 Musterstadt

 

Musterstadt, der XX. Januar 2017 

Betreff: Widerruf – Kundennummer: 1234567, Bestellung: 1234567

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufe meinen am 2. Januar 2017abgeschlossenen Mobilfunkvertrag fristgerecht innerhalb der gesetzlichen Frist.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung meines Widerrufs. Dafür vielen Dank im Voraus.

 

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

Martin Mustermann

— MUSTER WIDERRUF —

Deine Erfahrungen mit dem Widerrufsrecht bei Handyverträgen?

Hast Du schon einmal einen Handyvertrag widerrufen? Gab es Probleme mit Deinem Anbieter oder ist der Widerruf ordnungsgemäß erfolgt? Hinterlasse gern einen Kommentar mit Deinem Erfahrungen beim Widerrufsrecht von Handyverträgen. Ich bin sehr gespannt auf Deinen Erfahrungsbericht, Deine Meinung und Deinen Kommentar! 🙂

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Jannik Degner

Jannik Degner ist der Gründer der smartphonepiloten. Er schreibt und berichtet hier zu aktuellen Themen aus der Welt des Mobilfunks - vom Ratgeber mit hilfreichen Tipps & Tricks über Tarifübersichten mit den besten Angeboten bist zu brandheißen Deals.

Als freier, hauptberuflicher Journalist sowie Mitglied im Deutschen Journalisten Verband Schleswig-Holstein (DJV) arbeitet er mit dem Schwerpunkt Mobilfunk, Telekommunikation, Technik und Smartphones. Er berät, schreibt und berichtet bei den smartphonepiloten von seinen beruflichen wie privaten Erfahrungen mit verschiedenen deutschen Mobilfunkunternehmen und hilft bei Problemen.

Seit 2012 hat er sich der Welt des Mobilfunks verschrieben und interessiert sich für Mobilfunkstandards, Handytarife, aktuelle Smartphones, Technik-Gadgets, den digitalen Lifestyle und das vernetzte Zuhause.

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Schwerpunkte bei den smartphonepiloten

  • Mobilfunk-Tarife in allen Netzen
  • Tarifberatung & Kommentare beantworten
  • redaktionelle Planung & Ideenfindung

Hobbies außerhalb der Arbeit

  • Musik hören/spielen
  • alles Kulinarisches
  • ambitionierter Hobby-Läufer

Android oder iOS?

iOS seit ich denken kann. :) Eingestiegen mit dem iPod touch im Jahr 2007, dann hin zum ersten iPhone und schließlich nahezu jede Generation des iPhone mitgenommen.

Dein aktuelles Smartphone?

Derzeit nutze ich ein iPhone XR und ein iPhone X. Im Rahmen von Testberichten aber auch gern mal verschiedene andere Smartphones.

Dein aktueller Handytarife?

Ich verwende aktuell den MagentaMobil M der vorherigen Generation mit 6 GB Datenvolumen, Allnet Flat, SMS Flat und StreamOn.

Artikel & Beiträge von Jannik Degner

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94 Responses

  1. Homer sagt:

    Muss eigentlich der Shop nicht darauf hinweisen, dass im Shop abgeschlossene Verträge kein Widerrufsrecht haben?
    Und wenn Ja, muss dies nicht irgendwo im Vertrag schriftlich fixiert sein?

    • Jannik Degner Jannik Degner sagt:

      Hallo Homer,

      soweit ich weiß, ist es bei Verträgen im Shop nicht notwendig, über das fehlende Widerrufsrecht aufzuklären. Das gilt nicht nur bei Mobilfunkverträgen, sondern bei vielen anderen Verträgen, die vor Ort im laden oder beim Händler abgeschlossen werden.
      Auch muss dies nicht schriftlich fixiert werden. Hier gilt es, sich im Vorweg darüber zu informieren – nicht der beste Weg, wie ich finde.

      Viele Grüße,
      Jannik

  2. Bona sagt:

    Hallo Jannik,
    ich habe vor einer Woche einen neuen Samsung S9 mit einen Tarif gekauft. Mein Problem ist, dass mein, Akku weniger als 24h dauern. Mit der Zeit wird es nur schlimmer, deswegen möchte ich es schon jetzt Umtauschen. Lieder habe ich jetzt auch noch einen Kratzer am Bildschirm und keine Ahnung wie es zu Stande gekommen ist. Da ich noch den Vertrag wiederufen kann, welche Problem kann mir dieser Kratze darstellen?

    Vielen Dank für deine Antwort,

    • Jannik Degner Jannik Degner sagt:

      Hallo Bona,

      das kommt wohl ganz auf die Kulanz des Händler an. Eventuell gibt es die Möglichkeit, nur einen Teil des Kaufpreises ersetzt zu bekommen. Oder aber Du bestehst auch Nachbesserung – bspw. durch Austausch des Akkus. Ich würde mich in jedem Fall an den Händler wenden und das Problem schildern. Danach bist Du in jedem Fall schlauer! 🙂

      Beste Grüße,
      Jannik

  3. Ralph Höfelein sagt:

    Meine alte Mutter hatte wiederholt Probleme beim SMS-Versand und ging in den Mobilcom-Debitel-Laden in Weimar, wo sie einst ihren Vertrag samt (Tasten)Handy bezogen hatte. Der Verkäufer meinte, dass sie eine neuere SIM-Karte benötigte, die er ihr auch umgehend zusammen mit einer Vertragsverlängerung bei gleichzeitiger Tarifänderung (LTE-Tarif inklusive Minuten- und Datenpaket, was meine Mutter mit ihrem Tasten-Handy nie im Leben braucht) andrehte. Meine Mutter hat dem Verkäufer schlicht vertraut und unterschrieben, sie wollte einfach wieder SMS schreiben können. Heraus kam aber, dass das SMS-Problem weiter bestand. Wahrscheinlich ist das eigentliche Problem das Endgerät und nicht die Karte. Meine Mutter wollte daraufhin widerrufen, was der Händler nicht akzeptierte, da der Vertrag im Laden abgeschlossen wurde. Sie könne ja versuchen, offiziell bei Mobilcom-Debitel zu widerrufen, was sie umgehend schriftlich und fristgerecht tat. Auch dies wurde jedoch mit derselben Begründung von Mobilcom-Debitel abgelehnt. Ich bin davon überzeugt, dass meine alte technik-unbedarfte Mutter bewusst getäuscht und schlichtweg übervorteilt wurde. Den Rechtsweg zu beschreiten ist kostspielig. Ihr Rat?

    • Jannik Degner Jannik Degner sagt:

      Hallo Ralph,

      eine schwierige Thematik – aber leider im Shop durchaus übliches Vorgehen. Aus diesem Grund empfehle ich auch immer den Abschluss online oder noch eher am Telefon als im Shop – hier greift nach Eingang der Widerrufsbelehrung nämlich ebenfalls ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

      Im Falle Deiner Mutter müsstest Du nachweisen können, dass sie im Shop getäuscht wurde – und das ist erfahrungsgemäß ziemlich schwer. Du könntest Dich an eine Verbraucherzentrale wenden und das Problem schildern – eventuell gibt es hier eine Handhabe. Und sonst bleibt leider nur der Weg auf Kulanzbasis mit mobilcom-debitel zu sprechen. Da scheint ja aber kein Entgegenkommen zu erwarten zu sein. Vielleicht schilderst Du den Fall nochmals schriftlich und schickst diesen An mobilcom-debitel mit dem Zusatz „Geschäftsführung“. Manchmal landet der Fall dann in einer anderen Abteilung, die deutlich mehr Möglichkeiten haben.

      Ich drücke Dir die Daumen, dass Du aus diesem Vertrag herauskommst.

      Viele Grüße,
      Jannik

      • Can sagt:

        Hallo ich habe auch ein Vertrag heute telefonisch geschlossen Punkt mit einem iPhone 7 bei blau Punkt und würde gerne wissen ob ich den auch innerhalb zwei Wochen widerrufen kann Punkt mfg

    • Christelle sagt:

      Ich bin bei mobilcom debitel seit 2013 und es ist der Horror. Ich bin auch selber versascht worden. Ich bin mit dem Fall seit August 2018 beschäftigt. Wenn man online anruft haben sie keine Ahnung und wenn man im Shop geht haben dies auch keine Ahnung-eher Lust werde ich sagen. Online & Shop Unterstützen sich in Lügen!!! Vielleicht hast du und deine Mutter mehr Glück als ich! Aber bereitet euch dass nix gemacht wird!!!

  4. Gunter Schneider sagt:

    Hallo, habe im Technikmarkt einen Vertrag blau flat und 5 GB schnelles Internet mit Smartphone abgeschlossen. Zurück im Wohnort stellte ich fest, dass es keine Internetabdeckung gibt, ich also Internet nicht nutzen kann. Blau bzw.O2 bestätigt, dass keine Abdeckung möglich ist. Ich möchte den Vertrag stornieren, geht das ?

    • Jannik Degner Jannik Degner sagt:

      Hallo Gunter,

      Du könntest es mit einer Sonderkündigung versuchen, da die versprochene Leistung nicht erbracht wird. Dabei solltest Du in jedem Fall die schriftliche Bestätigung der Telefónica (sprich dem Unternehmen hinter Blau und o2) beilegen, die belegt, dass keine Netzabdeckung möglich ist.

      Viel Erfolg & beste Grüße,
      Jannik

  5. Jannik Degner Jannik Degner sagt:

    Hallo Jannik (Namensvetter 😉 )!

    Sofern Du nachweisen kannst, dass Dir 15 GB versprochen wurde, Du aber nur 4 GB erhältst, könnte eine Sonderkündigung erfolgreich sein. Das ist in der Praxis allerdings äußerst schwierig. Wegen Lieferproblemen oder längeren Lieferzeiten ist eine außerordentliche Kündigung meines Wissens nach nicht möglich. Hier könntest Du nur auf die Kulanz von Vodafone hoffen – vielleicht einfach mal anrufen und das Problem schildern. Eventuell gibt es Mittel und Wege, das Problem schnell aus dem Weg zu räumen.

    Beste Grüße,
    Jannik

  6. Jannik sagt:

    Servus,

    ich habe folgendes Problem ich habe eine Vertragsverlängerung im Vodafone Store abgeschlossen weil ich ein neues Handy haben wollte. Ich habe aber nie was unterschrieben und auch keine Unterlagen bekommen das Handy habe ich auch noch nicht bekommen. Habe den Vertrag am 27.06.18 verlängert und mir wurde versprochen das Handy habe ich 1-3 Werktage später…heute habe ich ne SMS bekommen das es erst am 17.07.18 kommt wegen Lieferschwierigkeiten. Als ich die Verlängerung abgeschlossen hatte wurde mir auch gesagt das das Highspeed Datenvolumen gleich bleibt ist aber auch nicht der Fall, nen Tag später hatte ich nur noch 4GB anstatt 15GB…
    Meine Frage ist kann ich da irgendwie aus der Verlängerung raus kommen ?
    Danke im vorraus

    Gruß

    Jannik

  7. Andrea Giese sagt:

    Hallo,
    habe vor 2 Tagen einen Vertrag unterschrieben(Angebot Media Markt😏 )mit dem neuem Samsung S9+! Der Verkäufer schloss das Handy und die Unterlagen ein-er wollte noch auf die Info warten ob eine Rufnummernmitnahme von O2 möglich ist! Ich habe meinen alten Vertrag bei O2 letztes Jahr gekündigt-dachte ich!Heute muss ich feststellen es gibt keine Kündigung-Zahlendreher bei der Kundennummer!
    Problem ist das der Verkäufer nicht da ist und keiner was weiss🙄Ich habe nix in der Hand-weder Handy noch nen Vertrag!
    Was kann ich tun?
    Danke!

    • Jannik Degner Jannik Degner sagt:

      Hallo Andrea,

      das ist leider häufig das Problem beim Abschluss im Shop: Du hast dabei kein Widerrufsrecht. Dennoch solltest Du eigentlich eine Kopie des Vertrags bei Abschluss bekommen haben. Ich würde mich außerdem mit o2 auseinandersetzen – ggf. ist die Kündigung auch trotz Zahlendreher wirksam, gerade, wenn die anderen persönlichen Daten übereinstimmen. Hast Du denn eine Kündigungsbestätigung von o2 erhalten?

      Ich würde mit der Telefónica sprechen und zunächst die Sache mit der Kündigung klären. Außerdem nochmals zu Media Markt und dort das Problem schildern – vielleicht gibt es hier eine Einigung auf Kulanz. Sofern die Kündigung doch akzeptiert wird, ist dieser Schritt aber überflüssig, weil Du dann ja wechseln kannst.

      Beste Grüße,
      Jannik

  8. Ani Nguyen sagt:

    Hallo!

    Mein Name ist Ani 🙂
    Vielleicht hast du diese Allnet-Comfort-Aktion schon mitbekommen. Man kauft sich das reduzierte Handy und bekommt kostenlos eine Flat dazu.
    Ich habe mich für das Samsung Galaxy S9+ 64GB entschieden, doch bin ich dabei einen großen Fehler eingegangen und habe mich vorher nicht über die Flat informiert. Nach dem Kauf musste ich feststellen, dass diese deutlich über mein Budget geht. Bzw ich hatte einfach eine viel preiswertere Variante auf meinem jetzigen Handy und diese Flat war einfach nur dekadent.
    Ich kann das Handy mit der Flat nicht annullieren lassen, da dies eine einmalige Rabattaktion war und ist . Außerdem haben sie alle meine Unterschriften und meine Anzahlung. Das Handy ist hier dennoch nicht das Problem. Ich möchte wissen, ob ich doch nicht einfach meine alte SIM verwenden könnte und die andere mit der teuren Flat und der wahllos gewählten Nummer, einfach nicht benutze. Ich bin mir sicher, dass so etwas nicht zurückverfolgt werden kann und sollte ich die andere SIM nicht aktivieren, würde das ja theoretisch gesehen keinem auffallen.
    Das Handy würde dann wirklich reduziert sein und dem Preis-Leistungs-Verhältnis entsprechen. Mit der SIM kostet der ganze Einkauf weitaus mehr als ein normales Samsung Galaxis S9+ mit sogar 256GB.

    Danke schon einmal im Vorraus 🙂

    • Jannik Degner Jannik Degner sagt:

      Hallo Ani,

      wenn es sich um ein SIM-lock freies Gerät handelt, dann kannst Du auch eine andere SIM-Karte in dem Handy verwenden.

      Vom Vertrag zurücktreten wird ohne triftigen Grund aber schwer – es sei denn, Du hast online abgeschlossen, dann kannst Du innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Ansonsten bist Du wohl oder übel in diesem Vertrag „gefangen“. Die einzige Möglichkeit wäre eine Kulanzlösung mit dem Anbieter – allerdings ist das in der Regel leider eher nicht erfolgversprechend. :/

      Ich hoffe, ich habe Dich richtig verstanden und konnte Dir damit zumindest ein Stück weiterhelfen.

      Viele Grüße,
      Jannik

  9. Hallo,
    mein neues IPHONE 8 plus hatte bei Lieferung zwei Kratzer auf dem Display. Der Provider streunt sich mir einem neues Zukommenden zu lassen. Kann ich im Notfall den Vertrag anulieren lassen?
    MfG Ommer

  10. A. Labahn sagt:

    Hallo,
    meine Eltern ( beide 80 Jahre)haben seit kurzem Internet. Nun wurde Ihnen im Handyshop ein neues Handy verkauft. Weil das alte angeblich defekt ist. Im Zuge dessen wurde ihnen gleich noch ein Zweijahresvertrag aufgedrängt,obwohl sie immer nur eine Alditalkkarte hatten. Kann man den Vertrag widerrufen?
    LG

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