Transparent, verständlich und übersichtlich: Mobilfunk- und Internetkunden haben zukünftig Anspruch auf klare Informationen

Transparenzverordnung Mobilfunk
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Mobilfunk- und Internetverträge sind bisher selten durch Klarheit und Transparenz aufgefallen. Oder hast Du bei den Regelungen Deines Vertrags leicht durchgeblickt? Paragraphen, rechtliche Ausschlüsse und Juristendeutsch machen es oft schwer, das Wesentliche zu verstehen. Das soll sich nun ändern, fordert die Bundesnetzagentur.

In einem ersten Entwurf hat sie ein Produktdatenblatt veröffentlicht, das künftig alle wesentlichen Informationen von Telekommunikationsangeboten auflisten soll. Was wird sich dadurch zukünftig ändern?

Neue Verordnung soll für mehr Transparenz in der Telekommunikation sorgen

Ist Dir das Tarif-Wirrwarr Deines Anbieters auch zu undurchschaubar?

Mobilfunkverträge sind oft wenig transparent. Lange Abhandlungen, die eher der rechtlichen Absicherung der Unternehmen als der Information des Kunden dienen, sollen aber bald der Vergangenheit angehören.

Die neue Transparenzverordnung fordert, dass Kunden verbindliche Informationen zu Preisen und Datenvolumen erhalten. Übersichtlicher sollen diese Informationen vor allem wegen aussagekräftiger Datenblätter werden, die alle wichtigen Angaben auflisten.

Einfacher und übersichtlicher soll es werden

Das Telekommunikationsgesetz regelt den Wettbewerb zwischen Telekommunikationsanbietern und thematisiert unter anderem den Datenschutz, die Vorratsdatenspeicherung und das Abhören von Nachrichten.

Dieses Gesetz formuliert auch ein wichtiges Ziel für Verbraucher: wesentliche Informationen sollen transparent, vergleichbar und aktuell sein. Verbraucher sollen ausreichend informiert werden und das in einer leicht zugänglichen Form sowie in einer klaren, verständlichen Art.

Bisher wenig Verständliches

Wurden diese Anforderungen bisher erfüllt? Wurde dieses Ziel erreicht? Teilweise.

Wenn Du an Deinen letzten Mobilfunkvertrag zurückdenkst, dann fallen Dir vermutlich mehrere Seiten möglichst klein gedruckter, nach „Anwaltsdeutsch“ klingender Formulierungen ein. Sicher stand da irgendwo alles Wichtige drin. Aber wo und findet man es im Wirrwarr der Klauseln?

Sind die Formulierungen verständlich gewesen oder wirkte das Geschriebene nicht eher wie eine Zitatesammlung aus verschiedenen Gesetzbüchern? Möglichst kompliziert, für den Laien schlecht zu verstehen – so sahen Mobilfunkverträge bisher aus.

Manche Informationen sind bislang gut versteckt – kommt die „Packungsbeilage“ für den Mobilfunk?

Informiert wurde, aber nicht wirklich transparent.

Ein anderes Beispiel ist die Werbung für neue Smartphone-Verträge, Flats oder andere Angebote. Nach dem marketingtechnisch zurechtfrisierten Werbespot wurde kurz ein langer, am Fernseher nicht leserlicher Text mit zig Ausnahmeregelungen eingeblendet. Das sollte klar und verständlich sein?

Die Bundesnetzagentur will nun eingreifen und fordert, dass wesentliche Informationen zu einem Vertrag nicht irgendwo im Kleingedruckten versteckt werden, sondern übersichtlich in sogenannten Informationsblättern dargeboten werden.

Die Interessen der Anbieter

Die geringe Verständlichkeit lag bisher im Interesse der Anbieter. Werbewirksame Informationen, etwa der maximale Speed Deines neuen Internetanschlusses, wurden immer gut präsentiert. Denn das soll Dich überzeugen.

Wann der Speed reduziert wird, ob es nach einigen Monaten eine Preiserhöhung gibt oder andere Details traten weniger in den Vordergrund. Sie wurden in langen Paragraphen untergebracht.

So funktioniert eben Werbung, die Schönes hervorhebt und weniger Glorreiches zwar rechtlich sicher erwähnt, aber manchmal auf eine Weise, die längeres Suchen in den AGBs erfordert. Wer sich mit den rechtlichen Formulierungen auskennt, kann sie leicht entschlüsseln.

Aber wer beschäftigt sich schon regelmäßig mit AGBs oder ist rechtlich so versiert, dass er alles versteht?

Was beinhalten die neuen Produktblätter?

Die Bundesnetzagentur hat, wie das Magazin teltarif berichtet, bisher nur einen Entwurf für die Produktblätter vorgelegt.

Demnach soll in Zukunft für jeden Vertrag angegeben werden, für welchen Bereich der Vertrag gilt (Internet, Telefonie oder TV), welche Datenübertragungsraten im Down- und Upload zu erwarten sind und auf welches Niveau die Geschwindigkeiten nach dem Verbrauch des Datenvolumens gesenkt wird.

Auch wie lange der Highspeed zur Verfügung steht, wie viel Datenvolumen für schnelles Surfen also gewährt wird, ist zu benennen. Diese Angaben finden sich sonst auch in Verträgen, aber sie werden manchmal versteckt oder sind erst am Ende langer Ausführungen zu finden.

Zudem soll benannt werden, ob ein Komplettprodukt mit Hardware verkauft wird und wie viele Monate der anfängliche Preis gilt bzw. wann dann eine Erhöhung der monatlichen Kosten eintritt. Typisch für viele Verträge ist nämlich genau diese Gebührensteigerung nach 6, 12 oder 24 Monaten. An dieser Stelle waren viele Verträge vorher nicht transparent.

Die günstigen Gebühren, die als Lockangebot in den ersten Monaten offeriert wurden, prangten auffällig und groß in der Werbung. Dass es danach teurer wird und wie viel dann zu zahlen ist, fand sich nur im Kleingedruckten.

Alle Details zu Mobilfunkprodukten in der Übersicht

Welche Informationen die Blätter enthalten, richtet sich nach dem konkreten Produkt, welches verkauft wird. Die einheitliche Darstellung soll das Vertragschaos ablösen. Zum Muster des Produktinformationsblattes dürfen laut Bundesnetzagentur Vebraucher gern Stellung nehmen und Änderungsvorschläge bis zum 6. Februar 2017 einbringen.

Welche Änderungen Dich erwarten …

Die neue Transparenzverordnung soll Mitte 2017 in Kraft treten und Telefon- sowie Internetverträge besser verständlich machen. Nicht nur neue Verträge sind betroffen. Auch Bestandskunden erhalten dann auf ihrer Rechnung mehr Informationen. Die Rechnungen, die Du als Kunde erhältst, müssen in Zukunft folgende Informationen bieten:

  • Datum des Beginns des Vertrags
  • wann die Mindestvertragslaufzeit endet
  • Kündigungsfrist
  • der letzte Kalendertag, an dem eine Kündigung eingehen muss, um wirksam zu sein
  • Hinweise zum Ablauf beim Anbieterwechsel, welche auf der Seite der Bundesnetzagentur beschrieben sind

Ausnahmen gibt es bei Prepaidkarten und Verträgen unter einem Monat Laufzeit.

Informationen für bestehende Verträge

Wer eine Flatrate nutzt, soll darüber informiert werden, wie viel Datenvolumen er bisher verbraucht hat und diese Daten sollen mindestens einmal täglich aktualisiert werden. Einige Anbieter offerieren ihren Kunden solche Übersichten bereits. Andere lassen Dich raten, ob vom Volumen noch etwas übrig ist und benachrichtigen erst dann mit einem Hinweis oder einer SMS, wenn der Speed gedrosselt wird.

Deine Erwartungen an die Neuerungen

Hältst Du die neuen Produktdatenblätter für hilfreich? Was denkst Du darüber, dass alle wichtigen Informationen nun übersichtlich dargeboten werden? Wird es für Dich eine Hilfe sein oder war das Verstehen der Paragraphen auch vorher für Dich kein Problem?

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Andrea von smartphonepiloten.de

Hallo, ich bin Andrea und blogge bei den smartphonepiloten zu aktuellen Mobilfunktrends und spannenden Angeboten rund ums Telefonieren. Ich entdecke gern Neues und teste innovative Ideen.

Artikel & Beiträge von Andrea Augustin

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